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Ausführungsvorschriften über schulische Prüfungen - OSZ Wirtschaft ...

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Anlage 1 l –Chinesisch<br />

1. Allgemeines<br />

(1) Für die Abiturprüfung im Fach Chinesisch gelten die Festlegungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen<br />

in der Abiturprüfung Chinesisch (EPA Chinesisch) gemäß Anlage 5 a, soweit sie nicht in<br />

dieser Fachanlage für das Land Berlin modifiziert werden.<br />

(2) Das Fach Chinesisch ist zentrales Prüfungsfach.<br />

2. Schriftliche Prüfung im Grund- und Leistungskursfach<br />

In der schriftlichen Prüfung müssen Prüflinge Kenntnisse und Fertigkeiten aus den Bereichen Sprache,<br />

interkulturelle Kommunikation, Umgang mit Texten und Medien sowie fachspezifische Methodik und<br />

Lern- und Arbeitstechniken nachweisen. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf die in mehreren<br />

Kurshalbjahren erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten.<br />

2.1 Aufgabenarten<br />

(1) Für schriftliche Abiturprüfungen sind die Aufgabenarten „Textaufgabe“ und „kombinierte Aufgabe“<br />

zugelassen.<br />

(2) Die Textaufgabe besteht schwerpunktmäßig aus einem fiktionalen (Lyrik, Epik, Drama) oder<br />

nichtfiktionalen Text (Sachtext) mit Arbeitsanweisungen. Die Textvorlage kann durch einen Hörtext,<br />

eine Filmsequenz, durch Bildmaterial oder eine Grafik ergänzt werden. Die ergänzenden Materialien<br />

sind thematisch mit dem chinesischsprachigen Schwerpunkttext verbunden.<br />

(3) Die kombinierte Aufgabe besteht ebenfalls aus einem fiktionalen (Lyrik, Epik, Drama) oder nichtfiktionalen<br />

Text (Sachtext) mit Arbeitsanweisungen. Diese Textvorlage wird durch maximal zwei<br />

sprachpraktische Teile ergänzt, die thematisch von ihr unabhängig sein können. Sprachpraktische Teile<br />

können Aufgaben zur Sprachmittlung (Mediationsaufgabe), zur mündlichen Sprachkompetenz und /<br />

oder zum Hör- bzw. Hör/Sehverstehen sein.<br />

(4) Die Arbeitsanweisungen beziehen sich auf die Aspekte „Reproduktion und Textverstehen“, „Reorganisation<br />

und Analyse“ sowie „Werten und Gestalten“. Zum Aspekt „Reproduktion und Textverstehen“<br />

gehören Erfassung des Themas und der Teilthemen des vorgelegten Textes; zum Aspekt „Reorganisation<br />

und Analyse“ gehören Komposition des Textes (Aufbau, Gedankenfolge, Standpunkt des<br />

Autors usw.), Stil (Stilmittel, Sprachebenen, Register und ihre Funktionen im Text, gegebenenfalls<br />

Textsorte). Der Aspekt „Werten und Gestalten“ erfordert eine Stellungnahme zu den Aussagen der<br />

Textvorlage bzw. deren Interpretation oder eine kreative Leistung, die die formalen Mittel der Textsorte<br />

enthält und eigenständiges Urteilsvermögen über die Thematik der Textvorlage nachweist. Stellungnahme<br />

bzw. Interpretation oder kreative Gestaltung müssen auf im Unterricht erworbenen Kenntnissen<br />

basieren und können weitergehende Kenntnisse, persönliche Erfahrungen und Wertvorstellungen<br />

einbeziehen.<br />

(5) In den zentralen Vorgaben für die jeweilige Abiturprüfung werden die Schulen zum Beginn der<br />

Qualifikationsphase über die für das Abitur ausgewählten Aufgabenformate informiert.<br />

2.2 Aufgabenstellung<br />

(1) Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten im Leistungs- und Grundkursfach gelten die in der Anlage<br />

5 b aufgeführten Bearbeitungszeiten.<br />

(1) Ist Chinesisch Leistungskursfach, beträgt der Umfang des vorgelegten Textes 400 bis 600 Zeichen,<br />

die Arbeitsanweisungen bestehen aus vier bis sechs Arbeitsaufträgen, die sich auf den Aspekt „Reproduktion<br />

und Textverstehen“ sowie mindestens auf einen der Aspekte „Reorganisation und Analyse“<br />

und „Werten und Gestalten“ beziehen, von denen der Prüfling nach Angabe drei oder vier , darunter<br />

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