Arbeitsbehelf 2010 - OÃGKK
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Formulare und Erläuterungen<br />
Die Mindestangaben-Anmeldung<br />
Wenn Sie vor Arbeitsantritt der von Ihnen beschäftigten Person das Formular Anmeldung (siehe Seite 82)<br />
nicht verwenden können, müssen Sie Ihre Meldepflicht in zwei Schritten durchführen.<br />
Erster Schritt: Zuerst sind vor Arbeitsantritt die Mindestangaben zu melden. - siehe I., 7. Meldepflicht im<br />
Überblick, Seite 9<br />
Das Formular Mindestangaben-Anmeldung verwenden Sie bitte für die Mindestangaben zu jenen Personen,<br />
die der Vollversicherung unterliegen (z. B. kranken-, unfall- und pensionsversicherte Dienstnehmer/innen,<br />
freie Dienstnehmer/innen, Lehrlinge) sowie für geringfügig Beschäftigte (teilversichert in der<br />
Unfallversicherung). Dieses Formular dient auch zur Meldung der Mindestangaben von Teilversicherten in<br />
der Kranken- und Unfallversicherung oder in der Unfall- und Pensionsversicherung. Die Mindestangaben<br />
bei Wiederaufnahme der Beschäftigung der Dienstnehmer/innen nach dem Karenzurlaub (MSchG<br />
1979/VKG), nach Präsenzdienst/Zivildienst/Truppenübung oder nach einem länger als einen Monat dauernden<br />
unbezahlten Urlaub melden Sie bitte ebenfalls mit diesem Formular.<br />
Zweiter Schritt: Nach dem ersten Schritt erledigen Sie bitte innerhalb von sieben Tagen die vollständige<br />
Anmeldung mit dem Formular Anmeldung.<br />
Verstöße gegen melderechtliche Vorschriften unterliegen Strafbestimmungen (§§ 111, 112 ASVG). Für<br />
fehlende oder verspätete Anmeldungen kann der Krankenversicherungsträger einen Beitragszuschlag<br />
vorschreiben (§ 113 ASVG).<br />
1 An die<br />
Führen Sie bitte den für die Versicherung zuständigen Krankenversicherungsträger an (Kurzbezeichnung).<br />
2 Beitragskontonummer<br />
Der Krankenversicherungsträger vergibt an die Dienstgeber/innen eine Kontonummer für die Beitragsabrechnung.<br />
Setzen Sie bitte Ihre Beitragskontonummer deutlich und genau ein.<br />
3 Daten der/des Versicherten<br />
In diesen Rubriken sind die Daten der/des Versicherten einzutragen. Achten Sie bitte auf die richtige<br />
Schreibweise der Namen und der Versicherungsnummer/VSNR (vierstellige lfd. Nummer und in der Regel<br />
das Geburtsdatum). Entnehmen Sie die Personaldaten der e-card oder einem Personaldokument.<br />
Kreuzen Sie männlich oder weiblich an. Füllen Sie bitte das Feld „Geb.-Datum lt. Geb.-Urkunde“ nur<br />
dann aus, wenn die letzten sechs Stellen der VSNR nicht mit dem Geburtsdatum übereinstimmen oder<br />
noch keine VSNR vorhanden ist.<br />
4 beschäftigt ab ...<br />
Führen Sie bitte in der Rubrik "beschäftigt ab" jenes Datum an, mit dem die versicherungspflichtige Arbeitnehmerin/der<br />
versicherungspflichtige Arbeitnehmer tatsächlich ihre/seine Tätigkeit aufgenommen hat.<br />
Die Pflichtversicherung eines Lehrlings beginnt mit dem im Lehrvertrag festgesetzten Datum.<br />
5 Beschäftigungsort<br />
Tragen Sie bitte in dieser Rubrik jenen Ort ein, wo die Beschäftigung zum Arbeitsantritt tatsächlich ausgeübt<br />
wird.<br />
6 Daten der Dienstgeberin/des Dienstgebers<br />
In dieser Rubrik führen Sie bitte an:<br />
- den Namen der Betriebsinhaberin (Dienstgeberin)/des Betriebsinhabers (Dienstgebers) oder den Firmennamen<br />
(lt. Firmenbuch) oder die genaue Bezeichnung der Institution;<br />
- die Betriebsart;<br />
- die Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Betriebs.<br />
„Betriebsstätte“: Ist die/der Versicherte bei einem weiteren Standort Ihres Betriebs (z. B. Filiale, Baustelle<br />
oder Büro) beschäftigt, tragen Sie bitte diese Adresse ein.<br />
Versehen Sie bitte die Meldung mit Unterschrift, Datum und Stempel.<br />
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