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zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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gungen zum Teil auch für längere Zeiträume toleriert, ohne dass deswegen unmittelbar<br />

Maßnahmen zur Beitreibung oder ähnliches eingeleitet werden. Bei strenger Anwendung<br />

des Ausfallkriteriums für Überziehungen wäre bei solchen Krediten ein Kunde bereits bei<br />

einer Überziehung von einem Cent nach 90 Tagen als ausgefallen anzusehen. Wir schlagen<br />

die Einführung einer absoluten Materialitätsgrenze von EUR 5.000 vor.<br />

Diese Materialitätsgrenze sollten auch für den Ausfallzeitpunkt „Verzicht auf die laufende<br />

Belastung von Zinsen“ angewendet werden.<br />

(vii) Besondere Anforderungen an die eigene Schätzung von LGDs (Tz. 430 – 435)<br />

Die interne Schätzung der LGD soll nach Ansicht des Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong>es auf der Grundlage<br />

einer Zeitreihe von mindestens sieben Jahren vorgenommen werden. Damit werden<br />

für die LGD Schätzungen hinsichtlich der Datenhistorie höhere Anforderungen gestellt als<br />

bei den Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies ist betriebswirtschaftlich und modelltheoretisch<br />

nicht zu begründen 13 . Es ist daher dringend notwendig, die erforderliche Mindesthistorie<br />

für die Schätzung von LGD an die für die Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

vorgeschriebene Länge anzupassen.<br />

Da in aller Regel zunächst kaum die nötigen Zeitreihen in der erforderlichen Länge vorliegen,<br />

würde die Forderung einer Mindesthistorie von sieben Jahren darüber hinaus die<br />

Anzahl der Institute, die den fortgeschrittenen Ansatz anwenden könnten, stark verringern.<br />

Aus dem selben Grund sollte im fortgeschrittenen IRB-Ansatz die für die PD-Schätzung<br />

in allen Ansätzen gewährte Übergangsperiode auch für die LGD-Schätzung zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Die Forderung, für die Schätzung der LGD den „wirtschaftlichen“ und nicht den buchhalterischen<br />

Verlust zu verwenden, wäre für die Institute mit einem erheblichen Mehraufwand<br />

verbunden, der nicht durch einen zusätzlichen Erkenntniswert gerechtfertigt wäre.<br />

Die verwendete Verlustdefinition sollte daher im Einklang mit geltenden Rechnungslegungsstandards<br />

stehen. Aus dem gleichen Grund ist auch die Forderung, dass die Banken<br />

in der Lage sein sollten, die wirtschaftlichen mit den buchhalterischen Verlusten zu vergleichen,<br />

zurückzuweisen.<br />

Darüber hinaus ist es nicht in jedem Falle sinnvoll, bei der Schätzung der LGD Durchschnittswerte<br />

über einen Kreditzyklus zu verwenden, da andere Risikotreiber wie z. B.<br />

Veränderungen des Konkursrechts bzw. die Verbesserung der internen Kreditabwicklung<br />

(„workout“) wesentlich stärkere Auswirkungen auf die Höhe der LGD haben dürften.<br />

Auch bei der Schätzung der LGD gilt, dass starre aufsichtliche Vorgaben eine kontinuierliche<br />

Verbesserung der internen Ratingsysteme behindern würden. Im Übrigen haben die<br />

Institute die Angemessenheit ihrer LGD-Schätzungen im Rahmen der Validierung nach-<br />

13 Ausfälle finden in Zeiten schlechter Makro-Ökonomie gehäuft statt. Die Datenpunkte zur LGD-Bestimmung<br />

kommen also gehäuft aus „Stress“-Zeiten. Insofern ist eine Verlängerung der Zeitreihe im Vergleich zu PD nicht<br />

gerechtfertigt.<br />

. . .

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