11.05.2014 Aufrufe

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4.1 Zusätzliche mündliche Prüfung (Präsentationsprüfung)<br />

Es gelten die Bestimmungen der Nummer 22 in Verbindung mit Nummer 21 der AV.<br />

4.2 Besondere Lernleistung<br />

Die besondere Lernleistung im Fach Deutsch als kursbezogene Arbeit ist wie in der Abschlussarbeit<br />

eines zweisemestrigen Seminarkurses in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung. Sie berücksichtigt<br />

wissenschaftspropädeutische Arbeitsweisen und umfasst eine fachübergreifende Ausrichtung. Im<br />

Rahmen der Beantragung der besonderen Lernleistung müssen im Fall von Partner- oder Gruppenprüfungen<br />

neben der Grobstruktur und der Nennung des Themas auch die jeweiligen Anteile der einzelnen<br />

Prüflinge an der Aufgabenerarbeitung benannt werden.<br />

4.2.1 Bewertung<br />

Es gelten die Bestimmungen der Nummer 23 Abs. 3 und 6 der AV.<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!