ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Steuerbefreiung gilt für fünf Jahre, beginnend mit der Produktionsaufnahme. Der<br />
Pionier-Status ist für Unternehmen, die beachtliche Gewinne während der Phase der<br />
Steuererleichterung erwarten, von größtem Wert.<br />
Bei dem Steuerfreibetrag fuer Investitionen, ITA, wird im Falle der Anerkennung ein<br />
Freibetrag bis zu 60% im Hinblick auf direkt durch die Investition verursachten Kosten,<br />
d.h. qualifizierten Kapitalaufwendungen (ausser Grundstücken), die innerhalb der<br />
ersten fünf Jahre entstanden sind, gewährt. ITA ist daher dann vorteilhafter als der<br />
Pionier-Status, wenn die Investionen eines Unternehmens langfristig sind und in den<br />
ersten Jahren Verluste hingenommen werden.<br />
Der Zeitraum der Steuererleichterung kann, in Abhängigkeit von Faktoren wie dem<br />
Investitionsvolumen, der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze, dem<br />
Technologietransfer, und der eingebrachten Forschung und Entwicklung u.U. bis auf<br />
zehn Jahre ausgedehnt werden.<br />
Investitionsschutzabkommen<br />
Zwischen Malaysia und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein<br />
Investitionsschutzabkommen vom 22.12.1960, welches am 06.07.1963 in Kraft getreten<br />
ist. Dieses bilaterale Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen<br />
erhöht die Rechtssicherheit für in Malaysia investierende Unternehmen. Es schützt vor<br />
Benachteiligung und eigentumsbeeinträchtigenden Maßnahmen wie<br />
entschädigungsloser Enteignung.<br />
Arbeitsrecht<br />
In Malaysia herrscht ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht, das im Bereich des<br />
Rechtsschutzes aus Sicht der Arbeitsnehmer effektiv ist und dem deutschen<br />
Arbeitsrecht in nichts nachsteht. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im<br />
„Employment Act 1955“ und den „Employment Regulation 1980“ geregelt.<br />
Ordentliche Kündigung<br />
Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Die<br />
Kündigungsfrist ist bei unbefristeten Arbeitsverträgen von der Dauer der<br />
Betriebszugehörigkeit abhängig und kann bis zu zwölf Monate betragen.<br />
Die Höhe des Abfindungsanspruchs des Arbeitsnehmers im Falle der Kündigung ist<br />
ebenfalls von der Beschäftigungsdauer abhängig und liegt bei durchschnittlich einem<br />
Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit (Section 2 (1) „Employment<br />
Regulation 1980“).<br />
Auβerordentliche Kündigung<br />
Ein Arbeitnehmer kann nur bei groben Verstöβen gegen die im Arbeitsvertrag<br />
festgeschriebenen Pflichten außerordentlich gekündigt werden. Da es dem Arbeitgeber<br />
obliegt, dem Arbeitnehmer die begangenen Pflichtverletzungen nachzuweisen, sollten<br />
diese genau dokumentiert werden.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 39