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Arbeitsbehelf 2010 - OÖGKK

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Formulare und Erläuterungen<br />

Die Meldung des Service-Entgelts durch Vorschreibebetriebe<br />

Vorschreibebetriebe haben die Summe jener Service-Entgelte zu melden, die von Ihnen einzuheben<br />

sind (siehe IV., 11. Meldung des Service-Entgelt, Seite 63). Dazu verwenden Sie bitte das Formular<br />

Meldung des Service-Entgelts durch Vorschreibebetriebe.<br />

Das Ende der Meldefrist für die Meldung des Service-Entgelts durch Vorschreibebetriebe ist mit dem<br />

7. Dezember festgesetzt, der auf die jährliche Fälligkeit der Service-Entgelte am 15. November folgt.<br />

Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften unterliegen Strafbestimmungen (§§ 111, 112 ASVG).<br />

1 An die<br />

Führen Sie bitte den für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger an (Kurzbezeichnung).<br />

2 Beitragskontonummer<br />

Der Krankenversicherungsträger hat Ihnen als Dienstgeber/in eine Kontonummer für die Beitragsabrechnung<br />

vergeben. Setzen Sie bitte Ihre Beitragskontonummer deutlich und genau ein.<br />

3 Für das Jahr<br />

Führen Sie bitte jenes Kalenderjahr an, in dem die Service-Entgelte fällig waren.<br />

4 Summe der ...<br />

Tragen Sie bitte die vorzuschreibenden Service-Entgelte für alle krankenversicherten Beschäftigten und<br />

deren Angehörige in einer Summe ein.<br />

5 Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />

In dieser Rubrik führen Sie bitte an:<br />

- den Namen der Betriebsinhaberin (Dienstgeberin)/des Betriebsinhabers (Dienstgebers) oder den<br />

Firmennamen (lt. Firmenbuch) oder die genaue Bezeichnung der Institution;<br />

- die Betriebsart;<br />

- die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Betriebs.<br />

„Betriebsstätte“: Ist die/der Versicherte bei einem weiteren Standort Ihres Betriebs (z. B. Filiale, Baustelle<br />

oder Büro) beschäftigt, tragen Sie bitte diese Adresse ein.<br />

Versehen Sie bitte die Meldung mit Unterschrift, Datum und Stempel.<br />

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