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zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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koarmen Geschäftsfeldern konzentriert sind. Auch die Anreize zum Übergang auf einen<br />

ambitionierten Messansatz (AMA) sind nicht gewährleistet: Das Niveau des aus<br />

einem AMA resultierenden regulatorischen OpRisk-Kapitals lässt sich derzeit kaum<br />

abschätzen; die einfachen Ansätze generieren in Abhängigkeit von der Ertragslage<br />

höchst volatile Vergleichsanforderungen<br />

Um eine wirksame Anreizstruktur sicherzustellen, schlagen wir vor, die Kapitalanforderung<br />

im AMA auf 80 % der Kapitalanforderung im Standardansatz sowie die Kapitalanforderung<br />

im Standardansatz auf 80 % der Kapitalanforderung im Basisindikatoransatz<br />

zu beschränken. Die Angemessenheit bzw. Notwendigkeit der Obergrenzen<br />

könnte nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren überprüft werden. In Bezug auf den<br />

Übergang zum Standardansatz könnte alternativ erwogen werden, den höchsten Beta-<br />

Faktor auf das Niveau von Alpha festzulegen.<br />

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Problematisch erscheint, dass Transaktionen innerhalb einer Bankengruppe den Bruttoertrag<br />

und damit die geforderte OpRisk-Eigenkapitalanforderung (Basisindikatoransatz,<br />

Standardansatz) erhöhen können, ohne dass sich das zugrundeliegende operationelle<br />

Risiko verändert hätte. Dies gilt beispielsweise für Transaktionen wie z.B. Abwicklung<br />

oder Beratungsleistungen. Um Doppelunterlegungen zu vermeiden, sollte<br />

die Definition des „Gross Income“ lediglich externe Geschäfte berücksichtigen. Aus<br />

Gründen der einfachen Datenermittlung sollten Banken den Bruttoertrag aber auch inklusive<br />

interner Transaktionen bestimmen können.<br />

Insbesondere für international tätige Banken ist auf eine wechselseitige Anerkennung<br />

aufsichtlicher Entscheidungen zu drängen.<br />

Die Regelungsvorschläge enthalten eine Anzahl von Begriffen, die nicht klar definiert<br />

sind. Um eine einheitliche Interpretation zu ermöglichen, schlagen wir vor, dass ein<br />

„Glossary of operational risk turns“, welches Definitionen der einzelnen Begriffe enthält,<br />

dem endgültigen Akkord beigefügt wird. Vorschläge für Definitionen die als Basis<br />

für einen solchen Anhang dienen könnten, fügen wir als Anlage 2 dieser Stellungnahme<br />

bei.<br />

Spezielle Anmerkungen<br />

B. Die Messmethodik<br />

1. Basisindikatoransatz (Tz. 612-615)<br />

Grundsätzlich soll der Bruttoertrag durch die nationale Aufsicht bzw. nach nationalen<br />

Rechnungslegungsvorschriften ermittelt werden. Die Nichtbestandteile werden dagegen<br />

konkretisiert. Dort heißt es, es ist beabsichtigt („it is intended“), den Bruttoertrag vor jeglichen<br />

Wertberichtigungen/Rückstellungen, ohne realisierte Gewinne/Verluste aus dem<br />

Verkauf von WP aus dem Bankbuch, ohne realisierte Gewinne/Verluste aus Wertpapieren,<br />

die als „Halten bis zur Fälligkeit und „zum Verkauf vorgehalten“ gekennzeichnet<br />

sind, ohne außerordentliche oder periodenfremde Erträge, ohne Einkommen aus Versiche-<br />

. . .

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