ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit - AHK Singapur
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Einverständnis beider Vertragspartner zu empfehlen. Gegen den Willen des Vertreters<br />
kann der Exporteur den Handelsvertretervertrag kündigen, wenn der Handelsvertreter<br />
sein Geschäft einstellt, in Konkurs geht oder in anderer Weise seinen Geschäftsbetrieb<br />
unterbricht.<br />
Als Alleinvertreter kommt ausschließlich ein indonesisches Unternehmen, in der Regel<br />
organisiert in Form einer Perseroan Terbatas (kurz „PT“, s.u.) – eine<br />
Unternehmensform ähnlich der deutschen GmbH mit Aspekten einer deutschen<br />
Aktiengesellschaft – oder ein Staatsunternehmen in Betracht.<br />
Direktgeschäfte des Prinzipals unter Ausschaltung des Alleinvertreters sind nicht<br />
erlaubt. Für Exklusiv-Verträge und ihre Auslegung gilt indonesisches Recht, und im<br />
Falle von Meinungsverschiedenheiten sollte ein indonesisches Schiedsgericht - bitte<br />
unbedingt an eine Schiedsgerichtsklausel im Vertrag denken! - entscheiden. Die<br />
gerichtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erweist sich vor indonesischen Gerichten<br />
oftmals als schwierig, zumindest aber als sehr langwierig.<br />
Bei Beendigung eines Vertretervertrages muss sichergestellt sein, dass die<br />
Ersatzteillieferung indonesischer Kunden noch für einen Zeitraum von zwei Jahren<br />
nach Vertragsende weiterlaufen kann. Bei Ablauf eines Alleinvertretungsvertrages ist<br />
für die Registrierung eines neuen Alleinverteters beim Industrie- und<br />
Handelsministerium eine Erklärung des ursprünglichen Vertreters über die Erfüllung<br />
des Vertrages wichtig, da bei Annahme von Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur<br />
Vertreter akzeptiert werden, deren Legitimität bzw. deren Ruf nicht umstritten ist.<br />
Das Industrie- und Handelsministerium kann die Anerkennung eines Exklusiv-Vertrages<br />
mit einem neuen indonesischen Beauftragten verweigern, wenn ein früherer Vertrag<br />
nicht vorschriftsmässig beendet wurde.<br />
Der einfache Handelsvertretervertrag unterliegt den Normen des allgemeinen<br />
indonesischen Kaufhandelsgesetzbuches sowie des Zivilgesetzbuches, Kodifikationen,<br />
die auf altem niederländischen Recht aufbauen.<br />
Nach indonesischen Bestimmungen gibt es neben dem klassischen Handelsvertreter<br />
Formen der einfachen Handelsrepräsentanz wie die Verkaufs- oder<br />
Einkaufsrepräsentanz sowie der Baurepräsentanz <strong>zur</strong> Verfolgung von Bauprojekten.<br />
Eine Repräsentanz darf keinen Handel betreiben, sich nicht an Ausschreibungen<br />
beteiligen (ausgenommen die Baurepräsentanz), keine Verträge abschliessen<br />
(ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz) und sich weder im Import noch im Export<br />
betätigen.<br />
Steuerrecht<br />
Das indonesische Steuerrecht soll reformiert werden. Insbesondere sollen durch<br />
Steuersenkungen Anreize für ausländische Investoren geschaffen werden. Die<br />
Veröffentlichung der neuen Verordnung war ursprünglich für Juli 2007 vorgesehen und<br />
lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes noch nicht vor.<br />
Aus diesem Grund werden die nachfolgenden Ausführungen nur kurz behandelt, da sich<br />
hier kurzfristig weitreichende Änderungen ergeben könnten.<br />
<strong>ASEAN</strong> – <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Geschäftstätigkeit</strong> 15