zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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LGD in Höhe von 75 % genommen werden (dies entspricht der LGD für nachrangige unbesicherte<br />
Kredite im IRB-Basisansatz).<br />
Liquiditätsfazilitäten (Tz. 600 – 603)<br />
Wir begrüßen, dass neben dem „Bottom-Up“ und dem „Top-Down“ Ansatz den Instituten<br />
eine dritte Methode zur Berechnung von KIRB zur Verfügung steht (Tz. 603). Allerdings<br />
sollte die Nutzung dieser Methode dauerhaft möglich sein und a<strong>uss</strong>chließlich in das Ermessen<br />
des Institutes gestellt werden.<br />
Anerkennung von Kreditrisikominderungen (Tz. 605)<br />
Für RBA und SFA sollten gleiche Anforderungen bei der Anerkennung der Kreditrisikominderungstechniken<br />
gelten. Insbesondere ist nicht einzusehen, warum im RBA-Ansatz<br />
nicht das Risikogewicht für den Garantiegeber nach Maßgabe des IRB-Ansatzes verwendet<br />
werden sollte. Bei Abgabe einer Garantie für eine Verbriefungsposition ist das Vorliegen<br />
eines Ratings, die Granularität oder die Seniorität der Position irrelevant. Entscheidend<br />
ist allein die Qualität des Garantiegebers und die Fähigkeit und Erlaubnis der Bank,<br />
das Risikogewicht nach Maßgabe des IRB-Ansatzes bestimmen zu können.<br />
In Rz. 605 wird lediglich darauf verwiesen, dass im SFA ähnliche Methoden zur Anwendung<br />
kommen, wie im RBA und nur im Anhang wird deutlich, dass z.B. zur Bestimmung<br />
des Risikogewichtes des Garanten der IRB-Ansatz herangezogen werden kann. Dies sollte<br />
auf jeden Fall im Hauptdokument aufgenommen werden, um hier Zweifel zu beseitigen.<br />
Hinsichtlich der methodischen Inkonsistenzen der Regelungen zu Derivaten im gesamten<br />
Basel II Framework (z.B. Komponenten des Kreditäquivalenzbetrages, Maximumfunktion,<br />
Behandlung von Sicherheiten), die nunmehr auch im Verbriefungsansatz auftreten<br />
(Rz. 595), verweisen wir auf unsere Anmerkungen zu den Tz. 141 – 143, 149 – 152, 157 –<br />
158 und 160 – 164).<br />
V. Operationelles Risiko<br />
Allgemeine Anmerkungen<br />
−<br />
Von den Instituten wird erwartet, dass sie entlang des Spektrums der zulässigen Methoden<br />
die Anwendung der fortgeschrittenen OpRisk-Bemessungsansätze anstreben.<br />
Die Implementierung neuer Systeme und Verfahren verursacht hohe Investitionskosten.<br />
Die vom Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong> zugesagten Kapitalentlastungen beim Übergang auf eine<br />
komplexere Methode sind nach wie vor nicht sichergestellt. Die Eigenkapitalanforderungen<br />
des Basisindikator- und des Standardansatzes sind weiterhin gleichermaßen auf<br />
durchschnittlich 12 % des regulatorischen Gesamtkapitals kalibiriert. Den äußerst hohen<br />
qualitativen Anforderungen an den Standardansatz stehen somit lediglich dann Eigenkapitalersparnisse<br />
gegenüber, wenn die Geschäfte eines Instituts in besonders risi-<br />
. . .