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Arbeitsbehelf 2010 - OÖGKK

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Formulare und Erläuterungen<br />

Die Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung durch Vorschreibebetriebe<br />

Vorschreibebetriebe müssen die Entgeltänderungen zu pflichtversicherten Personen personenbezogen<br />

melden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung, mit der Sie für<br />

einen Kalendermonat auch mehrere Entgeltänderungen gemeinsam bekannt geben können.<br />

Die Meldefrist für Entgeltänderungen beträgt sieben Tage nach dem Ende des Kalendermonates, in<br />

dem die Entgeltänderung<br />

- entweder fällig war<br />

- oder bereits vor dem Fälligkeitstermin ausgezahlt wurde.<br />

Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften unterliegen Strafbestimmungen (§§ 111, 112 ASVG). Für<br />

verspätet vorgelegte Lohn- und Gehaltsänderungsmeldungen kann der Krankenversicherungsträger einen<br />

Beitragszuschlag vorschreiben (§ 113 ASVG). Wenn Sie die Herabsetzung des Entgeltes nicht<br />

oder nicht rechtzeitig melden, können Ihnen die Beiträge bis zum Zeitpunkt der Meldung (oder sonstigen<br />

Feststellung) nach der bisherigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben werden (§ 56 ASVG).<br />

Die zweite Ausfertigung der Meldung wird Ihnen bestätigt zurückgesendet, wenn Sie einen freigemachten<br />

Briefumschlag beilegen.<br />

1 An die<br />

Führen Sie bitte den für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger an (Kurzbezeichnung).<br />

2 Beitragskontonummer<br />

Der Krankenversicherungsträger hat Ihnen als Dienstgeber/in eine Kontonummer für die Beitragsabrechnung<br />

vergeben. Setzen Sie bitte Ihre Beitragskontonummer deutlich und genau ein.<br />

3 Beitragszeitraum<br />

Tragen Sie bitte jenen Kalendermonat ein, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist.<br />

4 Daten der versicherten Personen<br />

In diesen Rubriken sind die Daten der versicherten Personen einzutragen. Achten Sie bitte auf die richtige<br />

Schreibweise der Namen und der Versicherungsnummer (vierstellige lfd. Nummer und in der Regel<br />

das Geburtsdatum).<br />

5 Anzahl der SV-Tage<br />

Setzen Sie bitte die Anzahl der Sozialversicherungstage ein, für die das Entgelt im Beitragszeitraum<br />

gebührt.<br />

6 Änderung ab ...<br />

Bei „Änderung ab“ tragen Sie bitte das Datum der Änderung ein.<br />

Als „Ges. Entgelt ...“ tragen Sie bitte den beitragspflichtigen monatlichen Bruttogeldbezug (mit Provisionen,<br />

Trinkgeldern, Sachbezügen und ähnlichen Bestandteilen des Entgelts) ein. Dieses Gesamtentgelt<br />

stellt die allgemeine Beitragsgrundlage dar. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge von dem im Beitragszeitraum<br />

gebührenden oder darüber hinaus gewährten beitragspflichtigen Entgelt zu entrichten sind.<br />

Sonderzahlungen zählen nicht zum monatlichen Entgelt.<br />

7 Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />

In dieser Rubrik führen Sie bitte an:<br />

- den Namen der Betriebsinhaberin (Dienstgeberin)/des Betriebsinhabers (Dienstgebers) oder den<br />

Firmennamen (lt. Firmenbuch) oder die genaue Bezeichnung der Institution;<br />

- die Betriebsart;<br />

- die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Betriebs.<br />

„Betriebsstätte“: Ist die/der Versicherte bei einem weiteren Standort Ihres Betriebs (z. B. Filiale, Baustelle<br />

oder Büro) beschäftigt, tragen Sie bitte diese Adresse ein.<br />

Versehen Sie bitte die Meldung mit Unterschrift, Datum und Stempel.<br />

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