11.05.2014 Aufrufe

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(4) Den Prüflingen ist ergänzend zu Nummer 7 Abs. 1 für alle Fächer der dezentralen schriftlichen<br />

Prüfung mit dem Einreichen der Themenvorschläge mitzuteilen, von welchen Kurshalbjahren der didaktische<br />

Schwerpunkt der Aufgaben bestimmt wird. Im Kurs- und Anwesenheitsnachweis ist zu<br />

vermerken, wann diese Mitteilung gemacht wurde. Weitergehende Hinweise dürfen nicht erfolgen.<br />

(5) Die Beurteilung der erbrachten Teilleistungen in ihrer jeweiligen fachspezifischen Gewichtung<br />

sowie der Gesamtleistung der Prüfung erfolgt in allen Fächern mit Ausnahme der Fremdsprachen, für<br />

die in den Fachanlagen Sonderregelungen festgelegt sind, nach folgendem Schlüssel:<br />

1 (plus) 15 Punkte wird erteilt bei mind. 95 %<br />

1 14 Punkte wird erteilt bei mind. 90 %<br />

1 (minus) 13 Punkte wird erteilt bei mind. 85 %<br />

2 (plus) 12 Punkte wird erteilt bei mind. 80 %<br />

2 11 Punkte wird erteilt bei mind. 75 %<br />

2 (minus) 10 Punkte wird erteilt bei mind. 70 %<br />

3 (plus) 9 Punkte wird erteilt bei mind. 65 %<br />

3 8 Punkte wird erteilt bei mind. 60 %<br />

3 (minus) 7 Punkte wird erteilt bei mind. 55 %<br />

4 (plus) 6 Punkte wird erteilt bei mind. 50 %<br />

4 5 Punkte wird erteilt bei mind. 45 %<br />

4 (minus) 4 Punkte wird erteilt bei mind. 36 %<br />

5 (plus) 3 Punkte wird erteilt bei mind. 27 %<br />

5 2 Punkte wird erteilt bei mind. 18 %<br />

5 (minus) 1 Punkte wird erteilt bei mind. 9 %<br />

6 0 Punkte wird erteilt bei unter 9 %<br />

(6) Die sprachliche Qualität schriftlicher Prüfungsarbeiten ist entsprechend den von der Schulaufsichtsbehörde<br />

vorgegebenen Kriterien zu bewerten.<br />

(7) Nach Abschluss des Abiturs sind der Schulaufsichtsbehörde die Berechnungsbogen aller Prüflinge,<br />

der Verhandlungsbericht sowie die Erfassungsbogen zur Berechnung der Landesdurchschnittsnote<br />

einzureichen.<br />

21 - Fünfte Prüfungskomponente<br />

(1) Kennzeichen der fünften Prüfungskomponente sind die Wahl zwischen den beiden Formen (Besondere<br />

Lernleistung und Präsentationsprüfung), die Fachwahl (Referenzfach), die Wahl des Themas<br />

und der Darstellungsform, gegebenenfalls die Wahl der Prüferin oder des Prüfers sowie die begleitende<br />

individuelle Beratung des Prüflings durch die Schule. Ist das Referenzfach eine moderne Fremdsprache,<br />

müssen die Leistungen der fünften Prüfungskomponente in dieser Fremdsprache erbracht<br />

werden.<br />

(2) Ein Themenvorschlag mit der Angabe der gewünschten Prüferin oder des gewünschten Prüfers und<br />

die Darstellung des Bearbeitungswegs ist bei der Pädagogischen Koordinatorin oder beim Pädagogischen<br />

Koordinator einzureichen. Bei Partner- oder Gruppenprüfungen sind die spezifischen Anteile<br />

der einzelnen Prüflinge zu beschreiben. Das Prüfungsthema beider Formen der fünften Prüfungskomponente<br />

muss durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden; Kriterien sind insbesondere<br />

Angemessenheit und Realisierbarkeit. Das Anforderungsniveau und der Rechercheaufwand müssen<br />

bei beiden Formen der fünften Prüfungskomponente vergleichbar sein.<br />

(3) Die Kolloquien werden im Zeitraum von vier Wochen nach Beginn des vierten Kurshalbjahres bis<br />

zum Termin der zusätzlichen mündlichen Prüfungen durchgeführt. Die Pädagogische Koordinatorin<br />

oder der Pädagogische Koordinator erstellt einen Prüfungsplan und fasst Prüfungen in gleichen Fächern<br />

und ähnlicher Themenstellung zeitnah zusammen, um durch die Prüfungsansetzungen Benachteiligungen<br />

oder Bevorzugungen zu vermeiden. In einer auszuhängenden Übersicht legt die Schule<br />

den konkreten Zeitraum der Prüfungen fest. Bei besonderen Aufgabenstellungen kann eine Lehrkraft<br />

aus einer anderen Schule zum Mitglied des Fachausschusses (Prüferin oder Prüfer) berufen werden.<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!