Arbeitsbehelf 2010 - OÃGKK
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Formulare und Erläuterungen<br />
Die Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung durch Vorschreibebetriebe<br />
Vorschreibebetriebe müssen die Entgeltänderungen zu pflichtversicherten Personen personenbezogen<br />
melden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung, mit der Sie für<br />
einen Kalendermonat auch mehrere Entgeltänderungen gemeinsam bekannt geben können.<br />
Die Meldefrist für Entgeltänderungen beträgt sieben Tage nach dem Ende des Kalendermonates, in<br />
dem die Entgeltänderung<br />
- entweder fällig war<br />
- oder bereits vor dem Fälligkeitstermin ausgezahlt wurde.<br />
Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften unterliegen Strafbestimmungen (§§ 111, 112 ASVG). Für<br />
verspätet vorgelegte Lohn- und Gehaltsänderungsmeldungen kann der Krankenversicherungsträger einen<br />
Beitragszuschlag vorschreiben (§ 113 ASVG). Wenn Sie die Herabsetzung des Entgeltes nicht<br />
oder nicht rechtzeitig melden, können Ihnen die Beiträge bis zum Zeitpunkt der Meldung (oder sonstigen<br />
Feststellung) nach der bisherigen Beitragsgrundlage vorgeschrieben werden (§ 56 ASVG).<br />
Die zweite Ausfertigung der Meldung wird Ihnen bestätigt zurückgesendet, wenn Sie einen freigemachten<br />
Briefumschlag beilegen.<br />
1 An die<br />
Führen Sie bitte den für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger an (Kurzbezeichnung).<br />
2 Beitragskontonummer<br />
Der Krankenversicherungsträger hat Ihnen als Dienstgeber/in eine Kontonummer für die Beitragsabrechnung<br />
vergeben. Setzen Sie bitte Ihre Beitragskontonummer deutlich und genau ein.<br />
3 Beitragszeitraum<br />
Tragen Sie bitte jenen Kalendermonat ein, in dem die Änderung des Entgelts eingetreten ist.<br />
4 Daten der versicherten Personen<br />
In diesen Rubriken sind die Daten der versicherten Personen einzutragen. Achten Sie bitte auf die richtige<br />
Schreibweise der Namen und der Versicherungsnummer (vierstellige lfd. Nummer und in der Regel<br />
das Geburtsdatum).<br />
5 Anzahl der SV-Tage<br />
Setzen Sie bitte die Anzahl der Sozialversicherungstage ein, für die das Entgelt im Beitragszeitraum<br />
gebührt.<br />
6 Änderung ab ...<br />
Bei „Änderung ab“ tragen Sie bitte das Datum der Änderung ein.<br />
Als „Ges. Entgelt ...“ tragen Sie bitte den beitragspflichtigen monatlichen Bruttogeldbezug (mit Provisionen,<br />
Trinkgeldern, Sachbezügen und ähnlichen Bestandteilen des Entgelts) ein. Dieses Gesamtentgelt<br />
stellt die allgemeine Beitragsgrundlage dar. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge von dem im Beitragszeitraum<br />
gebührenden oder darüber hinaus gewährten beitragspflichtigen Entgelt zu entrichten sind.<br />
Sonderzahlungen zählen nicht zum monatlichen Entgelt.<br />
7 Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />
In dieser Rubrik führen Sie bitte an:<br />
- den Namen der Betriebsinhaberin (Dienstgeberin)/des Betriebsinhabers (Dienstgebers) oder den<br />
Firmennamen (lt. Firmenbuch) oder die genaue Bezeichnung der Institution;<br />
- die Betriebsart;<br />
- die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Betriebs.<br />
„Betriebsstätte“: Ist die/der Versicherte bei einem weiteren Standort Ihres Betriebs (z. B. Filiale, Baustelle<br />
oder Büro) beschäftigt, tragen Sie bitte diese Adresse ein.<br />
Versehen Sie bitte die Meldung mit Unterschrift, Datum und Stempel.<br />
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