zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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eingepasst werden und gegebenenfalls eine Streckung bzw. Neuausrichtung des Planes<br />
rechtfertigen können.<br />
4. Übergangsbestimmungen<br />
(ii) Forderungen an Unternehmen, Staaten und Banken sowie Retailforderungen<br />
(Tz. 233 – 235)<br />
Die vom Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> eingeräumte Übergangsbestimmungen für die notwendige<br />
Länge der Datenhistorie sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie erleichtern die frühzeitige<br />
Anwendung des internen Ratingansatzes und entsprechen daher der Absicht des Baseler<br />
A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong>es den Banken Anreize zu geben, ihr Risikomanagement kontinuierlich zu<br />
verbessern. Es sollte jedoch hinsichtlich der Erleichterungen für die Datenhistorie im IRB-<br />
Basis- und Retailansatz sichergestellt werden, dass die Datenanforderungen innerhalb der<br />
Übergangsperiode nicht zunehmen.<br />
Darüber hinaus sollten die Übergangsvorschriften sicherstellen, dass die Banken nach der<br />
Verabschiedung der Neuen Eigenkapitalübereinkunft zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung<br />
in der Lage sind jeden Ansatz zu ergreifen. Hierzu ist es notwendig, die Übergangsvorschriften<br />
auch auf die Schätzung von LGD und EAD im fortgeschrittenen IRB-<br />
Ansatz auszuweiten.<br />
Die in Tz. 235 vorgesehene Mindest-LGD von 10 % für private Wohnungsbaukredite<br />
wird von uns abgelehnt. Insbesondere bei bereits größtenteils zurück gezahlten Krediten,<br />
die mit einer Wohnimmobilie besichert sind, kann sich auch eine LGD von 0 % ergeben.<br />
Verluste in diesem Bereich sind nicht zu verzeichnen. Das Risiko bei diesen Krediten<br />
würde durch die vorgesehene Mindest-LGD erheblich überzeichnet.<br />
C. Regeln für Kredite an Unternehmen, Staaten und Banken<br />
(i) Formel zur Ableitung der Risikogewichte (Tz. 240 – 241)<br />
Die beschlossenen, nach der sog. „mark-to-market“-Methode berechneten, Laufzeitanpassungen<br />
überzeichnen den Einfl<strong>uss</strong> der Laufzeit deutlich. Die Berechnung der Laufzeitzuschläge<br />
wurden auf der Basis eines von der US-amerikanischen Aufsicht parametrisierten<br />
Modells berechnet. Es lässt sich leicht zeigen, dass bei einer anderen Parametrisierung<br />
die Laufzeitanpassung deutlich geringer ausfallen würde. 11<br />
Aus Risikosicht nicht zu rechtfertigen ist auch die vorgesehene Eigenkapitalunterlegung<br />
erwarteter Verluste. Unseres Erachtens ist der erwartete Verlust stets durch FMI (Future<br />
Margin Income) abgedeckt. Daher kann auf eine Unterlegung dieser Verluste mit aufsichtlichem<br />
Eigenkapital verzichtet und die Risikogewichtungskurven - in sämtlichen IRB-<br />
Ansätzen - auf den unerwarteten Verlust kalibriert werden.<br />
11 Kalkbrener, Michael/Overbeck, Ludger, The maturity effect on credit risk capital, in: Risk, Vol. 15, Nr. 7,<br />
London, Juli 2002, S. 59-63.<br />
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