Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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Anlage 1 o - Bildende Kunst<br />
1. Allgemeines<br />
(1) Für die Abiturprüfung im Fach Bildende Kunst gelten die Festlegungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen<br />
in der Abiturprüfung Bildende Kunst (EPA Bildende Kunst) gemäß Anlage 5 a,<br />
soweit sie nicht in dieser Fachanlage für das Land Berlin modifiziert werden.<br />
(2) Das Fach Bildende Kunst ist dezentrales Prüfungsfach.<br />
2. Schriftliche Prüfung im Grund- und Leistungskursfach<br />
2.1 Aufgabenarten<br />
Für die schriftliche Prüfung sind die Aufgabenarten „Aufgabe mit praktischem Schwerpunkt und<br />
schriftlichem Anteil“, „Aufgabe mit theoretischem Schwerpunkt und praktischem Anteil“ und „Theoretisch-schriftliche<br />
Aufgabe“ zugelassen. In beiden kombinierten Aufgabenarten stehen der Schwerpunkt<br />
und der zugeordnete praktische bzw. theoretische Teil etwa in einem Verhältnis von 1 : 3. In<br />
allen Aufgabenarten beziehen sich die Prüfungsaufgaben auf die in mehreren Kurshalbjahren erworbenen<br />
Kompetenzen.<br />
2.1.1 Aufgabe mit praktischem Schwerpunkt und schriftlichem Anteil<br />
(1) Diese Aufgabenart fordert die Lösung eines begrenzten fachspezifischen Problems, überwiegend in<br />
Form einer gestalterischen Arbeit. Diese zeichnet sich durch die Eigenständigkeit einer bildnerischen<br />
Lösung aus; auch die Prozesse zur Entwicklung einer Lösung sind Bestandteil der Aufgabe. Die Entwicklung,<br />
Erschließung oder Erweiterung bildhafter Vorstellungen, das Planen und Entwerfen von<br />
Gestaltungsvorhaben, der experimentelle Umgang im Gestaltungsprozess können Teil des Gestaltungsschwerpunkts<br />
sein.<br />
(2) Der schriftliche Anteil dient der Einordnung der Gestaltungslösung in ein größeres Bezugsfeld, der<br />
Erschließung des gestellten Problems und der Reflexion des eingeschlagenen bildnerischen Lösungsprozesses.<br />
2.1.2 Aufgabe mit theoretischem Schwerpunkt und praktischem Anteil<br />
(1) Das begrenzte fachspezifische Problem, das in dieser Aufgabenart in vornehmlich schriftlicher<br />
Form zu bewältigen ist, ist an gegebene Materialien wie Bilder, Gegenstände und ggf. auf sie bezogene<br />
Texte gebunden. In der Regel handelt es sich um eine Beschreibung, Analyse und Interpretation.<br />
Der gestalterische Teil hat eine deutlich erkennbare Funktion bei der Lösung der Aufgabe. Er fordert<br />
die bildhafte Bearbeitung eines Teilproblems, in der Regel in Form von Skizzen, Studien oder Auszügen.<br />
(2) Eine weitere Form dieser Aufgabenart ist der schriftliche Entwurf zur Realisierung von Vorhaben,<br />
wie sie vor allem als Konzeptentwicklung in Bereichen wie Film, Design und Architektur auftreten<br />
können. Auch hier sind Erkenntnis leitende und darstellende Gestaltungsformen wie Skizzen und ähnliche<br />
Ansätze als Ergänzung im Sinne des praktischen Anteils zu integrieren.<br />
2.1.3 Theoretisch-schriftliche Aufgabe<br />
(1) Die Analyse und Interpretation ist an vorgegebene Materialien wie Bilder, Gegenstände und auf sie<br />
bezogene Texte gebunden. Für die Lösung der Aufgabe sind keine Veranschaulichungen in Form von<br />
Skizzen und Farbauszügen gefordert. Diese Aufgabenart eignet sich in der Regel für solche Formen<br />
der Analyse und Interpretation, welche eine stärkere Einbeziehung und Verarbeitung kunsthistorischer<br />
und kunstwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden verlangen.<br />
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