Formulare und Erläuterungen 8. Arbeits- und Entgeltsbestätigung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 94
Formulare und Erläuterungen Die Arbeits- und Entgeltsbestätigung Das Formular Arbeits- und Entgeltsbestätigung verwenden Sie bitte ausschließlich bei einer Arbeitsunfähigkeit. Nur vollständig ausgefüllte Bestätigungen können anerkannt werden. Die Kasse behält sich die Prüfung der in der Entgeltsbestätigung gemachten Angaben vor. Für Schäden, die der Kasse infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet die Dienstgeberin/der Dienstgeber, die/der zur Ausstellung der Entgeltsbestätigung verpflichtet ist. Nachträgliche Richtigstellungen sind mit Datum, Stempel und Unterschrift so zu bestätigen, dass die ursprünglichen Eintragungen leserlich bleiben. 1 An die Führen Sie bitte den für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger an (Kurzbezeichnung). 2 Beitragskontonummer Der Krankenversicherungsträger hat Ihnen als Dienstgeber/in eine Kontonummer für die Beitragsabrechnung vergeben. Setzen Sie bitte Ihre Beitragskontonummer deutlich und genau ein. 3 Daten der/des Versicherten In diese Rubriken tragen sie bitte die Daten der versicherten Person ein. Beachten Sie bitte, dass die Versicherungsnummer richtig und vollständig angeführt ist. 4 Beschäftigt seit Tragen Sie bitte den Beginn des letzten Beschäftigungsverhältnisses ein. 5 Grund d. Arbeitseinstellung ... Beispiele zu “Grund d. Arbeitseinstellung“: - allgemeine Gründe: Krankheit, bezahlter Urlaub, unbezahlter Urlaub; dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs - bitte die Abmeldung nicht vergessen. - arbeitsrechtliche Gründe: Entlassung, einvernehmliche Lösung - bitte die Abmeldung nicht vergessen. Letzter Arbeitstag: Der letzte Arbeitstag ist jener Tag, an dem die versicherte Person das letzte Mal vor der Arbeitsunfähigkeit gearbeitet hat. Grund für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses: Kreuzen Sie bitte den zutreffenden Abmeldegrund an (01-12) oder geben Sie unter "sonstige Gründe" einen abweichenden Abmeldegrund bekannt (00). 6 Entgelt ... Entgelt - siehe II., Pkt. 5., Seite 15; Sonderzahlungen und beitragsfreie Bezüge zählen nicht zum monatlichen Entgelt. Als Beitragszeitraum gilt der Kalendermonat. - Geben Sie bitte das Entgelt an, das im zuletzt vorangegangenen Kalendermonat vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs gebührt hat oder darüber hinaus gewährt wurde. Wird das Entgelt aus besonderen Gründen nicht zum Zeitpunkt der Fälligkeit ausgezahlt, so ist es jenem Kalendermonat zuzuordnen, in dem darauf Anspruch bestand. Bezüge ohne Rechtsanspruch sind entsprechend dem Zeitpunkt der Auszahlung zu berücksichtigen. Wird Kurzarbeits- oder Qualifizierungsunterstützung bezogen, geben Sie bitte den vor Eintritt der Kurzarbeit erzielten Lohn an, wenn dieser höher ist als der aktuelle Lohn; vermerken Sie bitte, seit wann die Kurzarbeits-/Qualifizierungsunterstützung gebührt. - Bestand wegen einer früheren Arbeitsunfähigkeit nur für einen Teil des letzen Kalendermonats vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs Beitragspflicht, geben Sie bitte ebenfalls das Entgelt dieses Kalendermonats an. Das Entgelt des laufenden Kalendermonats bleibt hier unberücksichtigt. - Wenn im zuletzt vorangegangenen Kalendermonat vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs entweder das Beschäftigungsverhältnis noch nicht bestand oder die versicherte Person (z. B. bei Wiedererkrankung) im zuletzt vorangegangenen Kalendermonat wegen Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf beitragspflichtiges Entgelt hatte, ist das beitragspflichtige Entgelt des laufenden Beitragszeitraumes einzutragen. - Unbezahlter Urlaub (ohne Abmeldung höchstens bis zu einem Monat möglich): Führen Sie bitte den Betrag an, der auf jenen Zeitabschnitt entfällt, der unmittelbar vor diesem Urlaub liegt und in seiner Länge der Urlaubsdauer entspricht. Sonderzahlungen: Bestätigen Sie hier den Anspruch auf Sonderzahlungen, wenn solche im Kalenderjahr, in dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, bereits gezahlt wurden oder unter der Annahme eines fortlaufenden Beschäftigungsverhältnisses noch fällig werden. 7 Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung siehe II., 13. Seite 27 8 Volles Entgelt wird weiterbezahlt bis Geben Sie bitte das Datum des Endes des Entgeltanspruchs - unter Berücksichtigung des § 9 des Arbeitsruhegesetzes - an. Besteht während der Arbeitsunfähigkeit durch gesetzliche oder vertragliche Vorschriften Anspruch auf Weiterleistung des Entgelts oder auf Gewährung von Zuschüssen, muss dies genau angeführt werden. Hinweise wie "laut Kollektivvertrag" oder "im gesetzlichen Ausmaß" genügen nicht. 9 Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers In der letzten Rubrik tragen Sie bitte das Datum der Ausstellung ein und unterfertigen die Arbeits- und Entgeltsbestätigung firmenmäßig. 95