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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Steuerbefreiung gilt für fünf Jahre, beginnend mit der Produktionsaufnahme. Der<br />

Pionier-Status ist für Unternehmen, die beachtliche Gewinne während der Phase der<br />

Steuererleichterung erwarten, von größtem Wert.<br />

Bei dem Steuerfreibetrag fuer Investitionen, ITA, wird im Falle der Anerkennung ein<br />

Freibetrag bis zu 60% im Hinblick auf direkt durch die Investition verursachten Kosten,<br />

d.h. qualifizierten Kapitalaufwendungen (ausser Grundstücken), die innerhalb der<br />

ersten fünf Jahre entstanden sind, gewährt. ITA ist daher dann vorteilhafter als der<br />

Pionier-Status, wenn die Investionen eines Unternehmens langfristig sind und in den<br />

ersten Jahren Verluste hingenommen werden.<br />

Der Zeitraum der Steuererleichterung kann, in Abhängigkeit von Faktoren wie dem<br />

Investitionsvolumen, der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze, dem<br />

Technologietransfer, und der eingebrachten Forschung und Entwicklung u.U. bis auf<br />

zehn Jahre ausgedehnt werden.<br />

Investitionsschutzabkommen<br />

Zwischen Malaysia und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein<br />

Investitionsschutzabkommen vom 22.12.1960, welches am 06.07.1963 in Kraft getreten<br />

ist. Dieses bilaterale Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen<br />

erhöht die Rechtssicherheit für in Malaysia investierende Unternehmen. Es schützt vor<br />

Benachteiligung und eigentumsbeeinträchtigenden Maßnahmen wie<br />

entschädigungsloser Enteignung.<br />

Arbeitsrecht<br />

In Malaysia herrscht ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht, das im Bereich des<br />

Rechtsschutzes aus Sicht der Arbeitsnehmer effektiv ist und dem deutschen<br />

Arbeitsrecht in nichts nachsteht. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im<br />

„Employment Act 1955“ und den „Employment Regulation 1980“ geregelt.<br />

Ordentliche Kündigung<br />

Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Die<br />

Kündigungsfrist ist bei unbefristeten Arbeitsverträgen von der Dauer der<br />

Betriebszugehörigkeit abhängig und kann bis zu zwölf Monate betragen.<br />

Die Höhe des Abfindungsanspruchs des Arbeitsnehmers im Falle der Kündigung ist<br />

ebenfalls von der Beschäftigungsdauer abhängig und liegt bei durchschnittlich einem<br />

Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (Section 2 (1) „Employment<br />

Regulation 1980“).<br />

Auβerordentliche Kündigung<br />

Ein Arbeitnehmer kann nur bei groben Verstöβen gegen die im Arbeitsvertrag<br />

festgeschriebenen Pflichten außerordentlich gekündigt werden. Da es dem Arbeitgeber<br />

obliegt, dem Arbeitnehmer die begangenen Pflichtverletzungen nachzuweisen, sollten<br />

diese genau dokumentiert werden.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 39

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