Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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Anlage 2 e – Recht<br />
1. Allgemeines<br />
(1) Für die Abiturprüfung im Fach Recht gelten die Festlegungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen<br />
in der Abiturprüfung Recht (EPA Recht) gemäß Anlage 5 a, soweit sie nicht in dieser Fachanlage<br />
für das Land Berlin modifiziert werden.<br />
(2) Das Fach Recht ist dezentrales Prüfungsfach.<br />
2. Schriftliche Prüfung im Grundkursfach<br />
2.1 Aufgabenarten<br />
Jede Aufgabe besteht aus zwei praxisorientierten Fällen, die in zusammenhängender Form methodengerecht<br />
zu behandeln sind, und jeweils einer dazugehörigen Frage, die stärker der Kontrolle von Fachkenntnissen<br />
dient. Fall und Frage müssen jeweils einem zusammenhängenden Sachgebiet entstammen.<br />
Der Fall soll den Prüflingen Gelegenheit geben, ihre theoretischen Kenntnisse zur gegebenen Situation<br />
in Bezug zu setzen. Dabei ist die Situation dem entsprechenden Rechtsgebiet anzuordnen, die Anspruchsgrundlage<br />
zu suchen, der Sachverhalt anhand der zu findenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen<br />
und die Rechtsfolgen aufzuzeigen. Unzusammenhängende Einzelfragen oder Teilaufgaben sind nicht<br />
zulässig.<br />
2.2 Aufgabenstellung<br />
(1) Der Schulaufsichtsbehörde sind jeweils zwei Aufgabenvorschläge einzureichen, von denen von ihr<br />
einer als Prüfungsaufgabe ausgewählt wird.<br />
(2) Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten im Grundkursfach gelten die in der Anlage 5 b aufgeführten<br />
Bearbeitungszeiten. Eine sogenannte Einlesezeit vor Beginn der Bearbeitungszeit ist nicht zulässig.<br />
Die Arbeitszeit beginnt, wenn die Prüfungsaufgabe allen Prüflingen schriftlich vorliegt.<br />
(3) Die Einbeziehung mehrerer Kurshalbjahre ist anzustreben.<br />
(4) Bei der Aufgabenkonstruktion sind die Anforderungsbereiche als Hilfsmittel zu verwenden. Eine<br />
Aufgabe gilt als geeignet, wenn die Anforderungsbereiche etwa im Verhältnis 30: 40: 30 vertreten<br />
sind. Die Zuordnung der von den Prüflingen zu erfüllenden Teilleistungen zu den Anforderungsbereichen<br />
wird im Erwartungshorizont beschrieben. Der Erwartungshorizont enthält stichwortartig konkrete,<br />
auf die jeweilige Aufgabe bezogene inhaltliche Angaben.<br />
(5) Es sind Angaben nach dem Muster folgender tabellarischer Aufstellung erforderlich:<br />
Aufgabenteil<br />
I II III BE Begutachtung<br />
BE in AB Erbrachte Teilleistung<br />
Erwartete Teilleistung<br />
a) ... ... ... ...<br />
b) ... ... ... ...<br />
... ... ... ... ...<br />
Summe ... ... ...<br />
mögliche BE ... erreichte BE:<br />
BE: Bewertungseinheiten<br />
AB: Anforderungsbereich<br />
(6) Bei der Konstruktion der Fälle ist darauf zu achten, das sie eine eindeutige Lösung ermöglichen.<br />
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