Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen
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(31) 2. Strafsenat:<br />
Vorsitzender:<br />
stv. Vorsitzender<br />
und Beisitzer:<br />
Beisitzer:<br />
Vorsitzender Richter am OLG Drath<br />
Richter am OLG Schüddekopf<br />
Richter am OLG Gorial<br />
Richter am OLG Albert<br />
(mit 0,5 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />
In Verfahren nach § 120 GVG wirken mit:<br />
Vorsitzender:<br />
stellv. Vorsitzender<br />
und Beisitzer:<br />
Beisitzer:<br />
Vorsitzender Richter am OLG Drath<br />
Richter am OLG Schüddekopf<br />
Richter am OLG Gorial<br />
In Verfahren, <strong>in</strong> denen der 2. Strafsenat gem. § 122 Abs. 2 GVG <strong>in</strong> der Hauptverhandlung<br />
und bei Entscheidungen mit fünf Mitgliedern besetzt ist, wirken als weitere Beisitzer<br />
mit:<br />
Richter<strong>in</strong> am OLG Horlacher<br />
Richter am OLG Albert<br />
Zuständigkeit:<br />
a) Verfahren nach § 120 GVG, mit Ausnahme der Verfahren nach § 120 Abs. 4 GVG.<br />
b) Rechtsbeschwerden nach §§ 116, 117 und 138 Abs. 2 StVollzG.<br />
c) Sonstige Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern.<br />
d) Entscheidungen nach §§ 23 ff. EGGVG, soweit e<strong>in</strong> Strafsenat zuständig ist.<br />
e) Auslieferungssachen.<br />
f) Entscheidungen nach § 71 Abs. 4 IRG<br />
g) Entscheidungen über vom Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht, vom Verfassungsgerichtshof<br />
<strong>des</strong> Freistaates <strong>Sachsen</strong> oder vom Bun<strong>des</strong>gerichtshof zurückverwiesene Sachen<br />
<strong>des</strong> 1. Strafsenats, soweit nicht <strong>in</strong> der zurückverweisenden Entscheidung e<strong>in</strong>e andere<br />
Zuständigkeitsbestimmung getroffen ist.<br />
h) Sonstige Verfahren <strong>in</strong> Strafsachen mit der Ordnungszahl 2.