Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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Angabe drei oder vier, darunter je einen zu den Aspekten „Reproduktion und Textverstehen“, „Reorganisation<br />
und Analyse“ und „Werten und Gestalten“ bearbeiten muss.<br />
(3) Ist Polnisch Grundkursfach, beträgt der Umfang des vorgelegten Textes 350 bis 700 Wörter; die<br />
Arbeitsanweisungen bestehen aus vier bis sechs Arbeitsaufträgen, die sich auf die Aspekte „Reproduktion<br />
und Textverstehen“, „Reorganisation und Analyse“ und „Werten und Gestalten“ beziehen und<br />
von denen der Prüfling nach Angabe drei oder vier bearbeiten muss.<br />
(4) Die vorgegebene Mindestwortzahl kann bei stark verdichteten Texten unterschritten werden. Textvorlagen<br />
können Kürzungen enthalten, wenn dadurch der besondere Charakter des Textes (Diktion,<br />
Struktur, Textart, Inhalt, Tendenz) nicht beeinträchtigt wird. Streichungen werden durch Auslassungszeichen<br />
gekennzeichnet.<br />
(5) Textvorlagen enthalten stets Quellen, Wortzahlen und Vokabelerklärungen sowie die Angabe,<br />
welche einsprachigen bzw. zweisprachigen Wörterbücher verwendet werden dürfen.<br />
(6) Als Grundlage für die Korrektur der Prüfungsarbeiten werden kriterienorientierte Erwartungshorizonte<br />
bereitgestellt, die neben den zu erbringenden Leistungen für die Noten „gut“ und „ausreichend“<br />
auch die jeweilige Gewichtung der Teilaufgaben ausweisen.<br />
(7) Die Prüfungsaufgaben beziehen sich jeweils mindestens auf die Inhalte zweier Kurshalbjahre der<br />
gymnasialen Oberstufe.<br />
2.3 Verfahrensregelungen<br />
(1) Die inhaltlichen und die formalen Vorgaben für das Zentralabitur im Fach Polnisch einschließlich<br />
des Umfangs der Aufgabensets und der Art des Auswahlverfahrens am Prüfungstag werden von der<br />
Schulaufsichtsbehörde für jeden Abiturjahrgang zum jeweiligen Beginn der Qualifikationsphase durch<br />
Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben.<br />
(2) Eine vorgezogene Öffnung der Prüfungsaufgabe kann nicht beantragt werden, die Bearbeitungszeit<br />
kann nicht verlängert werden.<br />
2.4 Bewertung<br />
2.4.1 Bewertungskriterien<br />
Bewertet werden die sprachliche Leistung und die inhaltliche Leistung. Die sprachliche Leistung<br />
macht dabei 60% der Gesamtnote aus. Neben den in den Schulen vorliegenden kriterienorientierten<br />
Bewertungsbogen für die sprachliche Leistung ist der den Aufgaben beigefügte Erwartungshorizont<br />
Grundlage für die Benotung der Prüfungsarbeiten.<br />
2.4.2 Fehlerarten und Bewertung<br />
Es werden folgende Korrekturzeichen verwendet:<br />
gr<br />
voc<br />
ex<br />
o<br />
z<br />
b<br />
(Grammatik)<br />
(Wortschatz)<br />
(Ausdruck)<br />
(Rechtschreibung)<br />
(Zeichensetzung)<br />
(Zeichensetzungsfehler werden markiert, aber nicht als Fehler gewertet.)<br />
(besser)<br />
(Alternativformulierung für sprachlich ungeschickte Formulierungen,<br />
die noch im Toleranzbereich liegen)<br />
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