11.05.2014 Aufrufe

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Bei Aufgaben mit fachpraktischem Teil sind bei der Gesamtbewertung Theorie und Praxis in angemessenem,<br />

der Aufgabenstellung entsprechendem Verhältnis zu berücksichtigen. Der Anteil der<br />

fachpraktischen Leistungen darf dabei nicht mehr als 50 % ausmachen.<br />

4. Fünfte Prüfungskomponente<br />

4.1 Zusätzliche mündliche Prüfung (Präsentationsprüfung)<br />

Es gelten die Bestimmungen der Nummer 22 der AV.<br />

4.2 Besondere Lernleistung<br />

(1) Die besondere Lernleistung im Fach Musik als kursbezogene Arbeit ist wie in der Abschlussarbeit<br />

eines zweisemestrigen Seminarkurses in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung.<br />

(2) In Musik kann die besondere Lernleistung in einem Umfang von bis zur Hälfte der üblicherweise<br />

zu erstellenden 20-Seiten-Ausarbeitung durch fachpraktische Darstellungsformen erbracht werden.<br />

Dabei handelt es sich in der Regel um die Ergebnisse eines künstlerischen Projekts und der Dokumentation<br />

seiner Erarbeitung und Durchführung.<br />

4.2.1 Bewertung<br />

Es gelten die Bestimmungen der Nummer 23 Abs. 3 und 6 der AV.<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!