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Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

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Angabe drei oder vier, darunter je einen zu den Aspekten „Reproduktion und Textverstehen“, „Reorganisation<br />

und Analyse“ und „Werten und Gestalten“ bearbeiten muss.<br />

(3) Ist Türkisch Grundkursfach, beträgt der Umfang des vorgelegten Textes 350 bis 500 Wörter; die<br />

Arbeitsanweisungen bestehen aus vier bis sechs Arbeitsaufträgen, die sich auf die Aspekte „Reproduktion<br />

und Textverstehen“, „Reorganisation und Analyse“ und „Werten und Gestalten“ beziehen und<br />

von denen der Prüfling nach Angabe drei oder vier bearbeiten muss.<br />

(4) Die vorgegebene Mindestwortzahl kann bei stark verdichteten Texten unterschritten werden. Textvorlagen<br />

können Kürzungen enthalten, wenn dadurch der besondere Charakter des Textes (Diktion,<br />

Struktur, Textart, Inhalt, Tendenz) nicht beeinträchtigt wird. Streichungen werden durch Auslassungszeichen<br />

gekennzeichnet.<br />

(5) Textvorlagen enthalten stets Quellen, Wortzahlen und Vokabelerklärungen sowie die Angabe,<br />

welche einsprachigen bzw. zweisprachigen Wörterbücher verwendet werden dürfen.<br />

(6) Als Grundlage für die Korrektur der Prüfungsarbeiten werden kriterienorientierte Erwartungshorizonte<br />

bereitgestellt, die neben den zu erbringenden Leistungen für die Noten „gut“ und „ausreichend“<br />

auch die jeweilige Gewichtung der Teilaufgaben ausweisen.<br />

(7) Die Prüfungsaufgaben beziehen sich jeweils mindestens auf die Inhalte zweier Kurshalbjahre der<br />

gymnasialen Oberstufe.<br />

2.3 Verfahrensregelungen<br />

(1) Die inhaltlichen und die formalen Vorgaben für das Zentralabitur im Fach Türkisch einschließlich<br />

des Umfangs der Aufgabensets und der Art des Auswahlverfahrens am Prüfungstag werden von der<br />

Schulaufsichtsbehörde für jeden Abiturjahrgang zum jeweiligen Beginn der Qualifikationsphase durch<br />

Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben.<br />

(2) Eine vorgezogene Öffnung der Prüfungsaufgabe kann nicht beantragt werden, die Bearbeitungszeit<br />

kann nicht verlängert werden.<br />

2.4 Bewertung<br />

2.4.1 Bewertungskriterien<br />

Bewertet werden die sprachliche Leistung und die inhaltliche Leistung. Die sprachliche Leistung<br />

macht dabei 60% der Gesamtnote aus. Sie wird auf Grundlage des vorliegenden Bewertungsbogens<br />

festgelegt. Grundlage der Bewertung der inhaltlichen Leistung ist der zum Aufgabenvorschlag formulierte<br />

Erwartungshorizont und die entsprechenden Kriterien des Inhalt-Bewertungsbogens.<br />

2.4.2 Fehlerarten und Bewertung<br />

Es werden folgende Korrekturzeichen verwendet:<br />

gr<br />

voc<br />

ex<br />

o<br />

z<br />

b<br />

(Grammatik)<br />

(Wortschatz)<br />

(Ausdruck))<br />

(Rechtschreibung)<br />

(Zeichensetzung)<br />

(Zeichensetzungsfehler werden markiert, aber nicht als Fehler gewertet.)<br />

(besser)<br />

(Alternativformulierung für sprachlich ungeschickte Formulierungen,<br />

die noch im Toleranzbereich liegen)<br />

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