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Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

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Anlage 1 m – Latein, Altgriechisch<br />

1. Allgemeines<br />

(1) Für die Abiturprüfung in den Fächern Latein und Altgriechisch gelten die Festlegungen der Einheitlichen<br />

Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Latein und Griechisch (EPA Latein und EPA<br />

Griechisch) gemäß Anlage 5 a, soweit sie nicht in dieser Fachanlage für das Land Berlin modifiziert<br />

werden.<br />

(2) Die Fächer Latein und Altgriechisch sind zentrale Prüfungsfächer.<br />

2. Schriftliche Prüfung im Grund- und Leistungskursfach<br />

In der schriftlichen Prüfung muss der Prüfling Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Bereichen Sprache,<br />

Text, Kultur sowie fachspezifische Methodik und Lern- und Arbeitstechniken nachweisen. Die<br />

Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die in mehreren Kurssemestern erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.<br />

2.1 Aufgabenarten<br />

(1) Die schriftliche Abiturprüfung besteht aus einer Übersetzung und einer Interpretationsaufgabe. Die<br />

Aufgabenstellungen für die Übersetzungsaufgabe und die Interpretationsaufgabe sind voneinander<br />

getrennt. Beide Teile stehen nach dem geschätzten Arbeitsumfang im Verhältnis 2 : 1.<br />

(2) In der Übersetzungsaufgabe werden Kenntnisse der lateinischen bzw. griechischen Sprache (Wortschatz,<br />

Formenlehre, Syntax), die Fähigkeit zur Sprach- und Textreflexion (sinngemäße Wiedergabe<br />

von Wörtern, Begriffen und Wendungen, Erfassen formaler Strukturen, Textverständnis), die Fähigkeit,<br />

ein Wörterbuch zu benutzen, sowie die Kompetenz in der deutschen Sprache überprüft.<br />

(3) In der Interpretationsaufgabe ist ein weiterer Originaltext (ggf. auch weitere Originaltexte) mit<br />

beigegebener deutscher Übersetzung nach ausdrücklich benannten Gesichtspunkten zu interpretieren.<br />

Es werden mehrere Teilaufgaben gestellt, die auch sprachliche Gesichtspunkte einbeziehen, soweit sie<br />

der Interpretation dienen. Zusätzlich können weitere Werke aus Literatur und bildender Kunst (in<br />

Form von Bildquellen oder deutschsprachigen Texten) als Interpretationsanlässe hinzugezogen werden.<br />

(4) Die Arbeitsanweisungen beziehen sich auf die Anforderungsbereiche „Reproduktion und Textverstehen“,<br />

„Reorganisation und Analyse“ sowie „Werten und Gestalten“. Zum Anforderungsbereich<br />

„Reproduktion und Textverstehen“ gehören Erfassung des Themas und der Teilthemen des vorgelegten<br />

Textes; zum Anforderungsbereich „Reorganisation und Analyse“ gehören Komposition des Textes<br />

(Aufbau, Gedankenfolge, Perspektive usw.), Stil (Stilmittel und Sprachebenen sowie ihre Funktionen<br />

im Text, Textsorte). Der Anforderungsbereich „Werten und Gestalten“ erfordert eine begründete<br />

Stellungnahme zu den Aussagen der Textvorlage oder eine kreative Leistung, wobei eigenständiges<br />

Urteilsvermögen über die Thematik der Textvorlage nachgewiesen werden soll. Stellungnahme oder<br />

kreative Gestaltung müssen auf im Unterricht erworbenen Kenntnissen basieren und können weitergehende<br />

Kenntnisse, persönliche Erfahrungen und Wertvorstellungen einbeziehen.<br />

(5) In den zentralen Vorgaben für die jeweilige Abiturprüfung werden die Schulen zum Beginn der<br />

Qualifikationsphase über die für das Abitur geltenden Modalitäten informiert.<br />

2.2 Aufgabenstellung<br />

Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten im Leistungs- und Grundkursfach gelten die in der Anlage<br />

5 b aufgeführten Bearbeitungszeiten.<br />

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