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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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49<br />

(47) Lan<strong>des</strong>berufsgericht für die Heilberufe:<br />

Vorsitzender:<br />

Vertreter <strong>des</strong> Vorsitzenden:<br />

Vorsitzender Richter am OLG Dr. Kaiser<br />

(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

Richter am OLG Vetter<br />

(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

weiterer Berufsrichter:<br />

Richter am OLG Schüddekopf<br />

(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

Richter<strong>in</strong> am OLG Wittenberg<br />

(mit 0,0 ihrer Arbeitskraft)<br />

Vertreter<strong>in</strong> <strong>des</strong> weiteren Berufsrichters: Richter<strong>in</strong> am OLG Bokern<br />

(mit 0,0 ihrer Arbeitskraft)<br />

Die Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder erfolgt durch das Sächsische Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

der <strong>Justiz</strong>.<br />

Zuständigkeit:<br />

Entscheidungen der dem Lan<strong>des</strong>berufsgericht durch das Sächsische Heilberufekammergesetz<br />

zugewiesenen Angelegenheiten.<br />

Sitzungstag/Sitzungssaal: jeden 3. Montag: Saal 0.2<br />

jeden 1. Freitag: Saal 1.4

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