zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
zentralerkreditaussch uss - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 46 -<br />
gungen zum Teil auch für längere Zeiträume toleriert, ohne dass deswegen unmittelbar<br />
Maßnahmen zur Beitreibung oder ähnliches eingeleitet werden. Bei strenger Anwendung<br />
des Ausfallkriteriums für Überziehungen wäre bei solchen Krediten ein Kunde bereits bei<br />
einer Überziehung von einem Cent nach 90 Tagen als ausgefallen anzusehen. Wir schlagen<br />
die Einführung einer absoluten Materialitätsgrenze von EUR 5.000 vor.<br />
Diese Materialitätsgrenze sollten auch für den Ausfallzeitpunkt „Verzicht auf die laufende<br />
Belastung von Zinsen“ angewendet werden.<br />
(vii) Besondere Anforderungen an die eigene Schätzung von LGDs (Tz. 430 – 435)<br />
Die interne Schätzung der LGD soll nach Ansicht des Baseler A<strong>uss</strong>ch<strong>uss</strong>es auf der Grundlage<br />
einer Zeitreihe von mindestens sieben Jahren vorgenommen werden. Damit werden<br />
für die LGD Schätzungen hinsichtlich der Datenhistorie höhere Anforderungen gestellt als<br />
bei den Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies ist betriebswirtschaftlich und modelltheoretisch<br />
nicht zu begründen 13 . Es ist daher dringend notwendig, die erforderliche Mindesthistorie<br />
für die Schätzung von LGD an die für die Schätzung von Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />
vorgeschriebene Länge anzupassen.<br />
Da in aller Regel zunächst kaum die nötigen Zeitreihen in der erforderlichen Länge vorliegen,<br />
würde die Forderung einer Mindesthistorie von sieben Jahren darüber hinaus die<br />
Anzahl der Institute, die den fortgeschrittenen Ansatz anwenden könnten, stark verringern.<br />
Aus dem selben Grund sollte im fortgeschrittenen IRB-Ansatz die für die PD-Schätzung<br />
in allen Ansätzen gewährte Übergangsperiode auch für die LGD-Schätzung zur Anwendung<br />
kommen.<br />
Die Forderung, für die Schätzung der LGD den „wirtschaftlichen“ und nicht den buchhalterischen<br />
Verlust zu verwenden, wäre für die Institute mit einem erheblichen Mehraufwand<br />
verbunden, der nicht durch einen zusätzlichen Erkenntniswert gerechtfertigt wäre.<br />
Die verwendete Verlustdefinition sollte daher im Einklang mit geltenden Rechnungslegungsstandards<br />
stehen. Aus dem gleichen Grund ist auch die Forderung, dass die Banken<br />
in der Lage sein sollten, die wirtschaftlichen mit den buchhalterischen Verlusten zu vergleichen,<br />
zurückzuweisen.<br />
Darüber hinaus ist es nicht in jedem Falle sinnvoll, bei der Schätzung der LGD Durchschnittswerte<br />
über einen Kreditzyklus zu verwenden, da andere Risikotreiber wie z. B.<br />
Veränderungen des Konkursrechts bzw. die Verbesserung der internen Kreditabwicklung<br />
(„workout“) wesentlich stärkere Auswirkungen auf die Höhe der LGD haben dürften.<br />
Auch bei der Schätzung der LGD gilt, dass starre aufsichtliche Vorgaben eine kontinuierliche<br />
Verbesserung der internen Ratingsysteme behindern würden. Im Übrigen haben die<br />
Institute die Angemessenheit ihrer LGD-Schätzungen im Rahmen der Validierung nach-<br />
13 Ausfälle finden in Zeiten schlechter Makro-Ökonomie gehäuft statt. Die Datenpunkte zur LGD-Bestimmung<br />
kommen also gehäuft aus „Stress“-Zeiten. Insofern ist eine Verlängerung der Zeitreihe im Vergleich zu PD nicht<br />
gerechtfertigt.<br />
. . .