Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Anlage 2 f – Rechnungswesen<br />
1. Allgemeines<br />
(1) Für die Abiturprüfung im Fach Rechnungswesen gelten die Festlegungen für Rechnungswesen<br />
der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung <strong>Wirtschaft</strong> (EPA <strong>Wirtschaft</strong>) gemäß<br />
Anlage 5 a, soweit sie nicht in dieser Fachanlage für das Land Berlin modifiziert werden.<br />
(2) Das Fach Rechnungswesen ist dezentrales Prüfungsfach.<br />
2. Schriftliche Prüfung im Grundkursfach<br />
2.1 Aufgabenarten<br />
Die Prüfungsaufgabe besteht aus zwei bis vier jeweils in sich zusammenhängenden Aufgaben. Die<br />
einzelne Aufgabe soll ca. 20 % bis ca. 40 % der Gesamtanforderung ausmachen. Das dritte Kurshalbjahr,<br />
das den prüfungsdidaktischen Schwerpunkt darstellt, ist mit ca. zwei Dritteln der Gesamtanforderung<br />
zu berücksichtigen; die im Rahmenplan angegebenen thematischen Schwerpunkte dieses Kurses<br />
sollen durch die eingereichten Vorschläge möglichst abgedeckt werden. Inhaltstypische Fragestellungen<br />
aus mindestens einem anderen Kurshalbjahr sind mit ca. einem Drittel der Gesamtanforderungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
2.2 Aufgabenstellung<br />
(1) Der Schulaufsichtsbehörde sind jeweils zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen von ihr<br />
einer als Prüfungsaufgabe ausgewählt wird.<br />
(2) Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten im Grundkursfach gelten die in der Anlage 5 b aufgeführten<br />
Bearbeitungszeiten. Eine sogenannte Einlesezeit vor Beginn der Bearbeitungszeit ist nicht zulässig.<br />
Die Arbeitszeit beginnt, wenn die Prüfungsaufgabe allen Prüflingen schriftlich vorliegt.<br />
(3) Die Einbeziehung mehrerer Kurshalbjahre ist anzustreben.<br />
(4) Bei der Aufgabenkonstruktion sind die Anforderungsbereiche als Hilfsmittel zu verwenden. Eine<br />
Aufgabe gilt als geeignet, wenn die Anforderungsbereiche etwa im Verhältnis 30: 40: 30 vertreten<br />
sind. Die Zuordnung der vom Kandidaten zu erfüllenden Teilleistungen zu den Anforderungsbereichen<br />
wird im Erwartungshorizont beschrieben. Der Erwartungshorizont enthält stichwortartig konkrete,<br />
auf die jeweilige Aufgabe bezogene inhaltliche Angaben.<br />
(5) Es sind Angaben nach dem Muster folgender tabellarischer Aufstellung erforderlich:<br />
Aufgabenteil<br />
I II III BE Begutachtung<br />
BE in AB Erbrachte Teilleistung<br />
Erwartete Teilleistung<br />
a) ... ... ... ...<br />
b) ... ... ... ...<br />
... ... ... ... ...<br />
Summe ... ... ...<br />
mögliche BE ... erreichte BE:<br />
BE: Bewertungseinheiten<br />
AB: Anforderungsbereich<br />
(6) Bei der Formulierung der Aufgaben ist anzustreben, dass auch unabhängige Einstiege in bestimmte<br />
Aufgabenteile möglich sind.<br />
(7) Es ist anzugeben, welche Hilfsmittel (z.B. Kontenrahmen, Gesetzestexte oder nicht programmierbare<br />
Taschenrechner) von den Prüflingen verwendet werden dürfen.<br />
100