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zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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heranziehen. Hierbei sollen für „Subinvestment Grade“-Tranchen deutlich höhere Eigenkapitalanforderungen<br />

gelten als für gleich geratete Unternehmensschuldverschreibungen.<br />

Diese Ungleichbehandlung ist unseres Erachtens aus Risikosicht nicht zu rechtfertigen.<br />

Daher sollten sich die Risikogewichte von Verbriefungspositionen an den Risikogewichten<br />

im modifizierten Standardansatz orientieren, die für die der Verbriefung zugrunde liegenden<br />

Forderungen vorgesehen sind.<br />

Durch die Orientierung an den Risikogewichten des Standardansatzes würden darüber<br />

hinaus Probleme gelöst, die sich derzeit aus den unterschiedlichen Risikogewichten im<br />

internen Ratingansatz und im Standardansatz ergeben. Während der interne Ratingansatz<br />

für schwach geratete Tranchen (BB und schlechter) deutlich höhere Kapitalanforderungen<br />

generiert als der Standardansatz ist der interne Ratingansatz insbesondere bei den Risikogewichten<br />

für Verbriefungen hoch granularer Pools für sehr gut geratete Tranchen günstiger.<br />

Dies kann zu einem Transfer von risikoreichen Tranchen von entwickelten zu weniger<br />

entwickelten Banken und umgekehrt führen, was aufsichtlich nicht erwünscht sein<br />

kann.<br />

Für die Berechnung von N zum Zweck der Bestimmung des RBA-Risikogewichtes wird<br />

auf die Definition in Tz. 596 verwiesen. Die vereinfachte Methode der Berechnung von N<br />

nach Tz. 599 steht jedoch im RBA nicht zur Verfügung. Die exakte Berechnung von N<br />

erfordert einen hohen Informationsaufwand, der u.E. z.B. vom Investor in den meisten<br />

Fällen nicht geleistet werden kann und der oftmals der Grund ist, warum RBA gerechnet<br />

wird und nicht SFA. Methodisch ist eine unterschiedliche Behandlung nicht einzusehen,<br />

stellt doch die vereinfachte Berechnung im SFA schon oft die einzige Möglichkeit der<br />

Berechnung von N dar. Wir fordern daher, dass die vereinfachte Berechnung von N auch<br />

im RBA zur Verfügung stehen m<strong>uss</strong>.<br />

(vi) Aufsichtlicher Formelansatz (SF) (Tz. 589 – 609)<br />

Der „Floor“ im SFA-Ansatz erscheint nach wie vor als nicht adäquat. Er verwendet eine<br />

der PD vergleichbare Größe von 0,015 % und eine LGD von 45 % für die meisten Senior-<br />

Positionen bei Verbriefungs-Transaktionen. Dem gegenüber gibt es im fortgeschrittenen<br />

IRB-Ansatz für Unternehmenskredite keine Mindest-LGD, was zu einem „Floor“ von<br />

wenigen Basispunkten für derartige Positionen führt, da für diese die Mindest-PD von<br />

0,03 % zugrunde gelegt werden kann. Die Verbriefung einer derartigen Position führt daher<br />

zu erheblich höheren Mindestkapitalanforderungen, ohne dass dies aus Risikosicht<br />

begründbar wäre. Der „Floor“ sollte daher gesenkt werden.<br />

Forderungsgewichtete durchschnittliche LGD (Tz. 597)<br />

Zu Tz. 597 möchten wir anmerken, dass uns die vorgeschlagene LGD von 100 % für resecuritization<br />

zu hoch erscheint. Dass geringere LGD’s möglich sein sollten, zeigen auch<br />

die in Fußnote 4 des „Working Paper on the Treatment of Asset Securitisation; October<br />

2001“ angenommenen LGD’s, (z.B. bei einem Rating von Ba3 bei 80 %). Wir fordern<br />

daher, dass immer dann, wenn es dem Institut möglich ist, die LGD selber zu ermitteln,<br />

diese LGD genutzt werden kann. Ist eine Ermittlung der LGD nicht möglich, so sollte eine<br />

. . .

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