zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Zentrale Forderungen<br />
Nach Auffassung der deutschen Kreditwirtschaft müssen vor der endgültigen Verabschiedung<br />
von Basel II insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen werden:<br />
− Genaue Analyse der prozyklischen Wirkung von Basel II und gegebenenfalls Maßnahmen<br />
zur Dämpfung.<br />
− Schaffung angemessener Möglichkeiten für eine teilweise Anwendung der komplexen<br />
bankaufsichtlichen Methoden („Partial-Use“).<br />
− Abschaffung der vorgesehenen Obergrenze für Kapitalentlastungen („Floor“).<br />
− Sicherstellung hinreichender Anreize zum Übergang auf fortgeschrittenere Ansätze<br />
der Risikomessung (Kreditrisiko und operationelle Risiken) und Durchführung<br />
weiterer Auswirkungsstudien.<br />
− Gegenseitige Anerkennung aufsichtlicher Entscheidungen der Basel II- Staaten.<br />
− Summe der Eigenkapitalanforderungen aller an einer ABS-Transaktion beteiligten<br />
Banken darf nach Verbriefung nicht höher sein als vorher.<br />
− Absenkung der Risikogewichte für Spezialfinanzierung und Streichung des Forderungssegmentes<br />
„High-volatility Commercial Real Estate“.<br />
− Streichung der Anforderung, wonach Kredite an Unternehmen im IRB-<br />
Retailansatz wie Privatkundenforderungen zu behandeln sind („Use test“)<br />
− Streichung der separaten Risikogewichtsfunktion für private Wohnungsbaukredite<br />
im IRB-Retailansatz.<br />
− Absenkung der Eigenkapitalanforderungen für Beteiligungsbesitz im IRB-Ansatz.<br />
− Schaffung einheitlicher, angemessener Übergangsvorschriften für die Datenhistorien<br />
sämtlicher IRB-Risikoparameter.<br />
− Angemessene Ausgestaltung der zahlreichen noch offenen Fragen bei den Regelungen<br />
zum „Operationellen Risiko“.<br />
− Keine zwingenden Eigenkapitalanforderungen für Stress-Szenarien im Rahmen der<br />
Säule II.<br />
− Einhaltung von Offenlegungsanforderungen darf keine Anwendungsvora<strong>uss</strong>etzung<br />
für die Verwendung der bankaufsichtlichen Verfahren der Säule I sein. Die Offenlegungsanforderungen<br />
müssen so flexibel gestaltet sein, dass jederzeit eine Anpassung<br />
an sich ändernde Rechnungslegungsvorschriften möglich ist.<br />
Prozyklik<br />
Die Ergebnisse der Auswirkungsstudien, Veröffentlichungen der deutschen Bundesbank<br />
sowie eigene Untersuchungen zum Thema Prozyklik haben gezeigt, dass die prozyklischen<br />
Wirkungen von Basel II weitaus größer sind, als bislang angenommen. Bei realistischen<br />
Schwankungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten von 100 % ist demnach mit einer<br />
Kapitalschwankung von 40 % zu rechnen. Zur Reduzierung negativer gesamtwirtschaftlicher<br />
Konsequenzen sollte eine Dämpfung der Prozyklik im Rahmen von Basel II erfolgen.<br />
Es ist daher dringend erforderlich, diese Effekte weiter zu analysieren und in einen Dialog<br />
über Möglichkeiten zur Reduzierung der prozyklischen Wirkungen der neuen Eigenkapitalübereinkunft<br />
einzutreten. In diesem Zusammenhang sollte auch über die Berücksichti-<br />
. . .