zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Durchschnittliche prozentuale Änderung der Mindestkapitalanforderungen im Vergleich<br />
zum gegenwärtigen Akkord:<br />
Ergebnisse auf QIS 3 - Basis für G10 Gruppe 1 – Banken 18<br />
Standardansatz<br />
Basis-IRB-<br />
Ansatz<br />
Forderungen an Staaten 19 % 47 % 28 %<br />
Forderungen an Banken 19 43 % 45 % 16 %<br />
Qualifizierte revolvierende Retailforderungen<br />
- 14 % - 3 % 14 %<br />
Beteiligungspositionen 6 % 115 % 114 %<br />
Verbriefungstransaktionen 86 % 103 % 129 %<br />
Fortgeschrittener<br />
IRB-Ansatz<br />
Die von dem Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> für Bankenaufsicht vorgenommene positive Bewertung<br />
von QIS 3 - Ergebnissen bezieht sich darüber hinaus lediglich auf Durchschnittswerte.<br />
Diese Betrachtungsweise bildet unseres Erachtens keine ausreichende Grundlage für die<br />
getroffenen A<strong>uss</strong>agen hinsichtlich der Qualität der neuen Eigenkapitalanforderungen.<br />
Nach unserer Einschätzung kann die sich abzeichnende enorme Streuung der Ergebnisse<br />
– insbesondere im IRB-Basisansatz – nicht allein durch die Unterschiede in den Risikoportfolios<br />
einzelner Banken erklärt werden. Eine differenzierte Analyse der Streuung der<br />
Ergebnisse in unterschiedlichen Forderungsklassen zeigt, dass auch Bereiche, in denen<br />
keine wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Banken erwartet werden können<br />
(wie z.B. in der Klasse der Hypothekenforderungen 20 ) durch eine erhebliche Bandbreite<br />
der Werte gekennzeichnet sind. Unseres Erachtens weist die hohe Streuung der Ergebnisse<br />
auf grundlegende Probleme bei der Datenerhebung hin.<br />
Ein großes generelles Bedenken bezüglich der A<strong>uss</strong>agefähigkeit der Ergebnisse stellt die<br />
unzureichende Qualität des verwendeten Datenmaterials dar. Der Grund dafür ist nicht nur<br />
die mangelnde Datenverfügbarkeit, sondern auch eine Reihe von Annahmen, die aufgrund<br />
der fehlenden Vorgaben – zum Beispiel bei der Feststellung des Ausfallzeitpunktes im<br />
internen Ratingansatz oder bei der Anrechnung von Kreditrisikominderungstechniken –<br />
von den Instituten selbst getroffen werden m<strong>uss</strong>ten. Ferner könnte auch die unzureichende<br />
18<br />
19<br />
20<br />
Vgl. Basel Committee on Banking Supervision: Quantitative Impact Study 3 – Overview of Global Results,<br />
5. Mai 2003, S. 17, 23, 29.<br />
In dieser Forderungsklasse sind gewisse Diskrepanzen zwischen dem Standard- und dem IRB-Basisansatz<br />
stärker auf nationaler Ebene ausgeprägt. Für die deutschen Gruppe 1 – Banken ergibt sich eine Eigenkapitalerhöhung<br />
von 22,6% im Standard- und 68,6% im IRB-Basisansatz. Vgl. Deutsche Bundesbank: Ergebnisse<br />
der dritten Auswirkungsstudie zu Basel II – Länderbericht Deutschland, 2. Juni 2003, S. 20.<br />
Bei der Analyse der Streuung der Ergebnisse auf nationaler Ebene bleiben die durch unterschiedliche nationale<br />
Vorgehensweisen verursachten Einflüsse außer Acht. Zur Streuung der Ergebnisse <strong>deutscher</strong> Banken<br />
vgl. Deutsche Bundesbank: Ergebnisse der dritten Auswirkungsstudie zu Basel II – Länderbericht Deutschland,<br />
2. Juni 2003.<br />
. . .