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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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14<br />

g) Sonstige Berufungen und Beschwerden mit dem Ordnungszeichen 6.<br />

h) Entscheidungen über die Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen<br />

<strong>des</strong> nach § 74a Abs. 4 GVG zuständigen Gerichts sowie <strong>in</strong> den Fällen <strong>des</strong> § 100d<br />

Abs. 1 S. 6 der StPO. Der Senat wird <strong>in</strong>soweit als Strafsenat tätig<br />

Sitzungstag: Mittwoch<br />

Sitzungssaal: 0.2<br />

Vertretung: 6. Zivilsenat

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