Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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zwei zu mindestens einem der Aspekte „Reorganisation und Analyse“ und „Werten und Gestalten“,<br />
bearbeiten muss.<br />
(2) Ist Chinesisch Grundkursfach, beträgt der Umfang des vorgelegten Textes 300 bis 500 Zeichen;<br />
die Arbeitsanweisungen bestehen aus vier bis sechs Arbeitsaufträgen, die sich auf den Aspekt „Reproduktion<br />
und Textverstehen“ sowie mindestens auf einen der Aspekte „Reorganisation und Analyse“<br />
und „Werten und Gestalten“ beziehen und von denen der Prüfling nach Angabe drei oder vier, darunter<br />
einen zu den Aspekten „Reorganisation und Analyse“ oder „Werten und Gestalten“, bearbeiten<br />
muss.<br />
(4) Textvorlagen enthalten stets Quellen, Wortzahlen und Vokabelerklärungen sowie die Angabe,<br />
welches Lexikon und welche einsprachigen bzw. zweisprachigen Wörterbücher verwendet werden<br />
dürfen.<br />
(5) Als Grundlage für die Korrektur der Prüfungsarbeiten werden kriterienorientierte Erwartungshorizonte<br />
bereitgestellt, die neben den zu erbringenden Leistungen für die Noten „gut“ und „ausreichend“<br />
auch die jeweilige Gewichtung der Teilaufgaben ausweisen.<br />
(6) Die Prüfungsaufgaben beziehen sich mindestens auf die Inhalte zweier Kurshalbjahre der gymnasialen<br />
Oberstufe.<br />
2.3 Verfahrensregelungen<br />
(1) Die inhaltlichen und die formalen Vorgaben für das Zentralabitur im Fach Chinesisch einschließlich<br />
des Umfangs der Aufgabensets und der Art des Auswahlverfahrens am Prüfungstag werden von<br />
der Schulaufsichtsbehörde für jeden Abiturjahrgang zum jeweiligen Beginn der Qualifikationsphase<br />
durch Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben.<br />
(2) Eine vorgezogene Öffnung der Prüfungsaufgabe kann nicht beantragt werden, die Bearbeitungszeit<br />
kann nicht verlängert werden. Eine vorzeitige Öffnung der Umschläge mit den Aufgaben kann nicht<br />
beantragt werden. Die Schulen erhalten zwei Vorschläge, von denen die Prüflinge einen auswählen.<br />
2.4 Bewertung<br />
2.4.1 Bewertungskriterien<br />
Bewertet werden die sprachliche Leistung und die inhaltliche Leistung. Die sprachliche Leistung<br />
macht dabei 60 Prozent der Gesamtnote aus. Neben den in den Schulen vorliegenden kriterienorientierten<br />
Bewertungsbogen für die sprachliche Leistung ist der den Aufgaben beigefügte Erwartungshorizont<br />
Grundlage für die Benotung der Prüfungsarbeiten.<br />
2.4.2 Fehlerarten und Bewertung<br />
Es werden folgende Korrekturzeichen verwendet:<br />
G<br />
V<br />
Sz<br />
A<br />
Z<br />
(Grammatik)<br />
(Vokabel/falsches Wort)<br />
(falsches Schriftzeichen)<br />
(Ausdruck)<br />
(Zeichensetzungsfehler, werden markiert, aber nicht als Fehler gewertet.)<br />
Wiederholt auftretende Fehler werden in Klammer gesetzt.<br />
L+ (gelungene sprachliche Leistung)<br />
L- (schwache sprachliche Leistung, die die Kommunikation beeinträchtigt)<br />
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