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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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25<br />

(13) 13. Zivilsenat:<br />

Vorsitzender:<br />

stv. Vorsitzende<br />

und Beisitzer<strong>in</strong>:<br />

Beisitzer:<br />

Vorsitzender Richter am OLG Dr. Onusseit<br />

(mit 0,9 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft; mit 0,1 se<strong>in</strong>er<br />

Arbeitskraft Mitglied <strong>des</strong> Anwaltsgerichtshofs)<br />

Richter<strong>in</strong> am OLG Vogt<br />

(mit 0,9 ihrer Arbeitskraft)<br />

Richter<strong>in</strong> am OLG Wetzel<br />

Richter am OLG Sander<br />

(mit 0,9 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

Zuständigkeit:<br />

a) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten nach der InsO, GesO, KO,<br />

VglO und InsVV, sowie Rechtsstreitigkeiten über Insolvenzanfechtungen (§§ 129 ff.<br />

InsO), Anfechtungen <strong>in</strong>nerhalb <strong>des</strong> Konkurses und der Gesamtvollstreckung<br />

(§§ 29 ff., 196 KO, § 10 GesO) und nach dem AnfG, auch soweit e<strong>in</strong> Sche<strong>in</strong>geschäft<br />

behauptet wird, und Ansprüche gegen Insolvenzverwalter aus deren Berufstätigkeit.<br />

b) Die durch §§ 23 ff. EGGVG anfallenden Geschäfte, soweit es sich um Angelegenheiten<br />

auf dem Gebiet <strong>des</strong> Insolvenzrechts handelt.<br />

c) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Kaufverträgen<br />

über Anteile an Handelsgesellschaften, Genossenschaften und über E<strong>in</strong>zelunternehmen.<br />

Dies gilt auch, wenn der Erwerb von Sachvermögen rechtlich dem<br />

Erwerb von Gesellschaftsanteilen gleichzustellen ist oder hierüber Streit besteht. Die<br />

Zuständigkeit <strong>des</strong> 8. Zivilsenats nach Rn 8g bleibt unberührt. In Rechtsstreitigkeiten,<br />

die sowohl kauf- als auch gesellschafts- oder genossenschaftsrechtliche Fragen berühren,<br />

kommt dem Gesellschafts- oder Genossenschaftsrecht Vorrang zu.<br />

d) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten aus Dienst-, Werk- oder Werklieferungsverträgen<br />

<strong>in</strong> Bezug auf Bauwerke mit Ausnahme der Architektensachen,<br />

soweit erst<strong>in</strong>stanzlich Gerichte aus dem Landgerichtsbezirk Zwickau entschieden<br />

haben.<br />

e) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten aus Speditions-, Lager- und<br />

Frachtgeschäften (samt der Güterbeförderung auf See und <strong>in</strong> der Luft), e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Streitigkeiten aus Verträgen, nach denen e<strong>in</strong> Versicherer Leistungen aus<br />

Versicherungen über diese Geschäfte zu erbr<strong>in</strong>gen hat.<br />

f) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus der Berufstätigkeit<br />

von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Wirtschaftsprüfern.<br />

g) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet <strong>des</strong> Sports<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Sportförderung. Diese Zuständigkeit geht allen anderen Sonderzuständigkeiten<br />

vor.

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