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Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

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zwei zu mindestens einem der Aspekte „Reorganisation und Analyse“ und „Werten und Gestalten“,<br />

bearbeiten muss.<br />

(2) Ist Chinesisch Grundkursfach, beträgt der Umfang des vorgelegten Textes 300 bis 500 Zeichen;<br />

die Arbeitsanweisungen bestehen aus vier bis sechs Arbeitsaufträgen, die sich auf den Aspekt „Reproduktion<br />

und Textverstehen“ sowie mindestens auf einen der Aspekte „Reorganisation und Analyse“<br />

und „Werten und Gestalten“ beziehen und von denen der Prüfling nach Angabe drei oder vier, darunter<br />

einen zu den Aspekten „Reorganisation und Analyse“ oder „Werten und Gestalten“, bearbeiten<br />

muss.<br />

(4) Textvorlagen enthalten stets Quellen, Wortzahlen und Vokabelerklärungen sowie die Angabe,<br />

welches Lexikon und welche einsprachigen bzw. zweisprachigen Wörterbücher verwendet werden<br />

dürfen.<br />

(5) Als Grundlage für die Korrektur der Prüfungsarbeiten werden kriterienorientierte Erwartungshorizonte<br />

bereitgestellt, die neben den zu erbringenden Leistungen für die Noten „gut“ und „ausreichend“<br />

auch die jeweilige Gewichtung der Teilaufgaben ausweisen.<br />

(6) Die Prüfungsaufgaben beziehen sich mindestens auf die Inhalte zweier Kurshalbjahre der gymnasialen<br />

Oberstufe.<br />

2.3 Verfahrensregelungen<br />

(1) Die inhaltlichen und die formalen Vorgaben für das Zentralabitur im Fach Chinesisch einschließlich<br />

des Umfangs der Aufgabensets und der Art des Auswahlverfahrens am Prüfungstag werden von<br />

der Schulaufsichtsbehörde für jeden Abiturjahrgang zum jeweiligen Beginn der Qualifikationsphase<br />

durch Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben.<br />

(2) Eine vorgezogene Öffnung der Prüfungsaufgabe kann nicht beantragt werden, die Bearbeitungszeit<br />

kann nicht verlängert werden. Eine vorzeitige Öffnung der Umschläge mit den Aufgaben kann nicht<br />

beantragt werden. Die Schulen erhalten zwei Vorschläge, von denen die Prüflinge einen auswählen.<br />

2.4 Bewertung<br />

2.4.1 Bewertungskriterien<br />

Bewertet werden die sprachliche Leistung und die inhaltliche Leistung. Die sprachliche Leistung<br />

macht dabei 60 Prozent der Gesamtnote aus. Neben den in den Schulen vorliegenden kriterienorientierten<br />

Bewertungsbogen für die sprachliche Leistung ist der den Aufgaben beigefügte Erwartungshorizont<br />

Grundlage für die Benotung der Prüfungsarbeiten.<br />

2.4.2 Fehlerarten und Bewertung<br />

Es werden folgende Korrekturzeichen verwendet:<br />

G<br />

V<br />

Sz<br />

A<br />

Z<br />

(Grammatik)<br />

(Vokabel/falsches Wort)<br />

(falsches Schriftzeichen)<br />

(Ausdruck)<br />

(Zeichensetzungsfehler, werden markiert, aber nicht als Fehler gewertet.)<br />

Wiederholt auftretende Fehler werden in Klammer gesetzt.<br />

L+ (gelungene sprachliche Leistung)<br />

L- (schwache sprachliche Leistung, die die Kommunikation beeinträchtigt)<br />

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