Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen
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Der 1. Zivilsenat übernimmt bei jedem 6. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 6 teilbaren Blocknummer - vom 6. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 6.<br />
Der 10. Zivilsenat übernimmt bei jedem 4. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 4 teilbaren Blocknummer - vom 4. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 17.<br />
Der 5. Zivilsenat übernimmt bei jedem 7. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 7 teilbaren Blocknummer - vom 2. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 2.<br />
Der 10. Zivilsenat übernimmt bei jedem 4. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 4 teilbaren Blocknummer - vom 12. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 11.<br />
Der 14. Zivilsenat übernimmt bei jedem 5. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 5 teilbaren Blocknummer - vom 3. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 3.<br />
Der 14. Zivilsenat übernimmt bei jedem 3. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 3 teilbaren Blocknummer - vom 12. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 24.<br />
Der 7. Zivilsenat übernimmt bei jedem 8. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 8 teilbaren Blocknummer - vom 12. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 37.<br />
Der 9. Zivilsenat übernimmt bei jedem 5. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 5 teilbaren Blocknummer - vom 3. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 16.<br />
Der 13. Zivilsenat übernimmt bei jedem 5. Durchgang - also ab der nächsten<br />
durch 5 teilbaren Blocknummer - vom 4. Zivilsenat die fortlaufende Nummer 30.<br />
III.<br />
Besondere Bestimmungen für die Verteilung der Straf- und Familiensachen<br />
1. Die Familien- und Strafsachen werden <strong>in</strong> der Reihenfolge ihres E<strong>in</strong>gangs und der<br />
Kennziffer nach folgendem, für beide Rechtsgebiete getrennt zu führenden<br />
Blocksystem verteilt:<br />
Für jeden Senat werden Blöcke entsprechend der Anlage K e<strong>in</strong>gerichtet, wobei<br />
die Blöcke derzeit <strong>in</strong> jeweils 45 Felder unterteilt s<strong>in</strong>d. Je<strong>des</strong> e<strong>in</strong>zelne Feld entspricht<br />
dabei e<strong>in</strong>em Arbeitskraftanteil <strong>des</strong> Senats von 0,1. Bei e<strong>in</strong>em Arbeitskraftanteil<br />
von mehr als 4,5 wird e<strong>in</strong>e entsprechende Anzahl von Feldern bei den<br />
jeweiligen Blöcken <strong>des</strong> betreffenden Senats angehängt. Arbeitskraftanteile von<br />
0,05 werden aufgerundet.<br />
Die zugewiesenen Verfahren belegen jeweils e<strong>in</strong>e bestimmte Anzahl von Feldern,<br />
die sich aus folgender Aufstellung ergibt:<br />
1 Feld: - Beschwerden <strong>in</strong> Familiensachen (WF)<br />
2 Felder: - Beschwerden <strong>in</strong> Zivilsachen<br />
- Anträge nach § 99 BRAGO und nach §§ 42 Abs. 3, 51 Abs.<br />
2 RVG<br />
3 Felder: - Berufungen <strong>in</strong> Familiensachen (UF)