ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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gemeinsamen Interesses gekennzeichnet. Durch den Kooperationsvertrag wird keine<br />
eigene Rechtspersönlichkeit gegründet und die Vertragsparteien bleiben rechtlich<br />
selbstständig. Damit haften sie für aus dem Kooperationsvertrag resultierende<br />
Verbindlichkeiten, insbesondere auch steuerrechtlich, im Rahmen ihrer bestehenden<br />
Form.<br />
Mangels detaillierter rechtlicher Rahmenbedingungen wird der Vorteil der vertraglich<br />
bedingten Flexibilität eines BCC durch das hohe Mass an rechtlichen<br />
„Graubereichen“ aufgewogen und die Verwendung dieser Investitionsform bleibt<br />
üblicher Weise auf die Wirtschaftsbereiche beschränkt, in denen diese Investitionsform<br />
zwingend vorgeschrieben ist.<br />
Limited Liability Company ( Co., Ltd.)<br />
Die Co., Ltd. kann mit einer deutschen GmbH verglichen werden und stellt inzwischen<br />
die wichtigste Unternehmensform für ausländische Investoren in Vietnam dar. Anders<br />
als der BCC verleiht das Gesetz der Co., Ltd. den Status einer selbstständigen<br />
juristischen Person, deren Haftung auf das registrierte Haftungskapital beschränkt ist.<br />
Vorschriften <strong>zur</strong> Mindestkapitalisierung existieren nur für bestimmte<br />
Wirtschaftsbereiche (Versicherungen, Broker, etc.). Von einer Unterkapitalisierung ist<br />
im Hinblick auf den Ermessensspielraum der für Gründungsanträge zuständigen<br />
Behörden jedoch ab<strong>zur</strong>aten.<br />
Die Gründung kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen<br />
erfolgen. Neben der Möglichkeit eines „Joint Ventures“, d.h. des<br />
gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses vietnamesischer und ausländischer<br />
Rechtspersönlichkeiten, besteht auch die Möglichkeit der Gründung einer Co., Ltd.,<br />
deren Anteile vollständig in ausländischer Hand gehalten werden (sog. 100 % Foreign-<br />
Owned-Enterprise). Trotz der Vorteile eines „Joint Ventures“, die darin zu sehen sind,<br />
dass der Zugriff auf ein gewachsenes Beziehungsnetzwerk und der Zugriff auf<br />
Nutzungsrechte an Grund und Boden erleichtert werden, wird gleichwohl aufgrund der<br />
Liberalisierung des Investitionsrechts sowie des gewachsenen Beratungsmarktes rein<br />
ausländischen Tochtergesellschaften der Vorzug gegeben.<br />
Oberstes Organ der Ltd. ist die Gesellschafterversammlung („Members´ Council“), in<br />
der die grundsätzlichen Entscheidungen der Gesellschaft getroffen werden. Die<br />
Gesellschafterversammlung ernennt <strong>zur</strong> Führung einen Vorsitzenden sowie einen<br />
rechtlichen Stellvertreter der Gesellschaft, üblicher Weise der General Director (oder<br />
Director). Eine Personalunion ist möglich wobei jedoch beachtet werden muss, dass<br />
der rechtliche Stellvertreter in Vietnam ansässig sein muss, während dies für den<br />
Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung nicht zwingend ist.<br />
Representative Office (Rep. Office)<br />
Das Geschäftsfeld von Repräsentanzen („Rep. Office“) ist auf indirekte geschäftliche<br />
Tätigkeiten (Kontaktpflege, Informationsbeschaffung, Markterforschung) beschränkt.<br />
Eine Repräsentanz stellt keine juristische Person dar, ist von der Muttergesellschaft<br />
(die mindestens 1 Jahr registriert sein muss) abhängig und kann im eigenen Namen nur<br />
in eingeschränktem Umfang Verträge abschließen, nämlich insbesondere <strong>zur</strong><br />
Anmietung von Räumlichkeiten und <strong>zur</strong> Anstellung von Personal.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 100