Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
(2) Bei Aufgaben mit fachpraktischem Teil sind bei der Gesamtbewertung Theorie und Praxis in angemessenem,<br />
der Aufgabenstellung entsprechendem Verhältnis zu berücksichtigen. Der Anteil der<br />
fachpraktischen Leistungen darf dabei nicht mehr als 50 % ausmachen.<br />
4. Fünfte Prüfungskomponente<br />
4.1 Zusätzliche mündliche Prüfung (Präsentationsprüfung)<br />
Es gelten die Bestimmungen der Nummer 22 der AV.<br />
4.2 Besondere Lernleistung<br />
(1) Die besondere Lernleistung im Fach Musik als kursbezogene Arbeit ist wie in der Abschlussarbeit<br />
eines zweisemestrigen Seminarkurses in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung.<br />
(2) In Musik kann die besondere Lernleistung in einem Umfang von bis zur Hälfte der üblicherweise<br />
zu erstellenden 20-Seiten-Ausarbeitung durch fachpraktische Darstellungsformen erbracht werden.<br />
Dabei handelt es sich in der Regel um die Ergebnisse eines künstlerischen Projekts und der Dokumentation<br />
seiner Erarbeitung und Durchführung.<br />
4.2.1 Bewertung<br />
Es gelten die Bestimmungen der Nummer 23 Abs. 3 und 6 der AV.<br />
73