Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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zu benennen. Bei Internetadressen ist auch das Zugriffsdatum anzugeben. Texte sind am Rand mit<br />
einer Zeilenzählung zu versehen. Geeignete Materialformen sind: fachbezogene Texte, Untersuchungs-<br />
und Testergebnisse, Fallbeispiele, Beschreibungen von Alltagssituationen, Graphiken, Bilder<br />
und Tabellen o.Ä.. Die vorgelegten Materialien können der wissenschaftlichen Fachliteratur als auch<br />
populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen, der Belletristik oder den Massenmedien (z. B. Zeitschriften,<br />
Rundfunksendungen und Fernsehsendungen) entnommen sein.<br />
(7) Entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben von Grundkurs- und Leistungskursfächern besteht<br />
kein grundsätzlicher, wohl aber ein gradueller Unterschied zwischen den Aufgabenstellungen. Diese<br />
unterscheiden sich im Hinblick auf die Komplexität des Stoffes, den Grad der Differenzierung und<br />
Abstraktion sowie den Anspruch an Methodenbeherrschung und Selbstständigkeit bei der Lösung von<br />
Problemen. Prüfungsaufgaben erreichen dann ein angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der<br />
zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anforderungsbereich II liegt.<br />
2.3 Verfahrensregelungen<br />
(1) Der Schulaufsichtsbehörde sind jeweils zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen einer<br />
ausgewählt wird, der vom Prüfling zu bearbeiten ist. Der Aufgabenstellung ist eine Erläuterung des<br />
didaktischen Zusammenhangs und ein Erwartungshorizont beizufügen, der die inhalts- und kompetenzbezogenen<br />
Erwartungen und den Bewertungsmaßstab enthält. Zugelassene Hilfsmittel sind anzugeben.<br />
Die Angabe eines Richtwertes bezüglich einer angemessenen Wortzahl bei der Bearbeitung<br />
der Prüfungsaufgabe ist möglich.<br />
(2) Der didaktische Zusammenhang der Aufgabe mit dem vorangegangenen Unterricht wird deutlich<br />
durch Beschreibung und Erläuterung der Themenschwerpunkte bzw. Sachgebiete und Kompetenzbezüge,<br />
die im Unterricht des ersten bis vierten Semesters bereits behandelt bzw. erworben wurden oder<br />
noch erworben werden. Die über den Unterricht hinausgehenden, eigenständigen Leistungen der Schülerinnen<br />
und Schüler sind zu benennen.<br />
(3) Die Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen (Erwartungshorizont) orientiert sich an den<br />
drei Anforderungsbereichen bzw. den Arbeitsschritten und umfasst inhalts- und kompetenzbezogene<br />
Angaben. Die Gewichtung der Anforderungsbereiche erfolgt je nach spezifischer Aufgabenstellung in<br />
etwa im Verhältnis von 30% (AFB I), 40% (AFB II), 30% (AFB III)( vgl. EPA). Eine unmittelbare<br />
Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den Arbeitshinweisen ist nicht zwingend. Die im Erwartungshorizont<br />
formulierten spezifischen Bewertungskriterien sollen verdeutlichen:<br />
a) Umfang und Tiefe des für das Bearbeiten des Themas vorausgesetzten Wissens,<br />
b) Beherrschungsgrad der für die Aufgabenlösung vorausgesetzten methodischen Verfahren,<br />
c) Art und Qualität der für die Lösung der Aufgabe notwendigen Selbstständigkeit,<br />
d) Gewichtung der für die Lösung der Aufgabe neuen Anforderungen bzw. Nachweis, inwiefern<br />
es sich nicht um eine überwiegend reproduktive Wiedergabe von Gelerntem handelt,<br />
e) Maßstäbe beim Gebrauch der Fachterminologie, der Einhaltung standardsprachlicher Normen<br />
und formaler Anforderungen und<br />
f) Anforderungen an eine „gute“ und an eine „ausreichende“ Leistung (vgl. EPA)<br />
2.4 Bewertung<br />
(1) Grundlage für die Bewertung der Prüfungsarbeiten und des abschließenden Gutachtens ist der zum<br />
Aufgabenvorschlag formulierte Erwartungshorizont. Die einzelnen Arbeitsschritte der Prüflinge im<br />
Rahmen der Prüfungsarbeit lassen sich nicht immer scharf voneinander trennen, sondern können und<br />
sollen vielmehr in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Die Bewertung der Gesamtleistung<br />
muss sich aus der Bewertung der Teilleistungen ergeben. Insofern sind auch von den Prüflingen beschrittene<br />
Lösungswege, die sinnvoll und begründet vom Erwartungshorizont abweichen, zu akzeptieren<br />
und positiv zu bewerten. Für die Korrektur ist im jeweiligen Fach ein einheitlicher Korrekturschlüssel<br />
anzuwenden. Aus dem Gutachten muss erkennbar werden, welcher Grad an Selbstständigkeit<br />
mit der Lösung der Aufgabe erbracht worden ist.<br />
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