11.05.2014 Aufrufe

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

zu benennen. Bei Internetadressen ist auch das Zugriffsdatum anzugeben. Texte sind am Rand mit<br />

einer Zeilenzählung zu versehen. Geeignete Materialformen sind: fachbezogene Texte, Untersuchungs-<br />

und Testergebnisse, Fallbeispiele, Beschreibungen von Alltagssituationen, Graphiken, Bilder<br />

und Tabellen o.Ä.. Die vorgelegten Materialien können der wissenschaftlichen Fachliteratur als auch<br />

populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Belletristik oder den Massenmedien (z. B. Zeitschriften,<br />

Rundfunksendungen und Fernsehsendungen) entnommen sein.<br />

(7) Entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben von Grundkurs- und Leistungskursfächern besteht<br />

kein grundsätzlicher, wohl aber ein gradueller Unterschied zwischen den Aufgabenstellungen. Diese<br />

unterscheiden sich im Hinblick auf die Komplexität des Stoffes, den Grad der Differenzierung und<br />

Abstraktion sowie den Anspruch an Methodenbeherrschung und Selbstständigkeit bei der Lösung von<br />

Problemen. Prüfungsaufgaben erreichen dann ein angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der<br />

zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anforderungsbereich II liegt.<br />

2.3 Verfahrensregelungen<br />

(1) Der Schulaufsichtsbehörde sind jeweils zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen einer<br />

ausgewählt wird, der vom Prüfling zu bearbeiten ist. Der Aufgabenstellung ist eine Erläuterung des<br />

didaktischen Zusammenhangs und ein Erwartungshorizont beizufügen, der die inhalts- und kompetenzbezogenen<br />

Erwartungen und den Bewertungsmaßstab enthält. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben.<br />

Die Angabe eines Richtwertes bezüglich einer angemessenen Wortzahl bei der Bearbeitung<br />

der Prüfungsaufgabe ist möglich.<br />

(2) Der didaktische Zusammenhang der Aufgabe mit dem vorangegangenen Unterricht wird deutlich<br />

durch Beschreibung und Erläuterung der Themenschwerpunkte bzw. Sachgebiete und Kompetenzbezüge,<br />

die im Unterricht des ersten bis vierten Semesters bereits behandelt bzw. erworben wurden oder<br />

noch erworben werden. Die über den Unterricht hinausgehenden, eigenständigen Leistungen der Schülerinnen<br />

und Schüler sind zu benennen.<br />

(3) Die Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen (Erwartungshorizont) orientiert sich an den<br />

drei Anforderungsbereichen bzw. den Arbeitsschritten und umfasst inhalts- und kompetenzbezogene<br />

Angaben. Die Gewichtung der Anforderungsbereiche erfolgt je nach spezifischer Aufgabenstellung in<br />

etwa im Verhältnis von 30% (AFB I), 40% (AFB II), 30% (AFB III)( vgl. EPA). Eine unmittelbare<br />

Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den Arbeitshinweisen ist nicht zwingend. Die im Erwartungshorizont<br />

formulierten spezifischen Bewertungskriterien sollen verdeutlichen:<br />

a) Umfang und Tiefe des für das Bearbeiten des Themas vorausgesetzten Wissens,<br />

b) Beherrschungsgrad der für die Aufgabenlösung vorausgesetzten methodischen Verfahren,<br />

c) Art und Qualität der für die Lösung der Aufgabe notwendigen Selbstständigkeit,<br />

d) Gewichtung der für die Lösung der Aufgabe neuen Anforderungen bzw. Nachweis, inwiefern<br />

es sich nicht um eine überwiegend reproduktive Wiedergabe von Gelerntem handelt,<br />

e) Maßstäbe beim Gebrauch der Fachterminologie, der Einhaltung standardsprachlicher Normen<br />

und formaler Anforderungen und<br />

f) Anforderungen an eine „gute“ und an eine „ausreichende“ Leistung (vgl. EPA)<br />

2.4 Bewertung<br />

(1) Grundlage für die Bewertung der Prüfungsarbeiten und des abschließenden Gutachtens ist der zum<br />

Aufgabenvorschlag formulierte Erwartungshorizont. Die einzelnen Arbeitsschritte der Prüflinge im<br />

Rahmen der Prüfungsarbeit lassen sich nicht immer scharf voneinander trennen, sondern können und<br />

sollen vielmehr in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Die Bewertung der Gesamtleistung<br />

muss sich aus der Bewertung der Teilleistungen ergeben. Insofern sind auch von den Prüflingen beschrittene<br />

Lösungswege, die sinnvoll und begründet vom Erwartungshorizont abweichen, zu akzeptieren<br />

und positiv zu bewerten. Für die Korrektur ist im jeweiligen Fach ein einheitlicher Korrekturschlüssel<br />

anzuwenden. Aus dem Gutachten muss erkennbar werden, welcher Grad an Selbstständigkeit<br />

mit der Lösung der Aufgabe erbracht worden ist.<br />

84

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!