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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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("Convenience Stores"), 105 Fachgeschäfte (vor allem aus dem Bereich<br />

Heimwerkermärkte), 246 Superzentren/Hypermärkte und 193 Supermärkte.<br />

Ausländische Handelsketten haben eine sehr starke Stellung auf dem Markt, darunter<br />

vor allem die Gesellschaften Siam Makro (Niederlande), Big C, Carrefour (Frankreich)<br />

und Tesco Lotus (Großbritannien).<br />

Alle Texte sind Auszüge aus Einzelpublikationen von Germany Trade & Invest, die in<br />

den Datenbanken unter www.gtai.de zum Download bereit liegen. Mit einheitlicher<br />

Gliederung werden dort für viele Länder weltweit die Module "Wirtschaftsstruktur<br />

und Chancen" sowie "Vertrieb und Handelsvertretersuche" (darunter auch<br />

Informationen über Messewesen, Franchising, E-Commerce) zum Preis von Euro 5,- je<br />

Modul angeboten. Über die meisten der genannten Branchen können kostenlos<br />

standardisierte Darstellungen aus der Serie " Branche kompakt" sowie aktuelle<br />

Einzelberichte zu Marktentwicklungen und Projekten heruntergeladen werden.<br />

6.2. Rechtlicher Rahmen<br />

Verfasser: <strong>AHK</strong> Thailand<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Das thailändische Gesellschaftsrecht ist stark vom deutschen Recht geprägt. Die in<br />

Thailand existenten Gesellschaftsformen entsprechen von der Konzeption den in<br />

Deutschland bekannten Gesellschaftsformen.<br />

Limited Companies<br />

Die Limited Companies sind Kapitalgesellschaften und als juristische Personen eine von<br />

ihren Anteilseignern verschiedene rechtliche Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit.<br />

Die Private Limited Company ist weitgehend mit der deutschen GmbH vergleichbar.<br />

Die Gesellschaft haftet allein mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche<br />

Haftung der Anteilseigner ist auf die gezahlte Einlage begrenzt. Die Gesellschaft<br />

handelt durch ihre Organe, den Geschaeftsführer und die Gesellschafter-Versammlung.<br />

Die Private Limited Company muss von sieben natürlichen Personen (sog. "Promoters")<br />

gegründet werden. Bei der Registrierung wird in der Regel ein Mindestkapitaleinsatz<br />

von 30.000,00 Baht als ausreichend angesehen.<br />

Die Public Limited Company sind weitgehend mit der deutschen Aktiengesellschaft<br />

vergleichbar. Die Gesellschaft haftet ebenso wie bei der Private Limited Company<br />

allein mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der Anteilseigner ist<br />

auf die gezahlte Einlage begrenzt. Die Geschäfte werden von einem Vorstand ("Board<br />

of Directors") geführt, der aus mindestens fünf natürlichen Personen bestehen muss<br />

und der die Gesellschaft nach außen vertritt. Die Public Limited Company muss von<br />

fünfzehn natürlichen Personen gegründet werden, von denen mindestens die Hälfte<br />

ihren Wohnsitz in Thailand haben muss und die zusammen mindestens fünf Prozent des<br />

Kapitals zeichnen.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 87

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