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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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I. Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan: Bestimmungen für die<br />

Verteilung der Zivil-, Familien- und Strafsachen im Turnus<br />

I. Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

1. Alle e<strong>in</strong>gehenden Verfahren und Schriftsätze (e<strong>in</strong>schließlich PKH-Anträgen) s<strong>in</strong>d<br />

unverzüglich der für die Erfassung von E<strong>in</strong>gängen zuständigen Geschäftsstelle<br />

vorzulegen. Diese versieht die Schriftsätze sofort mit e<strong>in</strong>er fortlaufenden, jeden<br />

Tag mit 1 beg<strong>in</strong>nenden Kennziffer, die neben den E<strong>in</strong>gangsstempel gesetzt wird.<br />

Der E<strong>in</strong>gang aus dem Nachtbriefkasten wird nach Stempel und Kennziffer als<br />

E<strong>in</strong>gang <strong>des</strong> abgelaufenen Tages behandelt. Kennziffern werden auch für Verfahren<br />

vergeben, für die Sonderzuständigkeiten bestehen oder die den Regelungen<br />

über den Sachzusammenhang unterfallen. Gleiches gilt bei den Strafsachen für<br />

AR-Sachen nach § 42 Abs. 1 RVG und Zuständigkeitsbestimmungen. Der Kennziffer<br />

wird das Namenszeichen <strong>des</strong> vom Präsidenten bestimmten Mitarbeiters der<br />

Geschäftsstelle beigefügt.<br />

Sonstige AR-Sachen und Schriftsätze i.S.d. Rn 57 Ziff. 3 werden den Senaten ohne<br />

Anrechnung auf den Turnus nach der Reihenfolge ihres E<strong>in</strong>gangs zugewiesen.<br />

Bei dem Strafsenaten erfolgt die Zuweisung monatsweise, wobei im Januar 2009<br />

der 3. Strafsenat, im Februar 2009 der 1. Strafsenat u.s.w. zuständig ist. Bei den<br />

Zivil und Familiensenaten ist die Reihenfolge der Ordnungsnummern, beg<strong>in</strong>nend<br />

mit dem 1. Zivilsenat bzw. dem 20. Familiensenat, für die Zuweisung maßgeblich.<br />

Werden <strong>in</strong> rechtskräftig abgeschlossenen Zivilverfahren der Bezirksgerichte<br />

Chemnitz, Dresden und Leipzig noch richterliche Maßnahmen <strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts<br />

notwendig, erfolgt die Verteilung entsprechend den AR-Sachen.<br />

2. Gehen mehrere Verfahren oder Schriftsätze gleichzeitig e<strong>in</strong>, so s<strong>in</strong>d die Kennziffern<br />

<strong>in</strong> der Reihenfolge der Jahreszahlen <strong>des</strong> jeweiligen Aktenzeichens der angefochtenen<br />

Entscheidung zu vergeben. Bei gleichen Jahreszahlen ist auf das vor<br />

der Jahreszahl stehende Aktenzeichen abzustellen. Decken sich die vor der Jahreszahl<br />

stehenden Aktenzeichen, ist für die Kennziffernvergabe <strong>in</strong> allen Senaten<br />

auf die Ordnungsnummer <strong>des</strong> die angefochtene Entscheidung erlassenden<br />

Spruchkörpers abzustellen, wobei e<strong>in</strong>e fehlende Ordnungsnummer <strong>des</strong> Spruchkörpers<br />

als 0 zu behandeln ist (also etwa O 3/09 LG X vor 2 O 3/09 LG Y). Ist<br />

auch hiernach ke<strong>in</strong>e Differenzierung möglich, werden die Kennziffern <strong>in</strong> der alphabetischen<br />

Reihenfolge der Gerichte vergeben, welche die angefochtene Entscheidung<br />

erlassen haben (Landgericht X vor Landgericht Y oder Amtsgericht X<br />

vor Landgericht X).<br />

Ist e<strong>in</strong> Aktenzeichen nicht bekannt oder <strong>in</strong> Strafverfahren e<strong>in</strong> Js-Aktenzeichen<br />

nicht vorhanden, erhält das Verfahren die letzte je Poste<strong>in</strong>gang zu vergebende<br />

Kennziffer. Bei mehreren solcher Verfahren erfolgt die Vergabe der Kennziffern<br />

nach dem Anfangsbuchstaben bzw. den weiteren Buchstaben <strong>des</strong> Familiennamens<br />

<strong>des</strong> Rechtsmittelführers bzw. <strong>des</strong> Betroffenen.

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