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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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In den Vororten von Hanoi und HCMC sowie unter anderem in den Städten Haiphong,<br />

Halong City, Bien Hoa, Vung Tau: 1.1.90.000 VND pro Monat (ca. 64 USD);<br />

In den übrigen Gebieten: 1.000.000 bis 1.040.000 VND pro Monat (ca. 54 – 56 USD).<br />

Tatsächlich liegen die zu zahlenden Löhne je nach Örtlichkeit um bis zu 40 % über der<br />

oben genannten Werten. Insbesondere in den industrialisierten Ballungsgebieten im<br />

Süden des Landes ist dies unbedingt zu beachten. Andernfalls muss mit einer sehr<br />

hohen Fluktuationsrate gerechnet werden.<br />

Lohnnebenkosten<br />

Die vietnamesischen Lohnnebenkosten setzen sich aus Kranken-, Sozial- und<br />

Arbeitslosenversicherungsbeiträgen zusammen und betragen insgesamt 28,5 % des<br />

Arbeitseinkommens (ab 2012: 30,5 %) und sind zu 20 % (ab 2012: 21 %) vom<br />

Arbeitgeber und zu 8,5 % (ab 2012: 9,5 %) vom Arbeitnehmer tragen. Zusätzlich dazu<br />

müssen Unternehmen mit ausländischem Kapitalanteil 1 % der an vietnamesische<br />

Arbeitnehmer zu zahlenden Gehälter als Gewerkschaftsgebühr abführen.<br />

Arbeitszeiten<br />

Die vietnamesische Arbeitswoche beinhaltet in der Regel 6 Werktage. Pro Tag dürfen<br />

dabei grundsätzlich maximal 8 Stunden gearbeitet werden, inklusive einer Pause von<br />

30 Minuten pro Tag. Die Überstunden von maximal 4 Stunden pro Tag sind in der<br />

Gesamthöhe auf 200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen ist eine Erhöhung<br />

auf 300 Stunden möglich.<br />

An normalen Arbeitstagen sind Überstunden mit mindestens 150 % des normalen<br />

Arbeitslohns zu vergüten, an freien Arbeitstagen mit mindestens 200 % und an<br />

Feiertagen und während des bezahlten Urlaubs mit mindestens 300 %.<br />

Urlaub<br />

Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 12 Monaten steht dem Arbeitnehmer<br />

Tätigkeit ein bezahlter Urlaubsanspruch von mind. 12 Tagen zu. Dieser erhöht sich<br />

jeweils nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit um je einen Tag.<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Ein befristeter (max. 36 Monate bei einmaliger Verlängerung) oder unbefristeter<br />

Arbeitsvertrag kann aus personen-, verhaltens- , krankheits-, oder betriebsbedingten<br />

Gründen gekündigt werden.<br />

Dabei variieren die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach der vereinbarten<br />

Vertragslaufzeit. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 45 Tage, bei<br />

unbefristeten Verträgen in der Regel 30 Tage. Bei saisonalen Verträgen oder<br />

Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die<br />

Kündigungsfrist mindestens 3 Tage.<br />

Im Fall einer personenbedingten Kündigung wegen Schlechtleistung sind vorherige<br />

schriftliche Abmahnungen notwendig bzw. die Schlechtleistung muss innerhalb eines<br />

Monats zweimal protokolliert worden sein. Im Übrigen muss der Arbeitgeber bei der<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 104

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