Arbeitsbehelf 2010 - OÃGKK
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Formulare und Erläuterungen<br />
Die Meldung zum verminderten AV-Beitrag bei geringem<br />
Einkommen durch Vorschreibebetriebe<br />
Vorschreibebetriebe müssen die verminderten Arbeitslosenversicherungsbeiträge (III., 5. Arbeitslosenversicherungsbeiträge<br />
bei niedrigem Einkommen, Seite 37) der arbeitslosenversicherten Beschäftigten in<br />
Gesamtsummen melden. Dazu verwenden Sie bitte das Formular Meldung zum verminderten AV-Beitrag<br />
bei geringem Einkommen durch Vorschreibebetriebe.<br />
Die Meldefrist für die Meldung zum verminderten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen<br />
durch Vorschreibebetriebe beträgt sieben Tage nach dem Ende des Kalendermonates, in dem<br />
die verminderten Arbeitslosenversicherungsbeiträge fällig wurden.<br />
1 An die<br />
Führen Sie bitte den für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger an (Kurzbezeichnung).<br />
2 Beitragskontonummer<br />
Der Krankenversicherungsträger vergibt an die Dienstgeber/innen eine Kontonummer für die Beitragsabrechnung.<br />
Setzen Sie bitte Ihre Beitragskontonummer deutlich und genau ein.<br />
3 Summe der verminderten Arbeitslosenversicherungsbeiträge ...<br />
Kreuzen Sie bitte die zutreffenden Verrechnungsgruppen an. Tragen Sie bitte das Datum mit Monat und<br />
Jahr ein, ab dem im betreffenden Kalendermonat die verminderten Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu<br />
berechnen waren.<br />
Ergänzen Sie bitte zu den einzelnen Verrechungsgruppen die Summe der verminderten Arbeitslosenversicherungsbeiträge.<br />
Beachten Sie bitte:<br />
- Haben Sie bereits eine Meldung zum verminderten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem<br />
Einkommen durch Vorschreibebetriebe erstattet, ist in weiterer Folge nur dann eine Meldung erforderlich,<br />
wenn sich die Summe zu einer Verrechnungsgruppe gegenüber dem Vormonat geändert<br />
hat.<br />
- Wenn eine Verrechnungsgruppe wegfällt – z. B. durch Abmeldung von der Pflichtversicherung oder<br />
Erhöhung der monatlichen Beitragsgrundlage – senden Sie uns bitte für diese Verrechnungsgruppe<br />
eine „Nullmeldung“. Ohne „Nullmeldung“ müssen wir davon ausgehen, dass keine Änderung eingetreten<br />
ist. Die Beitragsvorschreibung würde durch die fehlende „Nullmeldung“ falsche Summen enthalten.<br />
4 Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />
In dieser Rubrik führen Sie bitte an:<br />
- den Namen der Betriebsinhaberin (Dienstgeberin)/des Betriebsinhabers (Dienstgebers) oder den<br />
Firmennamen (lt. Firmenbuch) oder die genaue Bezeichnung der Institution;<br />
- die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Betriebs.<br />
Versehen Sie bitte die Meldung mit Unterschrift, Datum und Stempel.<br />
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