Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen
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5<br />
C. Besetzung und Zuständigkeiten der Zivilsente<br />
(1) 1. Zivilsenat:<br />
Vorsitzender:<br />
Vorsitzender Richter am OLG Riechert<br />
stv. Vorsitzender<br />
und Beisitzer:<br />
Beisitzer:<br />
Richter<strong>in</strong> am OLG Podhraski<br />
Richter am OLG Leisner<br />
Richter<strong>in</strong> am LG Tews<br />
(mit 0,5 ihrer Arbeitskraft)<br />
Zuständigkeit:<br />
a) Entscheidungen gemäß § 159 GVG und § 181 GVG <strong>in</strong> Zivilsachen, wobei der Senat<br />
als 1. Familiensenat tätig wird, soweit die Angelegenheit e<strong>in</strong>e Familiensache darstellt.<br />
b) Die dem 1. Zivilsenat <strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts nach § 104 Abs. 2 Satz 1 BNotO, § 7<br />
Abs. 2 LwVG, § 113 Abs. 3 GVG zugewiesenen Sachen.<br />
c) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten aus Dienst-, Werk- und Werklieferungsvertragsrecht<br />
<strong>in</strong> Bezug auf Bauwerke mit Ausnahme der Architektensachen,<br />
soweit erst<strong>in</strong>stanzlich die Landgerichte Chemnitz, Görlitz oder Leipzig entschieden<br />
haben.<br />
d) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> Verfahrensbeteiligter<br />
die unmittelbare oder die entsprechende Anwendung <strong>des</strong> Handelsvertreterrechts<br />
oder <strong>des</strong> Kommissionsrechts geltend macht, oder <strong>in</strong> denen <strong>in</strong> der angefochtenen<br />
Entscheidung entsprechende Regelungen angewendet s<strong>in</strong>d.<br />
e) Sonstige Berufungen und Beschwerden mit dem Ordnungszeichen 1.<br />
Sitzungstag: Mittwoch<br />
Sitzungssaal: 1.4<br />
Vertretung: 8. Zivilsenat