Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen
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49<br />
(47) Lan<strong>des</strong>berufsgericht für die Heilberufe:<br />
Vorsitzender:<br />
Vertreter <strong>des</strong> Vorsitzenden:<br />
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Kaiser<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter am OLG Vetter<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
weiterer Berufsrichter:<br />
Richter am OLG Schüddekopf<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter<strong>in</strong> am OLG Wittenberg<br />
(mit 0,0 ihrer Arbeitskraft)<br />
Vertreter<strong>in</strong> <strong>des</strong> weiteren Berufsrichters: Richter<strong>in</strong> am OLG Bokern<br />
(mit 0,0 ihrer Arbeitskraft)<br />
Die Bestellung der ehrenamtlichen Mitglieder erfolgt durch das Sächsische Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />
der <strong>Justiz</strong>.<br />
Zuständigkeit:<br />
Entscheidungen der dem Lan<strong>des</strong>berufsgericht durch das Sächsische Heilberufekammergesetz<br />
zugewiesenen Angelegenheiten.<br />
Sitzungstag/Sitzungssaal: jeden 3. Montag: Saal 0.2<br />
jeden 1. Freitag: Saal 1.4