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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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22<br />

(11) 11. Zivilsenat:<br />

Vorsitzender:<br />

stv. Vorsitzende<br />

und Beisitzer<strong>in</strong>:<br />

Beisitzer:<br />

Vorsitzender Richter am OLG Dr. Söhnen<br />

(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

Richter<strong>in</strong> am OLG Albrecht<br />

(mit 0,00 ihrer Arbeitskraft)<br />

Richter am OLG Dr. Hanke<br />

(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

Richter<strong>in</strong> am OLG Schaaf<br />

(mit 0,0 ihrer Arbeitskraft)<br />

Richter am OLG v. Barnekow<br />

(mit 0,0 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

Zuständigkeit:<br />

a) Entscheidungen <strong>in</strong> den <strong>in</strong> § 1062 ZPO genannten Angelegenheiten.<br />

b) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Rechtsgeschäften,<br />

die EDV, Hard- und Software betreffen oder mittels Bildschirmtext, Internet<br />

oder Teleshopp<strong>in</strong>g zustande gekommen s<strong>in</strong>d. S<strong>in</strong>d auch die Sonderzuständigkeiten<br />

aus Rn 8d oder Rn 14a berührt, gehen diese vor.<br />

c) Sonstige Berufungen, bei denen bis zum 30.11.2008 e<strong>in</strong>e Berufungserwiderung e<strong>in</strong>gegangen<br />

ist sowie die bis zu diesem Tag e<strong>in</strong>gegangenen sonstigen Beschwerden.<br />

Berufungen und Beschwerden, bei denen die maßgeblichen E<strong>in</strong>gänge nach diesem<br />

Zeitpunkt liegen, werden unter Anwendung der Regelungen <strong>in</strong> Anlage I neu verteilt.<br />

Soweit e<strong>in</strong>e Zuständigkeit <strong>des</strong> 15. Zivilsenates nach Rn 15 c) besteht, geht diese<br />

vor.<br />

Sitzungstage:<br />

Mittwoch und Freitag<br />

Sitzungssaal: Mittwoch: 1.3; Freitag: 0.2<br />

Vertretung:<br />

14. Zivilsenat

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