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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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38<br />

(31) 2. Strafsenat:<br />

Vorsitzender:<br />

stv. Vorsitzender<br />

und Beisitzer:<br />

Beisitzer:<br />

Vorsitzender Richter am OLG Drath<br />

Richter am OLG Schüddekopf<br />

Richter am OLG Gorial<br />

Richter am OLG Albert<br />

(mit 0,5 se<strong>in</strong>er Arbeitskraft)<br />

In Verfahren nach § 120 GVG wirken mit:<br />

Vorsitzender:<br />

stellv. Vorsitzender<br />

und Beisitzer:<br />

Beisitzer:<br />

Vorsitzender Richter am OLG Drath<br />

Richter am OLG Schüddekopf<br />

Richter am OLG Gorial<br />

In Verfahren, <strong>in</strong> denen der 2. Strafsenat gem. § 122 Abs. 2 GVG <strong>in</strong> der Hauptverhandlung<br />

und bei Entscheidungen mit fünf Mitgliedern besetzt ist, wirken als weitere Beisitzer<br />

mit:<br />

Richter<strong>in</strong> am OLG Horlacher<br />

Richter am OLG Albert<br />

Zuständigkeit:<br />

a) Verfahren nach § 120 GVG, mit Ausnahme der Verfahren nach § 120 Abs. 4 GVG.<br />

b) Rechtsbeschwerden nach §§ 116, 117 und 138 Abs. 2 StVollzG.<br />

c) Sonstige Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern.<br />

d) Entscheidungen nach §§ 23 ff. EGGVG, soweit e<strong>in</strong> Strafsenat zuständig ist.<br />

e) Auslieferungssachen.<br />

f) Entscheidungen nach § 71 Abs. 4 IRG<br />

g) Entscheidungen über vom Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht, vom Verfassungsgerichtshof<br />

<strong>des</strong> Freistaates <strong>Sachsen</strong> oder vom Bun<strong>des</strong>gerichtshof zurückverwiesene Sachen<br />

<strong>des</strong> 1. Strafsenats, soweit nicht <strong>in</strong> der zurückverweisenden Entscheidung e<strong>in</strong>e andere<br />

Zuständigkeitsbestimmung getroffen ist.<br />

h) Sonstige Verfahren <strong>in</strong> Strafsachen mit der Ordnungszahl 2.

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