Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...
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Anlage 2 a – Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Soziologie und<br />
<strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft<br />
1. Allgemeines<br />
(1) Für die Abiturprüfung in den o.g. Fächern gelten die Festlegungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen<br />
in der Abiturprüfung (EPA) gemäß Anlage 5 a, soweit sie nicht in dieser Fachanlage für<br />
das Land Berlin modifiziert werden. Im einzelnen gelten für die Fächer Politikwissenschaft und Sozialwissenschaften<br />
die EPA Sozialkunde/Politik, für das Fach Geschichte die EPA Geschichte, für das<br />
Fach Geografie die EPA Geografie, für das Fach Soziologie die EPA Soziologie und für das Fach<br />
<strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft die EPA <strong>Wirtschaft</strong>.<br />
(2) Die Fächer Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Soziologie und<br />
<strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft sind dezentrale Prüfungsfächer<br />
2. Schriftliche Prüfung in den Grund- und Leistungskursfächern<br />
2.1 Aufgabenarten<br />
(1) Für die schriftliche Abiturprüfung sind in den Fächern Politikwissenschaft und Geschichte sowohl<br />
Material gebundene als auch Material ungebundene Aufgabenstellungen möglich, im den Fächern<br />
Geografie, Sozialwissenschaften, Soziologie und <strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft nur Material gebundene.<br />
(2) Im Fach Politikwissenschaft lassen sich bei Material gebundenen Aufgaben folgende zwei Aufgabenarten<br />
unterscheiden bzw. kombinieren:<br />
a) Analyse-/Darstellungs- und Erörterungsaufgabe: Materialanalyse, Darstellung politischer, gesellschaftlicher,<br />
und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Erörterung und Beurteilung,<br />
b) Analyse-/Darstellungs- und Gestaltungsaufgabe: Materialanalyse, Darstellung politischer, gesellschaftlicher,<br />
und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Gestaltung.<br />
(Zu den spezifischen Bearbeitungsformen siehe EPA Sozialkunde/Politik)<br />
(3) Im Fach Geschichte beruht die Unterscheidung der Aufgabenarten auf der Differenz zwischen<br />
Quellen und Darstellungen.<br />
a) Die Aufgabenart „Interpretieren von Quellen“ bezieht sich auf Quellen als Dokumente oder als<br />
Monumente.<br />
b) Darstellungen enthalten Aussagen zur Geschichte in narrativer, d. h. sinngebender Form. Sie<br />
sind gegenwärtiges Wissen, das ständiger Prüfung und Weiterentwicklung unterliegt. Die<br />
Aufgabenart „Erörtern von Erklärungen historischer Sachverhalte aus Darstellungen“ stellt die<br />
Auseinandersetzung mit solchen Narrationen in den Mittelpunkt.<br />
c) Bei der Aufgabenart „Darstellen historischer Sachverhalte in der Form einer historischen Argumentation“<br />
ist es die Aufgabe der Prüflinge, auf der Grundlage eigener Quellenkenntnis und<br />
in Darstellungen enthaltener Aussagen zur Geschichte eine eigene Narration herzustellen.<br />
(Zu den spezifischen Bearbeitungsformen siehe EPA Geschichte.)<br />
(4) Im Fach Geografie ist die Aufgabenart die Material gebundene Problemerörterung mit Raumbezug<br />
(siehe EPA Geografie). Dabei stehen - unter Berücksichtigung sowohl physisch-geographischer als<br />
auch anthropogeographischer Aspekte - Mensch-Raum-Beziehungen im Mittelpunkt der schriftlichen<br />
Prüfung.<br />
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