Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen
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(6) 6. Zivilsenat:<br />
Vorsitzender:<br />
stv. Vorsitzender<br />
und Beisitzer:<br />
Beisitzer:<br />
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Wagner<br />
Richter am OLG Jena<br />
(mit 0,6 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter am OLG Richter<br />
(mit 0,7 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter am OLG Gicklhorn<br />
Richter am OLG Köhler<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Zuständigkeit:<br />
a) Berufungen und Beschwerden, an denen als Partei beteiligt s<strong>in</strong>d:<br />
Die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland,<br />
e<strong>in</strong> Bun<strong>des</strong>land,<br />
das Bun<strong>des</strong>eisenbahnvermögen (Art. 1 § 4 ENeuOG),<br />
e<strong>in</strong>e politische Geme<strong>in</strong>de,<br />
e<strong>in</strong> Landkreis oder e<strong>in</strong> Zweckverband.<br />
Diese Zuständigkeit greift nicht e<strong>in</strong>, soweit erst<strong>in</strong>stanzlich e<strong>in</strong>e Kammer für Handelssachen<br />
entschieden hat oder sonstige Sonderzuständigkeiten anderer Zivilsenate<br />
bestehen, oder soweit e<strong>in</strong> Anspruch aus e<strong>in</strong>em zivilrechtlichen Vertrag, aus Verschulden<br />
bei Vertragsverhandlungen oder aus zivilrechtlicher GoA geltend gemacht<br />
wird.<br />
b) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> Verfahrensbeteiligter<br />
Ansprüche aus Staatshaftung, Amtshaftung, Aufopferung, Enteignung, enteignendem<br />
oder enteignungsgleichem E<strong>in</strong>griff geltend gemacht hat oder <strong>in</strong> denen <strong>in</strong><br />
der angefochtenen Entscheidung entsprechende Regelungen angewendet s<strong>in</strong>d. Die<br />
Zuständigkeiten <strong>des</strong> Senats für Baulandsachen bleiben hiervon unberührt.<br />
c) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> Verfahrensbeteiligter<br />
Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten<br />
für Grundstücke und Gebäude geltend gemacht hat oder geltend macht.<br />
d) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten aus Dienst-, Werk- oder Werklieferungsvertragsrecht<br />
<strong>in</strong> Bezug auf Bauwerke mit Ausnahme der Architektensachen,<br />
soweit erst<strong>in</strong>stanzlich Gerichte aus dem Landgerichtsbezirk Dresden entschieden<br />
haben, mit Ausnahme der 1. bis e<strong>in</strong>schließlich 6. Zivilkammer und der<br />
Kammern für Handelssachen <strong>des</strong> Landgerichts Dresden.<br />
e) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche<br />
gegen Richter, Beamte und Notare wegen dienstlicher oder beruflicher Pflichtverletzung,<br />
soweit nicht die Zuständigkeit <strong>des</strong> 4. Zivilsenats (Rn 4b) besteht.<br />
f) Unbeschadet der Zuständigkeit <strong>des</strong> 1. Strafsenats alle nicht anderen Senaten zugeteilten<br />
Sachen.