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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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21<br />

genommen werden. Hat sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verfahren nach Rn. 6d, 9b, 12g oder 13d der<br />

jeweils zuständige Senat bereits mit e<strong>in</strong>em möglichen Planungsfehler <strong>des</strong> Architekten<br />

befasst und steht dieses Verfahren <strong>in</strong> Sachzusammenhang mit e<strong>in</strong>em später anhängig<br />

gewordenen Haftungsanspruch gegen den Architekten, geht der Sachzusammenhang<br />

vor.<br />

j) Berufungen und Beschwerden mit dem Ordnungszeichen 10.<br />

Sitzungstag: Donnerstag<br />

Sitzungssaal: 0.2<br />

Vertretung: 12. Zivilsenat

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