06.05.2014 Aufrufe

Arbeitsbehelf 2010 - OÖGKK

Arbeitsbehelf 2010 - OÖGKK

Arbeitsbehelf 2010 - OÖGKK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bildung der Beitragsgrundlage<br />

Beitragsberechnung: Die Sozialversicherungsbeiträge (KV/UV/PV), der Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />

sowie die sonstigen Beiträge und Umlagen (AK, LK, WF, SW, IE, NB) und der Beitrag zur Betrieblichen<br />

Vorsorge sind von der Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit zu berechnen.<br />

Die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie der Zuschlag nach dem<br />

IESG werden dem Dienstgeber jedoch vom Arbeitsmarktservice (AMS) teilweise ersetzt.<br />

Auskünfte zum Altersteilzeitgeld bzw. zum Solidaritätsprämienmodell (z. B. betreffend die Erstattung von<br />

Beiträgen) erteilen alle regionalen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices.<br />

Beispiel:<br />

Angestellter:<br />

Gehalt vor Herabsetzung der Arbeitszeit monatlich € 3.000,--<br />

Herabsetzung der Arbeitszeit um 50 %<br />

Gehalt für 50 % der Arbeitszeit € 1.500,--<br />

Lohnausgleich AMS 50 % von € 1.500,-- € 750,--<br />

Gesamtbezug € 2.250,--<br />

Beitragsabrechnung mit GKK:<br />

Allgemeine Beitragsgrundlage € 3.000,-- x 37,85 % (D1) = € 1.135,50<br />

Arbeiterkammerumlage € 3.000,-- x 0,5 % (AK) = € 15,--<br />

Wohnbauförderungsbeitrag € 3.000,-- x 1,0 % (WF) = € 30,--<br />

Zuschlag nach dem IESG € 3.000,-- x 0,55 % (IE) = € 16,50<br />

Beitrag zur Betriebl. Vorsorge € 3.000,-- x 1,53% (BV) = € 45,90<br />

Gesamtabrechnung = € 1.242,90<br />

Anteil des Angestellten:<br />

Gesamtbezug € 2.250,-- x 17,07 % (D1) = € 384,08<br />

Arbeiterkammerumlage € 3.000,-- x 0,5 % (AK) = € 15,00<br />

Wohnbauförderungsbeitrag € 3.000,-- x 0,5 % (WF) = € 15,00<br />

Gesamtabzug = € 414,08<br />

Kurzarbeitsunterstützung/Qualifizierungsunterstützung<br />

Leistet die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bei Kurzarbeit eine Entschädigung an die Arbeitnehmerin/den<br />

Arbeitnehmer zur teilweisen Abgeltung des Verdienstausfalles (Kurzarbeitsunterstützung bzw. Qualifizierungsunterstützung),<br />

kann diese Person vom Arbeitsmarktservice unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Kurzarbeitsbeihilfe (Qualifizierungsbeihilfe) erhalten.<br />

Während des Bezuges der Kurzarbeits- bzw. Qualifizierungsunterstützung bleibt die Pflichtversicherung<br />

unverändert aufrecht.<br />

Beitragsgrundlage<br />

Die Beiträge und Leistungen der Sozialversicherung sind grundsätzlich nach der letzten Beitragsgrundlage<br />

vor Eintritt der Kurzarbeit zu bemessen. Seit 1.7.2009 ist ein Günstigkeitsvergleich durchzuführen.<br />

Konkret ist ein Vergleich zwischen<br />

<br />

<br />

der Beitragsgrundlage vor Beginn der Kurzarbeit und<br />

jener Beitragsgrundlage, die der Arbeitnehmer hätte, würde keine Kurzarbeit vorliegen,<br />

anzustellen.<br />

Von der jeweils höheren Beitragsgrundlage sind die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Leistungen<br />

aus der Pflichtversicherung zu bemessen.<br />

„Stichtag“ ist dabei der erste Tag der Kurzarbeit bzw. der erste Tag einer etwaig verlängerten Kurzarbeit.<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!