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zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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eingepasst werden und gegebenenfalls eine Streckung bzw. Neuausrichtung des Planes<br />

rechtfertigen können.<br />

4. Übergangsbestimmungen<br />

(ii) Forderungen an Unternehmen, Staaten und Banken sowie Retailforderungen<br />

(Tz. 233 – 235)<br />

Die vom Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> eingeräumte Übergangsbestimmungen für die notwendige<br />

Länge der Datenhistorie sind grundsätzlich zu begrüßen. Sie erleichtern die frühzeitige<br />

Anwendung des internen Ratingansatzes und entsprechen daher der Absicht des Baseler<br />

A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong>es den Banken Anreize zu geben, ihr Risikomanagement kontinuierlich zu<br />

verbessern. Es sollte jedoch hinsichtlich der Erleichterungen für die Datenhistorie im IRB-<br />

Basis- und Retailansatz sichergestellt werden, dass die Datenanforderungen innerhalb der<br />

Übergangsperiode nicht zunehmen.<br />

Darüber hinaus sollten die Übergangsvorschriften sicherstellen, dass die Banken nach der<br />

Verabschiedung der Neuen Eigenkapitalübereinkunft zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung<br />

in der Lage sind jeden Ansatz zu ergreifen. Hierzu ist es notwendig, die Übergangsvorschriften<br />

auch auf die Schätzung von LGD und EAD im fortgeschrittenen IRB-<br />

Ansatz auszuweiten.<br />

Die in Tz. 235 vorgesehene Mindest-LGD von 10 % für private Wohnungsbaukredite<br />

wird von uns abgelehnt. Insbesondere bei bereits größtenteils zurück gezahlten Krediten,<br />

die mit einer Wohnimmobilie besichert sind, kann sich auch eine LGD von 0 % ergeben.<br />

Verluste in diesem Bereich sind nicht zu verzeichnen. Das Risiko bei diesen Krediten<br />

würde durch die vorgesehene Mindest-LGD erheblich überzeichnet.<br />

C. Regeln für Kredite an Unternehmen, Staaten und Banken<br />

(i) Formel zur Ableitung der Risikogewichte (Tz. 240 – 241)<br />

Die beschlossenen, nach der sog. „mark-to-market“-Methode berechneten, Laufzeitanpassungen<br />

überzeichnen den Einfl<strong>uss</strong> der Laufzeit deutlich. Die Berechnung der Laufzeitzuschläge<br />

wurden auf der Basis eines von der US-amerikanischen Aufsicht parametrisierten<br />

Modells berechnet. Es lässt sich leicht zeigen, dass bei einer anderen Parametrisierung<br />

die Laufzeitanpassung deutlich geringer ausfallen würde. 11<br />

Aus Risikosicht nicht zu rechtfertigen ist auch die vorgesehene Eigenkapitalunterlegung<br />

erwarteter Verluste. Unseres Erachtens ist der erwartete Verlust stets durch FMI (Future<br />

Margin Income) abgedeckt. Daher kann auf eine Unterlegung dieser Verluste mit aufsichtlichem<br />

Eigenkapital verzichtet und die Risikogewichtungskurven - in sämtlichen IRB-<br />

Ansätzen - auf den unerwarteten Verlust kalibriert werden.<br />

11 Kalkbrener, Michael/Overbeck, Ludger, The maturity effect on credit risk capital, in: Risk, Vol. 15, Nr. 7,<br />

London, Juli 2002, S. 59-63.<br />

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