zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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koarmen Geschäftsfeldern konzentriert sind. Auch die Anreize zum Übergang auf einen<br />
ambitionierten Messansatz (AMA) sind nicht gewährleistet: Das Niveau des aus<br />
einem AMA resultierenden regulatorischen OpRisk-Kapitals lässt sich derzeit kaum<br />
abschätzen; die einfachen Ansätze generieren in Abhängigkeit von der Ertragslage<br />
höchst volatile Vergleichsanforderungen<br />
Um eine wirksame Anreizstruktur sicherzustellen, schlagen wir vor, die Kapitalanforderung<br />
im AMA auf 80 % der Kapitalanforderung im Standardansatz sowie die Kapitalanforderung<br />
im Standardansatz auf 80 % der Kapitalanforderung im Basisindikatoransatz<br />
zu beschränken. Die Angemessenheit bzw. Notwendigkeit der Obergrenzen<br />
könnte nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren überprüft werden. In Bezug auf den<br />
Übergang zum Standardansatz könnte alternativ erwogen werden, den höchsten Beta-<br />
Faktor auf das Niveau von Alpha festzulegen.<br />
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Problematisch erscheint, dass Transaktionen innerhalb einer Bankengruppe den Bruttoertrag<br />
und damit die geforderte OpRisk-Eigenkapitalanforderung (Basisindikatoransatz,<br />
Standardansatz) erhöhen können, ohne dass sich das zugrundeliegende operationelle<br />
Risiko verändert hätte. Dies gilt beispielsweise für Transaktionen wie z.B. Abwicklung<br />
oder Beratungsleistungen. Um Doppelunterlegungen zu vermeiden, sollte<br />
die Definition des „Gross Income“ lediglich externe Geschäfte berücksichtigen. Aus<br />
Gründen der einfachen Datenermittlung sollten Banken den Bruttoertrag aber auch inklusive<br />
interner Transaktionen bestimmen können.<br />
Insbesondere für international tätige Banken ist auf eine wechselseitige Anerkennung<br />
aufsichtlicher Entscheidungen zu drängen.<br />
Die Regelungsvorschläge enthalten eine Anzahl von Begriffen, die nicht klar definiert<br />
sind. Um eine einheitliche Interpretation zu ermöglichen, schlagen wir vor, dass ein<br />
„Glossary of operational risk turns“, welches Definitionen der einzelnen Begriffe enthält,<br />
dem endgültigen Akkord beigefügt wird. Vorschläge für Definitionen die als Basis<br />
für einen solchen Anhang dienen könnten, fügen wir als Anlage 2 dieser Stellungnahme<br />
bei.<br />
Spezielle Anmerkungen<br />
B. Die Messmethodik<br />
1. Basisindikatoransatz (Tz. 612-615)<br />
Grundsätzlich soll der Bruttoertrag durch die nationale Aufsicht bzw. nach nationalen<br />
Rechnungslegungsvorschriften ermittelt werden. Die Nichtbestandteile werden dagegen<br />
konkretisiert. Dort heißt es, es ist beabsichtigt („it is intended“), den Bruttoertrag vor jeglichen<br />
Wertberichtigungen/Rückstellungen, ohne realisierte Gewinne/Verluste aus dem<br />
Verkauf von WP aus dem Bankbuch, ohne realisierte Gewinne/Verluste aus Wertpapieren,<br />
die als „Halten bis zur Fälligkeit und „zum Verkauf vorgehalten“ gekennzeichnet<br />
sind, ohne außerordentliche oder periodenfremde Erträge, ohne Einkommen aus Versiche-<br />
. . .