Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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Anlage 1 m – Latein, Altgriechisch<br />
1. Allgemeines<br />
(1) Für die Abiturprüfung in den Fächern Latein und Altgriechisch gelten die Festlegungen der Einheitlichen<br />
Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Latein und Griechisch (EPA Latein und EPA<br />
Griechisch) gemäß Anlage 5 a, soweit sie nicht in dieser Fachanlage für das Land Berlin modifiziert<br />
werden.<br />
(2) Die Fächer Latein und Altgriechisch sind zentrale Prüfungsfächer.<br />
2. Schriftliche Prüfung im Grund- und Leistungskursfach<br />
In der schriftlichen Prüfung muss der Prüfling Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Bereichen Sprache,<br />
Text, Kultur sowie fachspezifische Methodik und Lern- und Arbeitstechniken nachweisen. Die<br />
Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die in mehreren Kurssemestern erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.<br />
2.1 Aufgabenarten<br />
(1) Die schriftliche Abiturprüfung besteht aus einer Übersetzung und einer Interpretationsaufgabe. Die<br />
Aufgabenstellungen für die Übersetzungsaufgabe und die Interpretationsaufgabe sind voneinander<br />
getrennt. Beide Teile stehen nach dem geschätzten Arbeitsumfang im Verhältnis 2 : 1.<br />
(2) In der Übersetzungsaufgabe werden Kenntnisse der lateinischen bzw. griechischen Sprache (Wortschatz,<br />
Formenlehre, Syntax), die Fähigkeit zur Sprach- und Textreflexion (sinngemäße Wiedergabe<br />
von Wörtern, Begriffen und Wendungen, Erfassen formaler Strukturen, Textverständnis), die Fähigkeit,<br />
ein Wörterbuch zu benutzen, sowie die Kompetenz in der deutschen Sprache überprüft.<br />
(3) In der Interpretationsaufgabe ist ein weiterer Originaltext (ggf. auch weitere Originaltexte) mit<br />
beigegebener deutscher Übersetzung nach ausdrücklich benannten Gesichtspunkten zu interpretieren.<br />
Es werden mehrere Teilaufgaben gestellt, die auch sprachliche Gesichtspunkte einbeziehen, soweit sie<br />
der Interpretation dienen. Zusätzlich können weitere Werke aus Literatur und bildender Kunst (in<br />
Form von Bildquellen oder deutschsprachigen Texten) als Interpretationsanlässe hinzugezogen werden.<br />
(4) Die Arbeitsanweisungen beziehen sich auf die Anforderungsbereiche „Reproduktion und Textverstehen“,<br />
„Reorganisation und Analyse“ sowie „Werten und Gestalten“. Zum Anforderungsbereich<br />
„Reproduktion und Textverstehen“ gehören Erfassung des Themas und der Teilthemen des vorgelegten<br />
Textes; zum Anforderungsbereich „Reorganisation und Analyse“ gehören Komposition des Textes<br />
(Aufbau, Gedankenfolge, Perspektive usw.), Stil (Stilmittel und Sprachebenen sowie ihre Funktionen<br />
im Text, Textsorte). Der Anforderungsbereich „Werten und Gestalten“ erfordert eine begründete<br />
Stellungnahme zu den Aussagen der Textvorlage oder eine kreative Leistung, wobei eigenständiges<br />
Urteilsvermögen über die Thematik der Textvorlage nachgewiesen werden soll. Stellungnahme oder<br />
kreative Gestaltung müssen auf im Unterricht erworbenen Kenntnissen basieren und können weitergehende<br />
Kenntnisse, persönliche Erfahrungen und Wertvorstellungen einbeziehen.<br />
(5) In den zentralen Vorgaben für die jeweilige Abiturprüfung werden die Schulen zum Beginn der<br />
Qualifikationsphase über die für das Abitur geltenden Modalitäten informiert.<br />
2.2 Aufgabenstellung<br />
Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten im Leistungs- und Grundkursfach gelten die in der Anlage<br />
5 b aufgeführten Bearbeitungszeiten.<br />
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