Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen
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(13) 13. Zivilsenat:<br />
Vorsitzender:<br />
stv. Vorsitzende<br />
und Beisitzer<strong>in</strong>:<br />
Beisitzer:<br />
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Onusseit<br />
(mit 0,9 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft; mit 0,1 se<strong>in</strong>er<br />
Arbeitskraft Mitglied <strong>des</strong> Anwaltsgerichtshofs)<br />
Richter<strong>in</strong> am OLG Vogt<br />
(mit 0,9 ihrer Arbeitskraft)<br />
Richter<strong>in</strong> am OLG Wetzel<br />
Richter am OLG Sander<br />
(mit 0,9 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
Zuständigkeit:<br />
a) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten nach der InsO, GesO, KO,<br />
VglO und InsVV, sowie Rechtsstreitigkeiten über Insolvenzanfechtungen (§§ 129 ff.<br />
InsO), Anfechtungen <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> Konkurses und der Gesamtvollstreckung<br />
(§§ 29 ff., 196 KO, § 10 GesO) und nach dem AnfG, auch soweit e<strong>in</strong> Sche<strong>in</strong>geschäft<br />
behauptet wird, und Ansprüche gegen Insolvenzverwalter aus deren Berufstätigkeit.<br />
b) Die durch §§ 23 ff. EGGVG anfallenden Geschäfte, soweit es sich um Angelegenheiten<br />
auf dem Gebiet <strong>des</strong> Insolvenzrechts handelt.<br />
c) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kaufverträgen<br />
über Anteile an Handelsgesellschaften, Genossenschaften und über E<strong>in</strong>zelunternehmen.<br />
Dies gilt auch, wenn der Erwerb von Sachvermögen rechtlich dem<br />
Erwerb von Gesellschaftsanteilen gleichzustellen ist oder hierüber Streit besteht. Die<br />
Zuständigkeit <strong>des</strong> 8. Zivilsenats nach Rn 8g bleibt unberührt. In Rechtsstreitigkeiten,<br />
die sowohl kauf- als auch gesellschafts- oder genossenschaftsrechtliche Fragen berühren,<br />
kommt dem Gesellschafts- oder Genossenschaftsrecht Vorrang zu.<br />
d) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten aus Dienst-, Werk- oder Werklieferungsverträgen<br />
<strong>in</strong> Bezug auf Bauwerke mit Ausnahme der Architektensachen,<br />
soweit erst<strong>in</strong>stanzlich Gerichte aus dem Landgerichtsbezirk Zwickau entschieden<br />
haben.<br />
e) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten aus Speditions-, Lager- und<br />
Frachtgeschäften (samt der Güterbeförderung auf See und <strong>in</strong> der Luft), e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Streitigkeiten aus Verträgen, nach denen e<strong>in</strong> Versicherer Leistungen aus<br />
Versicherungen über diese Geschäfte zu erbr<strong>in</strong>gen hat.<br />
f) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus der Berufstätigkeit<br />
von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Wirtschaftsprüfern.<br />
g) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet <strong>des</strong> Sports<br />
e<strong>in</strong>schließlich der Sportförderung. Diese Zuständigkeit geht allen anderen Sonderzuständigkeiten<br />
vor.