20.05.2014 Aufrufe

zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 72 -<br />

3. Eigenkapital<br />

Tabelle 3<br />

Fünfte quantitative Anforderung (f) zweiter Anstrich: for significant bank subsidiaries:<br />

Für diese Institute sollte der Hinweis genügen, dass sie die nationalen Eigenkapitalstandards<br />

erfüllen. Quantitative Angaben (z.B. Quoten) halten wir nicht für erforderlich und<br />

bei bestimmten Konzernkonstellationen (z.B. Holdingstrukturen) für kaum a<strong>uss</strong>agefähig.<br />

4. Eingegangene Risiken und ihre Beurteilung<br />

Tabelle 4<br />

Erste quantitative Anforderung (b):<br />

Die Doppelangabe von Stichtags- und Durchschnittswerten halten wir für entbehrlich, da<br />

für die Risikobeurteilung nur die Stichtagswerte und nicht die Durchschnittswerte relevant<br />

sind. Insofern begrüßen wir die Einfügung der Fußnote 119, wonach von einer Angabe<br />

des durchschnittlichen Gesamtvolumens abzusehen ist, wenn die Endwerte der Periode<br />

repräsentativ für die Risikopositionen des Instituts sind.<br />

Hinweis: Die in Fußnote 120 erwähnte Durchschnittsbildung auf Tagesbasis wird selbst<br />

bei internationalen Instituten nicht auf konsolidierter Basis vorgehalten und würde erheblichen<br />

Mehraufwand nach sich ziehen.<br />

Fünfte und sechste quantitative Anforderung (f) und (g):<br />

Die Offenlegungsanforderung der „past due / impaired loans“ in Zusammenhang mit Regionen<br />

und Branchen oder Kontrahenten halten wir nach wie vor für kritisch, da hier<br />

Rückschlüsse auf Kunden möglich sind. Es könnten sich aus der Offenlegung negative<br />

volkswirtschaftliche Konsequenzen ergeben, wenn der Kapitalmarkt seine Erwartungen<br />

aufgrund des Ausweises hoher Wertberichtigungen für eine Branche revidiert.<br />

Begrüßt wird hingegen, dass Angaben zu den „days overdue“ nicht mehr verpflichtend<br />

vorgeschrieben, sondern lediglich empfohlen werden (vgl. auch Fn. 124).<br />

Tabelle 5<br />

Qualitative Anforderung (a) dritter Anstrich: a description of the process:<br />

Die Beschreibung der detaillierten Transfermethodik von Public Issue Ratings auf Anlagebuch-Positionen<br />

sollte nicht Bestandteil der Offenlegungspflichten werden. Der Hinweis,<br />

ob Public Issue Ratings verwandt wurden, sollte ausreichen.<br />

Quantitative Anforderung (b) erster und zweiter Anstrich:<br />

Angaben zu jedem Risikogewicht halten wir für zu detailliert. Hier sollte die Bildung von<br />

Ratingblöcken, z.B. Investment Grade und Non-Investment Grade, erlaubt sein.<br />

. . .

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!