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Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

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Anlage 2 a – Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Soziologie und<br />

<strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft<br />

1. Allgemeines<br />

(1) Für die Abiturprüfung in den o.g. Fächern gelten die Festlegungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen<br />

in der Abiturprüfung (EPA) gemäß Anlage 5 a, soweit sie nicht in dieser Fachanlage für<br />

das Land Berlin modifiziert werden. Im einzelnen gelten für die Fächer Politikwissenschaft und Sozialwissenschaften<br />

die EPA Sozialkunde/Politik, für das Fach Geschichte die EPA Geschichte, für das<br />

Fach Geografie die EPA Geografie, für das Fach Soziologie die EPA Soziologie und für das Fach<br />

<strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft die EPA <strong>Wirtschaft</strong>.<br />

(2) Die Fächer Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Soziologie und<br />

<strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft sind dezentrale Prüfungsfächer<br />

2. Schriftliche Prüfung in den Grund- und Leistungskursfächern<br />

2.1 Aufgabenarten<br />

(1) Für die schriftliche Abiturprüfung sind in den Fächern Politikwissenschaft und Geschichte sowohl<br />

Material gebundene als auch Material ungebundene Aufgabenstellungen möglich, im den Fächern<br />

Geografie, Sozialwissenschaften, Soziologie und <strong>Wirtschaft</strong>swissenschaft nur Material gebundene.<br />

(2) Im Fach Politikwissenschaft lassen sich bei Material gebundenen Aufgaben folgende zwei Aufgabenarten<br />

unterscheiden bzw. kombinieren:<br />

a) Analyse-/Darstellungs- und Erörterungsaufgabe: Materialanalyse, Darstellung politischer, gesellschaftlicher,<br />

und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Erörterung und Beurteilung,<br />

b) Analyse-/Darstellungs- und Gestaltungsaufgabe: Materialanalyse, Darstellung politischer, gesellschaftlicher,<br />

und wirtschaftlicher Zusammenhänge, Gestaltung.<br />

(Zu den spezifischen Bearbeitungsformen siehe EPA Sozialkunde/Politik)<br />

(3) Im Fach Geschichte beruht die Unterscheidung der Aufgabenarten auf der Differenz zwischen<br />

Quellen und Darstellungen.<br />

a) Die Aufgabenart „Interpretieren von Quellen“ bezieht sich auf Quellen als Dokumente oder als<br />

Monumente.<br />

b) Darstellungen enthalten Aussagen zur Geschichte in narrativer, d. h. sinngebender Form. Sie<br />

sind gegenwärtiges Wissen, das ständiger Prüfung und Weiterentwicklung unterliegt. Die<br />

Aufgabenart „Erörtern von Erklärungen historischer Sachverhalte aus Darstellungen“ stellt die<br />

Auseinandersetzung mit solchen Narrationen in den Mittelpunkt.<br />

c) Bei der Aufgabenart „Darstellen historischer Sachverhalte in der Form einer historischen Argumentation“<br />

ist es die Aufgabe der Prüflinge, auf der Grundlage eigener Quellenkenntnis und<br />

in Darstellungen enthaltener Aussagen zur Geschichte eine eigene Narration herzustellen.<br />

(Zu den spezifischen Bearbeitungsformen siehe EPA Geschichte.)<br />

(4) Im Fach Geografie ist die Aufgabenart die Material gebundene Problemerörterung mit Raumbezug<br />

(siehe EPA Geografie). Dabei stehen - unter Berücksichtigung sowohl physisch-geographischer als<br />

auch anthropogeographischer Aspekte - Mensch-Raum-Beziehungen im Mittelpunkt der schriftlichen<br />

Prüfung.<br />

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