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Richterlicher Geschäftsverteilungsplan des ... - Justiz in Sachsen

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17<br />

g) Entscheidungen nach dem Gesetz über Musterverfahren <strong>in</strong> kapitalmarktrechtlichen<br />

Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz-KapMuG).<br />

h) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche gegen Vermittler<br />

und Berater wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb<br />

e<strong>in</strong>er Kapitalanlage, soweit die Landgerichte Bautzen, Chemnitz, Leipzig und Zwickau<br />

entschieden haben. Wird neben diesen Personen der Vertragspartner <strong>des</strong> Kapitalanlegers<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommen, so geht e<strong>in</strong>e hierfür bestehende Sonderzuständigkeit<br />

vor.<br />

i) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Prospekthaftung<br />

im Zusammenhang mit dem Erwerb e<strong>in</strong>er Kapitalanlage, soweit die<br />

Landgerichte Bautzen, Chemnitz, Leipzig und Zwickau entschieden haben.<br />

j) Berufungen und Beschwerden <strong>in</strong> Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaftern und<br />

Publikums-Personengesellschaften, an denen e<strong>in</strong>e Beteiligung aus Kapitalanlagezwecken<br />

erfolgt, e<strong>in</strong>schließlich <strong>des</strong> Bestehens <strong>des</strong> Gesellschaftsverhältnisses sowie<br />

Ansprüche für und gegen Gesellschafter dieser Publikums-Personengesellschaften<br />

aus hiermit <strong>in</strong> Zusammenhang stehenden Darlehensverträgen, soweit die Landgerichte<br />

Bautzen, Chemnitz, Leipzig und Zwickau entschieden haben. Die Zuständigkeit<br />

geht derjenigen <strong>des</strong> 2. Zivilsenats nach Rn. 2a und b und <strong>des</strong> 12. Zivilsenates<br />

nach Rn. 12a und b und <strong>des</strong> 13. Zivilsenats nach Rn. 13h und i vor.<br />

k) Sonstige Berufungen und Beschwerden mit dem Ordnungszeichen 8.<br />

Sitzungstag:<br />

Donnerstag<br />

Sitzungssaal: 1.4<br />

Vertretung:<br />

1. Zivilsenat

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