ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
In den Vororten von Hanoi und HCMC sowie unter anderem in den Städten Haiphong,<br />
Halong City, Bien Hoa, Vung Tau: 1.1.90.000 VND pro Monat (ca. 64 USD);<br />
In den übrigen Gebieten: 1.000.000 bis 1.040.000 VND pro Monat (ca. 54 – 56 USD).<br />
Tatsächlich liegen die zu zahlenden Löhne je nach Örtlichkeit um bis zu 40 % über der<br />
oben genannten Werten. Insbesondere in den industrialisierten Ballungsgebieten im<br />
Süden des Landes ist dies unbedingt zu beachten. Andernfalls muss mit einer sehr<br />
hohen Fluktuationsrate gerechnet werden.<br />
Lohnnebenkosten<br />
Die vietnamesischen Lohnnebenkosten setzen sich aus Kranken-, Sozial- und<br />
Arbeitslosenversicherungsbeiträgen zusammen und betragen insgesamt 28,5 % des<br />
Arbeitseinkommens (ab 2012: 30,5 %) und sind zu 20 % (ab 2012: 21 %) vom<br />
Arbeitgeber und zu 8,5 % (ab 2012: 9,5 %) vom Arbeitnehmer tragen. Zusätzlich dazu<br />
müssen Unternehmen mit ausländischem Kapitalanteil 1 % der an vietnamesische<br />
Arbeitnehmer zu zahlenden Gehälter als Gewerkschaftsgebühr abführen.<br />
Arbeitszeiten<br />
Die vietnamesische Arbeitswoche beinhaltet in der Regel 6 Werktage. Pro Tag dürfen<br />
dabei grundsätzlich maximal 8 Stunden gearbeitet werden, inklusive einer Pause von<br />
30 Minuten pro Tag. Die Überstunden von maximal 4 Stunden pro Tag sind in der<br />
Gesamthöhe auf 200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Erhöhung<br />
auf 300 Stunden möglich.<br />
An normalen Arbeitstagen sind Überstunden mit mindestens 150 % des normalen<br />
Arbeitslohns zu vergüten, an freien Arbeitstagen mit mindestens 200 % und an<br />
Feiertagen und während des bezahlten Urlaubs mit mindestens 300 %.<br />
Urlaub<br />
Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 12 Monaten steht dem Arbeitnehmer<br />
Tätigkeit ein bezahlter Urlaubsanspruch von mind. 12 Tagen zu. Dieser erhöht sich<br />
jeweils nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit um je einen Tag.<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Ein befristeter (max. 36 Monate bei einmaliger Verlängerung) oder unbefristeter<br />
Arbeitsvertrag kann aus personen-, verhaltens- , krankheits-, oder betriebsbedingten<br />
Gründen gekündigt werden.<br />
Dabei variieren die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach der vereinbarten<br />
Vertragslaufzeit. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 45 Tage, bei<br />
unbefristeten Verträgen in der Regel 30 Tage. Bei saisonalen Verträgen oder<br />
Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die<br />
Kündigungsfrist mindestens 3 Tage.<br />
Im Fall einer personenbedingten Kündigung wegen Schlechtleistung sind vorherige<br />
schriftliche Abmahnungen notwendig bzw. die Schlechtleistung muss innerhalb eines<br />
Monats zweimal protokolliert worden sein. Im Übrigen muss der Arbeitgeber bei der<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 104