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zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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würde auch die Eliminierung des erwarteten Verlustes aus der Risikogewichtungsfunktion<br />

die prozyklischen Wirkungen reduzieren.<br />

„Floor“<br />

Der Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> beabsichtigt, eine Obergrenze für mögliche Kapitalentlastungen<br />

einzuführen (Tz. 23). Hiernach sollen die gesamten Eigenkapitalanforderungen einer<br />

Bank im ersten Jahr nach Einführung der neuen Regeln nicht unter 90 %, im zweiten nicht<br />

unter 80 % der derzeitigen Eigenkapitalanforderungen sinken dürfen. Der A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> behält<br />

sich dabei vor, diese Begrenzung auch in folgenden Jahren fortzuführen.<br />

Eine solche Regelung würde zum einen die Anreize zum Übergang auf weiter entwickelte<br />

Verfahren der Risikomessung und somit zur Verbesserung des Risikomanagements verringern.<br />

Sie birgt zum anderen die Gefahr, gegen das Ziel, die Risikogerechtigkeit der<br />

Kapitalanforderungen zu erhöhen, zu verstoßen. So würden beispielsweise bei Banken mit<br />

einem sehr risikoarmen Portfolio, die ohne die Begrenzung unter Basel II im Vergleich<br />

zum Status quo eine erhebliche Verringerung der Eigenkapitalanforderungen erreichen<br />

könnten, durch die Einführung des „Floors“ die Eigenkapitalanforderungen unter Umständen<br />

das tatsächliche Risiko deutlich überzeichnen.<br />

Zudem wird bei der Festlegung der Kreditkonditionen das für den Kredit vorzuhaltende<br />

aufsichtliche Eigenkapital mitberücksichtigt. Wird der „Floor“ bindend, haben die Institute<br />

über die Berechnung des „Floors“ faktisch die Systematik von Basel I anzuwenden.<br />

Hierdurch können zum einen günstige Eigenkapitalanforderungen nicht in Form günstiger<br />

Kreditkonditionen an Kunden guter Bonität weitergegeben werden. Zum anderen haben<br />

die Institute Anreize zur Ausreichung von Krediten an Kunden, deren Eigenkapitalanforderungen<br />

im IRB-Ansatz über denen von Basel I liegt. Der Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> würde insoweit<br />

eines der zentralen Ziele von Basel II konterkarieren.<br />

Um die Gefahr eines unerwünscht starken Absinkens des Gesamtkapitals der Banken zu<br />

bannen, reicht es unseres Erachtens aus, die Auswirkungen von Basel II vor der erstmaligen<br />

Anwendung im Rahmen laufend durchgeführter quantitativer Auswirkungsstudien<br />

sowie der für die so genannte „Parallel Use“-Periode 2006 vorgesehenen Doppelrechnungen<br />

zu analysieren. Eventuelle Anpassungen sollten auf der Grundlage dieser Ergebnisse<br />

vorgenommen werden. Auf die Einführung der Untergrenze sollte jedoch verzichtet werden.<br />

Sollte der Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> trotz der Durchführung von Auswirkungsstudien weiterhin<br />

Probleme hinsichtlich der vorgenommenen Kalibrierung befürchten, so sollte bei Beibehaltung<br />

des „Floors“ auch ein entsprechend ausgestalteter Cap eingeführt werden. Denn es<br />

besteht nicht nur die Gefahr, dass aufgrund fehlerhafter Kalibrierung oder Ähnlichem das<br />

Eigenkapital der Institute erheblich sinkt, sondern es kann auch zu erheblichen Eigenkapitalsteigerungen<br />

kommen.<br />

. . .

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