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Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

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(2) Die Aufgabe soll u. a. die Aufforderung enthalten, Positionen zu beschreiben, auszuwerten und in<br />

ihrem Begründungszusammenhang darzustellen, sich mit der Argumentation auseinanderzusetzen und<br />

– im Zusammenhang mit Musikbeispielen – kritisch zu prüfen, eigene Vorstellungen zur Stützung<br />

oder Widerlegung der Thesen zu entwickeln und/oder zur Meinung der Autorin oder des Autors begründet<br />

Stellung zu beziehen.<br />

(3) Die Aufgabenstellung verlangt die Einbeziehung von Musikbeispielen, die entweder in der Aufgabe<br />

vorgegeben sind oder vom Prüfling aus seiner Vorkenntnis ausgewählt werden. Die Musikbeispiele<br />

sind zusätzliche Quellen und nicht isoliert zu behandelnde Untersuchungsgegenstände. Sie dienen der<br />

Veranschaulichung der Problemstellung in den Texten und helfen dem Prüfling bei der Konkretisierung<br />

seiner Argumentation.<br />

(4) Überfülle an Texten und Musikbeispielen sowie eine zu große Vielfalt von Aspekten sind zu vermeiden.<br />

(5) Nummer 2.1.1 Abs. 4 gilt entsprechend.<br />

2.1.3 Gestaltung von Musik mit schriftlicher Erläuterung<br />

(1) Die Aufgabenart „Gestaltung von Musik mit schriftlicher Erläuterung “ überprüft die Fähigkeit,<br />

ein gegebenes Thema (z. B. literarische, bildnerische, szenische Vorlage) oder Klangmaterial ggf.<br />

nach freier Wahl kreativ und fantasievoll in Musik umzusetzen.<br />

(2) Die Aufgabenstellung verlangt konkrete Vorgaben für den Prüfling, die ihm aber genügend Möglichkeiten<br />

zur Entwicklung und Darstellung eigener Vorstellungen geben sollen. Ausschließlich<br />

handwerkliche Arbeiten - wie mehrstimmige Sätze, Aussetzen bezifferter Bässe, Instrumentierungen<br />

und schematische Zwölftonkonstruktionen - erfüllen den Anspruch der Aufgabenart nicht. Die Aufzeichnung<br />

kann in traditioneller, erweiterter oder graphischer Notation verlangt werden; auch Skizzen<br />

und Entwürfe sind möglich. Bei einer Tonbandarbeit oder computergestützter Darstellung ist neben<br />

der technischen Realisation die notierte Darstellung Bestandteil der Aufgabe.<br />

(3) Die Aufgabenart muss als Teilaufgabe die Anforderung enthalten, in einem Kommentar die Gestaltungsarbeit<br />

zu erläutern, die gewählte Lösung zu begründen und eventuell stilistisch sowie in ihrem<br />

beabsichtigten Wirkungszusammenhang darzustellen, die geplante Fortsetzung unfertiger oder skizzierter<br />

Entwürfe zu beschreiben und/oder andere Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hierauf entfallen<br />

30 bis 40 % der Bewertungseinheiten.<br />

2.2 Aufgabenstellung<br />

(1) Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten im Leistungs- und Grundkursfach gelten die in der Anlage 5<br />

b aufgeführten Bearbeitungszeiten für die einzelnen Aufgabenarten.<br />

(2) Bei der Aufgabenkonstruktion sind die drei Anforderungsbereiche gemäß Nummer 3 der AV als<br />

Hilfsmittel anzuwenden. Eine Aufgabe gilt als geeignet, wenn bei den Aufgabenarten „Erschließung<br />

von Musik durch Analyse und Interpretation“ und „Erschließung von Musik durch Erörterung musikbezogener<br />

Texte“ – ohne Berücksichtigung der Zusatzaufgabe – die drei Anforderungsbereiche I, II<br />

und III etwa im Verhältnis 3 : 5 : 2 vertreten sind. Abweichend davon kann in der Aufgabenart „Gestaltung<br />

von Musik mit schriftlicher Erläuterung“ der Schwerpunkt auch im Anforderungsbereich III<br />

liegen. Die Zuordnung der vom Prüfling zu erfüllenden Teillösungen zu den Anforderungsbereichen<br />

wird im Erwartungshorizont beschrieben; sie ergibt sich aus der Aufgabe und dem didaktischen Zusammenhang<br />

mit dem vorausgegangenen Unterricht. Der Erwartungshorizont enthält stichwortartige,<br />

konkrete auf die jeweilige Aufgabe bezogene inhaltliche Angaben; damit ist – insbesondere im Anforderungsbereich<br />

III – keine inhaltliche Festlegung der erwarteten Leistung verbunden. Jeder Aufgabenteil<br />

ist einem oder mehreren Anforderungsbereichen anteilig zuzuordnen. Es wird empfohlen, die Aufgabenteile<br />

an jeweils einem Anforderungsbereich zu orientieren und den Erwartungshorizont entsprechend<br />

zu gliedern.<br />

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