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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur

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Einverständnis beider Vertragspartner zu empfehlen. Gegen den Willen des Vertreters<br />

kann der Exporteur den Handelsvertretervertrag kündigen, wenn der Handelsvertreter<br />

sein Geschäft einstellt, in Konkurs geht oder in anderer Weise seinen Geschäftsbetrieb<br />

unterbricht.<br />

Als Alleinvertreter kommt ausschließlich ein indonesisches Unternehmen, in der Regel<br />

organisiert in Form einer Perseroan Terbatas (kurz „PT“, s.u.) – eine<br />

Unternehmensform ähnlich der deutschen GmbH mit Aspekten einer deutschen<br />

Aktiengesellschaft – oder ein Staatsunternehmen in Betracht.<br />

Direktgeschäfte des Prinzipals unter Ausschaltung des Alleinvertreters sind nicht<br />

erlaubt. Für Exklusiv-Verträge und ihre Auslegung gilt indonesisches Recht, und im<br />

Falle von Meinungsverschiedenheiten sollte ein indonesisches Schiedsgericht - bitte<br />

unbedingt an eine Schiedsgerichtsklausel im Vertrag denken! - entscheiden. Die<br />

gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erweist sich vor indonesischen Gerichten<br />

oftmals als schwierig, zumindest aber als sehr langwierig.<br />

Bei Beendigung eines Vertretervertrages muss sichergestellt sein, dass die<br />

Ersatzteillieferung indonesischer Kunden noch für einen Zeitraum von zwei Jahren<br />

nach Vertragsende weiterlaufen kann. Bei Ablauf eines Alleinvertretungsvertrages ist<br />

für die Registrierung eines neuen Alleinverteters beim Industrie- und<br />

Handelsministerium eine Erklärung des ursprünglichen Vertreters über die Erfüllung<br />

des Vertrages wichtig, da bei Annahme von Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur<br />

Vertreter akzeptiert werden, deren Legitimität bzw. deren Ruf nicht umstritten ist.<br />

Das Industrie- und Handelsministerium kann die Anerkennung eines Exklusiv-Vertrages<br />

mit einem neuen indonesischen Beauftragten verweigern, wenn ein früherer Vertrag<br />

nicht vorschriftsmässig beendet wurde.<br />

Der einfache Handelsvertretervertrag unterliegt den Normen des allgemeinen<br />

indonesischen Kaufhandelsgesetzbuches sowie des Zivilgesetzbuches, Kodifikationen,<br />

die auf altem niederländischen Recht aufbauen.<br />

Nach indonesischen Bestimmungen gibt es neben dem klassischen Handelsvertreter<br />

Formen der einfachen Handelsrepräsentanz wie die Verkaufs- oder<br />

Einkaufsrepräsentanz sowie der Baurepräsentanz <strong>zur</strong> Verfolgung von Bauprojekten.<br />

Eine Repräsentanz darf keinen Handel betreiben, sich nicht an Ausschreibungen<br />

beteiligen (ausgenommen die Baurepräsentanz), keine Verträge abschliessen<br />

(ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz) und sich weder im Import noch im Export<br />

betätigen.<br />

Steuerrecht<br />

Das indonesische Steuerrecht soll reformiert werden. Insbesondere sollen durch<br />

Steuersenkungen Anreize für ausländische Investoren geschaffen werden. Die<br />

Veröffentlichung der neuen Verordnung war ursprünglich für Juli 2007 vorgesehen und<br />

lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes noch nicht vor.<br />

Aus diesem Grund werden die nachfolgenden Ausführungen nur kurz behandelt, da sich<br />

hier kurzfristig weitreichende Änderungen ergeben könnten.<br />

<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 15

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