ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Nach der Gründung muss - widerum bei der BKPM – ein so genannter Expatriate<br />
Manpower Utilization Plan (Rencana Penggunaan Tenaga Kerja Asing – RPTKA)<br />
beantragt werden. In diesem vorformulierten Antrag sind bestimmte Angaben zum<br />
Unternehmen zu machen, um die in der RPTKA enthaltenen Aufenthaltsgenehmigungen<br />
(KITAS), zu deren Erhalt man zunächst ein Visum braucht, und Arbeitsgenehmigungen<br />
(IKTA) zu erhalten.<br />
Zudem muss ein so genannter Letter of Domicile - Sitz des Unternehmens -<br />
(Standortgenehmigung) beantragt werden.<br />
Vor Erteilung der vom Unternehmen benötigten Steuernummer (Nomor Pokok Wajib<br />
Pajak – NPWP) wird die zuständige Steuerbehörde in der Regel den Sitz des<br />
Unternehmens <strong>zur</strong> Inaugenscheinnahme aufsuchen.<br />
Erst nach Erteilung dieser Steuernummer kann die <strong>Geschäftstätigkeit</strong> aufgenommen<br />
werden. Zuwiderhandlungen stellen in Indonesien einen Straftatbestand dar.<br />
Eine konkrete Dauer für die Gründung einer PT PMA kann nicht genannt werden, da<br />
das o.g. Verfahren bei der BKPM nicht unmittelbar beeinflussbar ist und den längsten<br />
Zeitraum beansprucht. Liegt diese Genehmigung vor, kann die Gesellschaft innerhalb<br />
von 6 Wochen gegründet werden, wenn das Verfahren gut vorbereitet ist. Es sollten<br />
jedoch insgesamt wenigstens 6 Monate eingeplant werden. Durch das bereits erwähnte<br />
neue Investment Law, das im März diesen Jahres verabschiedet wurde, soll das<br />
Genehmigungsverfahren nurmehr 30 Tage in Anspruch nehmen.<br />
Verträge<br />
Der Vertrag im indonesischen Recht<br />
Nach dem Indonesian Civil Code (ICC) gelten, wie im BGB, die Grundsätze der<br />
Vertragsfreiheit und der Parteiautonomie. Es wird auch zwischen zwingendem und<br />
nicht-zwingendem Recht unterschieden. Es gilt in Indonesien die Empfehlung,<br />
möglichst viel und dies ausführlich individuell zu vereinbaren.<br />
Werbeaussagen, die zu einem Vertrag geführt haben, werden nicht Bestandteil<br />
desselben. Die Haftung aus culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei<br />
Vertragsschluss) ist in Indonesien unbekannt. Wenn etwa ein Ferienressort damit wirbt,<br />
dass es ein Schwimmbad hat, und dieses dann – wenn man als Gast dort angekommen<br />
ist – fehlt, weswegen man für höhere Kosten ein anderes Ressort bucht, kann man<br />
diese Kosten nicht ersetzt bekommen.<br />
Das ICC kennt auch eine Unterscheidung zwischen Allgemeinen und Besonderem<br />
Schuldrecht. Besonders geregelte Vertragstypen sind zum Beispiel Kauf, Tausch,<br />
Teilzahlungsgeschäft, Vollmachts- und Agenturvertrag (Art. 1457 – 1864).<br />
Für die Begründung eines Vertrages ist nach Art. 1320 ICC erforderlich, dass er auf<br />
dem freien Willen der Parteien beruht (was ausdrücklich auch im Vertragswerk<br />
festgehalten werden sollte), beide Parteien geschäftsfähig sind, der<br />
Vertragsgegenstand genau bezeichnet ist und dem Vertrag ein wirksamer Rechtsgrund<br />
zugrunde liegt.<br />
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