Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen
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42<br />
E. Besetzung und Zuständigkeiten der sonstigen Senate<br />
(40) Senat für Baulandsachen:<br />
Vorsitzender:<br />
stv. Vorsitzender<br />
und Beisitzer:<br />
richterliche Beisitzer:<br />
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Wagner<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter am OLG Jena<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter am Oberlan<strong>des</strong>gericht Richter<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter am OLG Gicklhorn<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Richter am OLG Köhler<br />
(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Als verwaltungsrichterliche Mitglieder s<strong>in</strong>d durch das Sächsische Staatsm<strong>in</strong>isterium der<br />
<strong>Justiz</strong> für die Dauer von jeweils drei Jahren bestellt:<br />
1) Richter<strong>in</strong> am Oberverwaltungsgericht Schmidt-Rottmann<br />
2) Richter am Oberverwaltungsgericht Meng<br />
(für den Fall der Verh<strong>in</strong>derung von 1)<br />
Zuständigkeit:<br />
In die Zuständigkeit <strong>des</strong> Senats für Baulandsachen fallende richterliche Geschäfte, e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Kostensachen.<br />
Sitzungstag:<br />
Mittwoch<br />
Sitzungssaal: 0.2<br />
Vertretung:<br />
11. Zivilsenat