Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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c) Fähigkeit, ein Wörterbuch zu benutzen und Wortbedeutungen zu erschließen, und<br />
d) Kompetenz in der deutschen Sprache.<br />
(2) Zur Ermittlung der Prüfungsleistung ist sowohl das Herausheben besonders gelungener Lösungen<br />
als auch eine Feststellung der Verstöße unerlässlich. Kriterium für die Gewichtung der Verstöße ist<br />
der Grad der Sinnentstellung.<br />
(3) Die Note „ausreichend“ (5 Punkte) darf nur dann erteilt werden, wenn der vorgelegte Text in seinem<br />
Gesamtsinn noch verstanden ist. Davon kann in der Regel nicht mehr ausgegangen werden, wenn<br />
die Übersetzung auf je hundert Wörter des lateinischen bzw. griechischen Textes in der Summe mehr<br />
als zehn (ganze) Fehler aufweist.<br />
(4) Die Note „gut“ (11 Punkte) kann in der Regel dann erteilt werden, wenn die Übersetzung auf je<br />
hundert Wörter des lateinischen bzw. griechischen Textes in der Summe nicht mehr als fünf (ganze)<br />
Fehler aufweist.<br />
(5) Den Abituraufgaben wird eine Fehlertabelle nach Maßgabe der oben stehenden Richtlinien beigefügt.<br />
Sie ist bei der Bewertung der Klausuren anzuwenden.<br />
(6) Die Bewertung kann auch auf Grund einer Positivkorrektur erfolgen. Jedes der beiden Korrekturverfahren<br />
muss zu den gleichen Ergebnissen führen. Für eine Korrektur nach diesem Verfahren wird<br />
ebenfalls eine Fehlertabelle beigefügt.<br />
2.4.2 Interpretationsaufgabe<br />
(1) Grundlage der Bewertung der Interpretationsaufgabe ist das richtige Erfassen der Aufgabenstellung<br />
und deren vollständige, präzise und korrekte Beantwortung und/oder Bearbeitung.<br />
Dabei sind für die Feststellung der erbrachten Leistung vor allem folgende Kriterien maßgebend:<br />
a) sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit, gegebenenfalls Plausibilität,<br />
b) Vorhandensein der wesentlichen Gesichtspunkte,<br />
c) Präzision und Folgerichtigkeit der Darlegungen,<br />
d) Stichhaltigkeit der Begründung,<br />
e) Angemessenheit der Argumentations- und Darstellungsform und<br />
f) Selbstständigkeit und Kreativität bei der Lösungsfindung.<br />
(2) Der beigegebene Erwartungshorizont steckt einen Orientierungsrahmen für die Korrektur ab. Dem<br />
Beurteilenden steht dabei ein Beurteilungsspielraum zur Verfügung. Vom Erwartungshorizont abweichende<br />
Antworten bzw. Lösungen müssen berücksichtigt werden, sofern sie den o.g. Kriterien entsprechen.<br />
(3) Die erreichbare Gesamtleistung in der Interpretationsaufgabe ergibt sich aus der Summe der gemäß<br />
Erwartungshorizont erreichten Bewertungseinheiten. Eine ausreichende Leistung (5 Punkte) ist dadurch<br />
gekennzeichnet, dass von der erwarteten Gesamtleistung annähernd die Hälfte erbracht worden<br />
ist; eine gute Leistung (11 Punkte) ist dadurch gekennzeichnet, dass von der erwarteten Gesamtleistung<br />
annähernd drei Viertel erbracht worden sind. Die Beurteilung (Note mit Tendenz) ergibt sich aus<br />
dem Prozentsatz der tatsächlich erreichten Summe der Bewertungseinheiten nach einer Tabelle, die<br />
dem Erwartungshorizont beigefügt ist.<br />
3. Mündliche Prüfung im Grund- und Leistungskursfach<br />
3.1 Aufgabenart und Aufgabenstellung<br />
(1) Für die mündliche Prüfung gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie in der schriftlichen<br />
Prüfung. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Aufgabenstellungen.<br />
(2) Die erste Aufgabe besteht aus der Übersetzung eines in vorangegangenem Unterricht nicht behandelten<br />
lateinischen Originaltextes im Umfang von 50 bis 60 Wörtern bzw. griechischen Originaltextes<br />
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