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Arbeitsbehelf 2010 - OÖGKK

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Versichertengruppe - Besonderheiten<br />

N24u<br />

L14u<br />

M24u<br />

Angestelltentätigkeit<br />

freier Dienstnehmer mit Arbeitertätigkeit<br />

freier Dienstnehmer mit Angestelltentätigkeit<br />

Dienstgeberabgabe - für die Beitragsgruppen N14u/N24u/L14u/M24u<br />

Zur Ermittlung, ob die Dienstgeberabgabe zu entrichten ist, ist auch die Summe der monatlichen allgemeinen<br />

Beitragsgrundlagen der in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u gemeldeten Versicherten<br />

heranzuziehen.<br />

Versicherte in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u sind – wenn die Dienstgeberabgabe zu<br />

entrichten ist – in der Verrechnungsgruppe N74 mit dem Beitragssatz von 16,4 % abzurechnen.<br />

Treffen die Voraussetzungen für die Dienstgeberabgabe nicht zu, sind für die Abrechnung der Beiträge für<br />

geringfügig beschäftigte Personen in den Beitragsgruppen N14u, N24u, L14u und M24u die Summen der<br />

allgemeinen Beitragsgrundlagen und Sonderzahlungsgrundlagen der jeweiligen Beitragsgruppe anzuführen<br />

– als Prozentsatz setzen sie in diesem Falle 0,0 % und als Beitrag € 0,00 ein (siehe Beispiel).<br />

Beispiel:<br />

Geringfügig beschäftigter Arbeiter<br />

Geburtsdatum: 1. Juli 1949<br />

Anmeldung per 1. Dez. 2003<br />

Beitragsgruppe N14<br />

1. 1. 10 – 30. 6. 10 Lohn monatlich € 100,-<br />

Urlaubsgeld 06. 10 € 100,-<br />

1. 7. 10 – 31. 12. 10 Lohn monatlich € 200,-<br />

Weihnachtsgeld 12. 10 € 200,-<br />

Änderungsmeldung durch den Dienstgeber N14u ab 1. 7. 10<br />

Beitragsverrechnung durch den Dienstgeber (Selbstabrechner)<br />

Beitragsnachweisung 12.10<br />

Beitragsgruppe<br />

Summe der allgemeinen<br />

Beitragsgrundlagen<br />

Summe der<br />

Sonderzahlungen<br />

Gesamtsumme je<br />

Beitragsgruppe<br />

Prozentsatz<br />

Gesamtbeiträge<br />

(Dienstgeber- u. Versichertenbeiträge)<br />

N14 600,- 100,- 700,- 1,4% 9,80<br />

N14u 1.200,- 200,- 1.400,- 0,0% 0,00<br />

Lohnzettel SV (BGN) durch den Dienstgeber<br />

Beitragszeitraum 01. – 12.10<br />

Allgemeine Beitragsgrundlage €1.800,-<br />

Beitragsgrundlage Sonderzahlungen € 300,-<br />

Lohnzettel SV<br />

Der Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagennachweis) umfasst die gesamte Zeit der Pflichtversicherung in der<br />

Unfallversicherung sowie die Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen und die Summe der Sonderzahlungsgrundlagen<br />

(inklusive der beitragsfreien UV-Zeit und der beitragsfreien UV-Beitragsgrundlagen). Ggf.<br />

sind auch die Daten betreffend die Betriebliche Vorsorge zu melden.<br />

Beitragszeitraum<br />

Als Beitragszeitraum gilt das Kalenderjahr. Die Beiträge (Unfallversicherungsbeitrag bzw. Dienstgeberabgabe)<br />

sind erst mit Ablauf des Kalenderjahres fällig und so zu entrichten, dass sie bis spätestens 15. Jänner<br />

des folgenden Kalenderjahres bei der Kasse einlangen. Erfolgt die Einzahlung zwar verspätet, aber noch<br />

innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der 15-Tage-Frist, so bleibt diese Verspätung ohne Rechtsfolgen. Die<br />

Beiträge können auch monatlich abgerechnet werden. Die entsprechenden Vereinbarungen sind mit dem<br />

Versicherungsträger zu treffen.<br />

Auswirkungen für die Dienstnehmerin/den Dienstnehmer<br />

Erzielt eine Dienstnehmerin/ein Dienstnehmer (freie Dienstnehmerin/freier Dienstnehmer) Entgelte aus verschiedenen<br />

Beschäftigungsverhältnissen, werden diese im jeweiligen Kalendermonat zusammengerechnet.<br />

Ergibt sich dabei, dass der Betrag der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, so gilt diese Person für<br />

sich nicht mehr als geringfügig beschäftigt und unterliegt der Vollversicherung (Schutz auch in der Krankenund<br />

Pensionsversicherung). Die Dienstnehmerbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung (inklusive<br />

allfälliger Kammerumlage) werden der Dienstnehmerin/dem Dienstnehmer (freien Dienstnehmerin/freien<br />

Dienstnehmer) vom Krankenversicherungsträger einmal jährlich im Nachhinein zur Zahlung vorgeschrieben.<br />

Entgelte der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers (freien Dienstnehmerin/freien Dienstnehmers) aus einer<br />

geringfügigen Beschäftigung bei gleichzeitigem Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung, Karenzgeldbezug,<br />

Pensionsbezug sowie Bezügen nach dem B-KUVG werden nicht zusammengerechnet.<br />

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