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Arbeitsbehelf 2010 - OÖGKK

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Formulare und Erläuterungen<br />

Die Abmeldung<br />

Das Formular Abmeldung verwenden Sie bitte für Personen, die von der Pflichtversicherung abzumelden<br />

sind.<br />

Meldefrist - siehe I., 7. Meldepflicht im Überblick, Seite 9. Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften<br />

unterliegen Strafbestimmungen (§§ 111, 112 ASVG). Für fehlende oder verspätete Abmeldungen kann<br />

der Krankenversicherungsträger allgemeine Beiträge über den Abmeldetag hinaus bis zu drei Monate<br />

nach dem Versicherungsende weiter vorschreiben, längstens bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Abmeldung<br />

(§ 56 ASVG).<br />

Die zweite und dritte Ausfertigung der Abmeldung wird Ihnen bestätigt zurückgesendet. Übergeben Sie<br />

bitte das Blatt 2 unverzüglich Ihrer Dienstnehmerin/Ihrem Dienstnehmer/Ihrem Lehrling. Blatt 3<br />

ist die Bestätigung für Sie.<br />

1 An die<br />

Führen Sie bitte den für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger an (Kurzbezeichnung).<br />

2 Beitragskontonummer<br />

Der Krankenversicherungsträger hat Ihnen als Dienstgeber/in eine Kontonummer für die Beitragsabrechnung<br />

vergeben. Setzen Sie bitte Ihre Beitragskontonummer deutlich und genau ein.<br />

3 Daten der/des Versicherten<br />

In diesen Rubriken sind die Daten der/des Versicherten einzutragen. Achten Sie bitte auf die richtige<br />

Schreibweise der Namen, der Versicherungsnummer/VSNR (vierstellige lfd. Nummer und Geburtsdatum).<br />

Füllen Sie bitte das Feld „Geb.-Datum lt. Geb.-Urkunde“ nur dann aus, wenn die letzten sechs<br />

Stellen der VSNR nicht mit dem Geburtsdatum übereinstimmen oder noch keine VSNR vorhanden ist.<br />

Geben Sie bitte einen akademischen Grad bekannt.<br />

4 Arbeiter/in oder Angestellte/r ...<br />

Kreuzen Sie bitte in der Rubrik „Arbeiter/in oder Angestellte/r“ Zutreffendes an.<br />

Kreuzen Sie bitte bei „geringfügig beschäftigt ja/nein“ Zutreffendes an.<br />

Tragen Sie bitte das Datum zu „arbeitsrechtliches Ende des Beschäftigungsverhältnisses“ und/oder<br />

„Ende des Entgeltanspruches“ ein.<br />

- Endet der Entgeltanspruch zu einem anderen Zeitpunkt als das Beschäftigungsverhältnis, gilt das<br />

Ende des Entgeltanspruchs als Versicherungsende.<br />

- Bei Lehrlingen endet die Pflichtversicherung im Allgemeinen mit der Auflösung des Lehrverhältnisses,<br />

auch wenn der Anspruch auf Lehrlingsentschädigung bereits früher geendet hat (Ausnahme:<br />

Ersatzleistung).<br />

- Für Karenz gemäß MSchG 1979/VKG oder Präsenzdienst/Zivildienst/Truppenübung tragen Sie bitte<br />

das Ende des Entgeltanspruchs ein.<br />

- Ein Urlaub ohne Entgeltzahlung bis zur Dauer eines Monats beendet die Pflichtversicherung nicht.<br />

Deswegen müssen Sie die Dienstnehmerin/den Dienstnehmer nicht abmelden.<br />

- Vereinbaren Sie mit Ihrer Dienstnehmerin/Ihrem Dienstnehmer einen unbezahlten Urlaub für einen<br />

längeren Zeitraum als einen Monat, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruchs.<br />

Das ist der letzte Tag vor dem Antritt des unbezahlten Urlaubs.<br />

Ende der Zahlung des BV-Beitrages – IV., Pkt. 2. Betriebliche Vorsorge, Seite 50<br />

Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung<br />

siehe II., Pkt. 13., Seite 27<br />

5 Abmeldegrund<br />

Kreuzen Sie bitte den zutreffenden Abmeldegrund an (01-29) oder geben Sie unter "sonstige Gründe"<br />

einen abweichenden Abmeldegrund bekannt (00).<br />

6 Zuletzt bezogenes Entgelt ...<br />

Tragen Sie bitte das zuletzt bezogene beitragspflichtige Bruttoentgelt (exklusive der Sonderzahlungen)<br />

als zuletzt bezogenes Entgelt ein.<br />

Beitragsgrundlage Malus – IV., Pkt. 3. Bonus/Malus-System - Entfall, Seite 58<br />

7 Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />

In dieser Rubrik führen Sie bitte an:<br />

- den Namen der Betriebsinhaberin (Dienstgeberin)/des Betriebsinhabers (Dienstgebers) oder den<br />

Firmennamen (lt. Firmenbuch) oder die genaue Bezeichnung der Institution;<br />

- die Betriebsart;<br />

- die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Betriebs.<br />

„Betriebsstätte“: Ist die/der Versicherte bei einem weiteren Standort Ihres Betriebs (z. B. Filiale, Baustelle<br />

oder Büro) beschäftigt, tragen Sie bitte diese Adresse ein.<br />

Versehen Sie bitte die Meldung mit Unterschrift, Datum und Stempel.<br />

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