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zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Zentrale Forderungen<br />

Nach Auffassung der deutschen Kreditwirtschaft müssen vor der endgültigen Verabschiedung<br />

von Basel II insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen werden:<br />

− Genaue Analyse der prozyklischen Wirkung von Basel II und gegebenenfalls Maßnahmen<br />

zur Dämpfung.<br />

− Schaffung angemessener Möglichkeiten für eine teilweise Anwendung der komplexen<br />

bankaufsichtlichen Methoden („Partial-Use“).<br />

− Abschaffung der vorgesehenen Obergrenze für Kapitalentlastungen („Floor“).<br />

− Sicherstellung hinreichender Anreize zum Übergang auf fortgeschrittenere Ansätze<br />

der Risikomessung (Kreditrisiko und operationelle Risiken) und Durchführung<br />

weiterer Auswirkungsstudien.<br />

− Gegenseitige Anerkennung aufsichtlicher Entscheidungen der Basel II- Staaten.<br />

− Summe der Eigenkapitalanforderungen aller an einer ABS-Transaktion beteiligten<br />

Banken darf nach Verbriefung nicht höher sein als vorher.<br />

− Absenkung der Risikogewichte für Spezialfinanzierung und Streichung des Forderungssegmentes<br />

„High-volatility Commercial Real Estate“.<br />

− Streichung der Anforderung, wonach Kredite an Unternehmen im IRB-<br />

Retailansatz wie Privatkundenforderungen zu behandeln sind („Use test“)<br />

− Streichung der separaten Risikogewichtsfunktion für private Wohnungsbaukredite<br />

im IRB-Retailansatz.<br />

− Absenkung der Eigenkapitalanforderungen für Beteiligungsbesitz im IRB-Ansatz.<br />

− Schaffung einheitlicher, angemessener Übergangsvorschriften für die Datenhistorien<br />

sämtlicher IRB-Risikoparameter.<br />

− Angemessene Ausgestaltung der zahlreichen noch offenen Fragen bei den Regelungen<br />

zum „Operationellen Risiko“.<br />

− Keine zwingenden Eigenkapitalanforderungen für Stress-Szenarien im Rahmen der<br />

Säule II.<br />

− Einhaltung von Offenlegungsanforderungen darf keine Anwendungsvora<strong>uss</strong>etzung<br />

für die Verwendung der bankaufsichtlichen Verfahren der Säule I sein. Die Offenlegungsanforderungen<br />

müssen so flexibel gestaltet sein, dass jederzeit eine Anpassung<br />

an sich ändernde Rechnungslegungsvorschriften möglich ist.<br />

Prozyklik<br />

Die Ergebnisse der Auswirkungsstudien, Veröffentlichungen der deutschen Bundesbank<br />

sowie eigene Untersuchungen zum Thema Prozyklik haben gezeigt, dass die prozyklischen<br />

Wirkungen von Basel II weitaus größer sind, als bislang angenommen. Bei realistischen<br />

Schwankungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten von 100 % ist demnach mit einer<br />

Kapitalschwankung von 40 % zu rechnen. Zur Reduzierung negativer gesamtwirtschaftlicher<br />

Konsequenzen sollte eine Dämpfung der Prozyklik im Rahmen von Basel II erfolgen.<br />

Es ist daher dringend erforderlich, diese Effekte weiter zu analysieren und in einen Dialog<br />

über Möglichkeiten zur Reduzierung der prozyklischen Wirkungen der neuen Eigenkapitalübereinkunft<br />

einzutreten. In diesem Zusammenhang sollte auch über die Berücksichti-<br />

. . .

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