zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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würde auch die Eliminierung des erwarteten Verlustes aus der Risikogewichtungsfunktion<br />
die prozyklischen Wirkungen reduzieren.<br />
„Floor“<br />
Der Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> beabsichtigt, eine Obergrenze für mögliche Kapitalentlastungen<br />
einzuführen (Tz. 23). Hiernach sollen die gesamten Eigenkapitalanforderungen einer<br />
Bank im ersten Jahr nach Einführung der neuen Regeln nicht unter 90 %, im zweiten nicht<br />
unter 80 % der derzeitigen Eigenkapitalanforderungen sinken dürfen. Der A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> behält<br />
sich dabei vor, diese Begrenzung auch in folgenden Jahren fortzuführen.<br />
Eine solche Regelung würde zum einen die Anreize zum Übergang auf weiter entwickelte<br />
Verfahren der Risikomessung und somit zur Verbesserung des Risikomanagements verringern.<br />
Sie birgt zum anderen die Gefahr, gegen das Ziel, die Risikogerechtigkeit der<br />
Kapitalanforderungen zu erhöhen, zu verstoßen. So würden beispielsweise bei Banken mit<br />
einem sehr risikoarmen Portfolio, die ohne die Begrenzung unter Basel II im Vergleich<br />
zum Status quo eine erhebliche Verringerung der Eigenkapitalanforderungen erreichen<br />
könnten, durch die Einführung des „Floors“ die Eigenkapitalanforderungen unter Umständen<br />
das tatsächliche Risiko deutlich überzeichnen.<br />
Zudem wird bei der Festlegung der Kreditkonditionen das für den Kredit vorzuhaltende<br />
aufsichtliche Eigenkapital mitberücksichtigt. Wird der „Floor“ bindend, haben die Institute<br />
über die Berechnung des „Floors“ faktisch die Systematik von Basel I anzuwenden.<br />
Hierdurch können zum einen günstige Eigenkapitalanforderungen nicht in Form günstiger<br />
Kreditkonditionen an Kunden guter Bonität weitergegeben werden. Zum anderen haben<br />
die Institute Anreize zur Ausreichung von Krediten an Kunden, deren Eigenkapitalanforderungen<br />
im IRB-Ansatz über denen von Basel I liegt. Der Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> würde insoweit<br />
eines der zentralen Ziele von Basel II konterkarieren.<br />
Um die Gefahr eines unerwünscht starken Absinkens des Gesamtkapitals der Banken zu<br />
bannen, reicht es unseres Erachtens aus, die Auswirkungen von Basel II vor der erstmaligen<br />
Anwendung im Rahmen laufend durchgeführter quantitativer Auswirkungsstudien<br />
sowie der für die so genannte „Parallel Use“-Periode 2006 vorgesehenen Doppelrechnungen<br />
zu analysieren. Eventuelle Anpassungen sollten auf der Grundlage dieser Ergebnisse<br />
vorgenommen werden. Auf die Einführung der Untergrenze sollte jedoch verzichtet werden.<br />
Sollte der Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> trotz der Durchführung von Auswirkungsstudien weiterhin<br />
Probleme hinsichtlich der vorgenommenen Kalibrierung befürchten, so sollte bei Beibehaltung<br />
des „Floors“ auch ein entsprechend ausgestalteter Cap eingeführt werden. Denn es<br />
besteht nicht nur die Gefahr, dass aufgrund fehlerhafter Kalibrierung oder Ähnlichem das<br />
Eigenkapital der Institute erheblich sinkt, sondern es kann auch zu erheblichen Eigenkapitalsteigerungen<br />
kommen.<br />
. . .